Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Musterklauseln

Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren. (2) Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Der Auftragnehmer hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragnehmers dem nicht entgegenstehen. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitete Daten werden nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung berichtigt, gelöscht oder gesperrt.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird nooa nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder sperren. (2) Den entsprechenden Weisungen des Kunden wird nooa jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 6.1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragsverarbeiter nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder nach Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder sperren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren. (2) Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen an den Auftraggeber weiterleiten. Ist der Auftraggeber auf Grund geltender Datenschutzgesetze verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung und / oder Nutzung von Daten zu erteilen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei soweit notwendig bei der Bereitstellung dieser Informationen unterstützen. Eine diesbezügliche Anfrage hat der Auftraggeber schriftlich an den Auftragnehmer zu richten und diesem die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten. (3) Zu einem Datenträgeraustausch gemäß Artikel 28 Absatz 3 lit. g DSGVO zwischen den Beteiligten dieser Auftragsverarbeitung kommt es nicht. Insoweit ist eine Rückgabe nicht zu regeln.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 6.1 Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird WOLTERS KLUWER nur entsprechend dieser Vereinbarung oder dem Hauptvertrag, gemäß gesetzlicher Vorschriften oder nach Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder sperren. 6.2 Den entsprechenden Weisungen des Kunden wird WOLTERS KLUWER jederzeit und auch über die Beendigung des Hauptvertrages oder dieser Vereinbarung hinaus Folge leisten.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 6.1 Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird Agro- soft nur entsprechend dieser Vereinbarung oder nach Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder sperren. 6.2 Den entsprechenden Weisungen des Kunden wird Agro- soft jederzeit und auch über die Beendigung des Nut- zungsvertrages oder dieser Vereinbarung hinaus Folge leisten.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren. Wenn sich eine betroffene Person zu diesem Zweck direkt an den Auftragnehmer wendet, hat dieser ein solches Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten. (2) Der Auftraggeber wird das Ersuchen prüfen und dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen, ob es berechtigt war oder nicht und den Auftragnehmer anweisen, die Berichtigung, Löschung, Übertragung oder Einschränkung der Verarbeitung vorzunehmen. Die Weisung ist von beiden Parteien zu dokumentieren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitete Daten werden nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung berichtigt, gelöscht oder gesperrt. Hierfür maßgeblich ist das Löschkonzept des Verantwortlichen zu 1, das der Verantwortliche zu 2 sich verpflichtet, analog zu übernehmen.