Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Musterklauseln

Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Der Auftragnehmer hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragnehmers dem nicht entgegenstehen.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitete Daten werden nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung berichtigt, gelöscht oder gesperrt.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 6.1 Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird WOLTERS KLUWER nur entsprechend dieser Vereinbarung oder dem Hauptvertrag, gemäß gesetzlicher Vorschriften oder nach Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder sperren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 5.1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Fotograf nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder nach Weisung der Schule / jeweiligen Eltern berichtigen, löschen oder sper- ren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitete Daten werden nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung berichtigt, gelöscht oder gesperrt. Hierfür maßgeblich ist das Löschkonzept des Verantwortlichen zu 1, das der Verantwortliche zu 2 sich verpflichtet, analog zu übernehmen.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Der Auftragnehmer hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren, wenn der Auftraggeber dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragnehmers dem nicht entgegenstehen. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er den Unterauftragnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auswählt. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. (1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird nooa nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder sperren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 6.1 Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird Agro- soft nur entsprechend dieser Vereinbarung oder nach Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder sperren.
Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. 6.1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragsverarbeiter nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder nach Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder sperren.