Regelungen zur Verfügbarkeit Musterklauseln

Regelungen zur Verfügbarkeit. 6.2.1 Ausfallzeit bezeichnet die Gesamtzeit in Stunden eines Jahres, während derer die Cloud Ser- vices nicht in der Lage sind, auf Interaktionsanfragen von Kunden und/oder Nutzern zu reagieren, mit Ausnahme von Ausfallzeiten, die aufgrund der in Ziffer 1.4 angegebenen Ursachen eintreten. Verfüg- barkeit bestimmt den prozentualen Anteil eines Jahres, in dem die bereitgestellte Leistung ohne unge- plante Störung läuft. Das Jahr ist ein Zeitraum von 365 Kalendertagen oder 8.760 Stunden, in dem die Cloud Services bereitgestellt werden. Das Jahr beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Cloud Ser- vices und endet 365 Tage später. Verfügbarkeit pro Jahr in Prozent berechnet sich als: (8.760 Stunden – Ausfallzeit) / 8.760 Stunden. 6.2.2 Die Bereitstellung der Cloud Services erfolgt jeweils mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt. 6.2.3 Ausfallzeiten sind unter folgenden Umständen von der Berechnung der Ausfallzeit gemäß Zif- fer 5.2.1 ausgenommen: - Planmäßige Wartung und angekündigte Ausfallzeit, einschließlich Backup-Intervalle sowie der von MD Hardware & Service / dem Drittanbieter durchgeführten planmäßigen Wartung und angekündigten Ausfallzeit; - Missbrauch der Zugriffsrechte durch den Kunden und/oder den Nutzer oder sonstige Nutzung des Cloud Service unter Verletzung der Vertragsbedingungen für den Cloud Service; - Andere Probleme, die nicht der vertretbaren Kontrolle von MD Hardware & Service unterlie- gen, einschließlich: Arbeiten am System auf Anforderung des Kunden, Wiederherstellung ei- nes aktuellen Datenbankstatus von einem Sicherungsmedium bzw. unter Nutzung von Daten- bank-Transaktionsprotokollen, Nichtbeachtung der technischen Nutzungsvoraussetzungen durch den Kunden.
Regelungen zur Verfügbarkeit. 5.2.1 Ausfallzeit bezeichnet die Gesamtzeit in Stunden eines Jahres, während derer die Infrastruk- tur nicht in der Lage ist, auf Interaktionsanfragen von Kunden und/oder Nutzern zu reagieren, mit Aus- nahme von Ausfallzeiten, die aufgrund der in Ziffer 3.1 angegebenen Ursachen eintreten. Verfügbarkeit bestimmt den prozentualen Anteil eines Jahres, in dem die bereitgestellte Leistung ohne ungeplante Störung läuft. Das Jahr ist ein Zeitraum von 365 Kalendertagen oder 8.760 Stunden, in dem die Infra- struktur bereitgestellt wird. Das Jahr beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Infrastruktur und endet 365 Tage später. Verfügbarkeit pro Jahr in Prozent berechnet sich als: (8.760 Stunden – Ausfallzeit) / 8.760 Stunden. 5.2.2 Die Bereitstellung der Infrastruktur erfolgt jeweils mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt. 5.2.3 Ausfallzeiten sind unter folgenden Umständen von der Berechnung der Ausfallzeit gemäß Zif- fer 5.2.1 ausgenommen: - Planmäßige Wartung und angekündigte Ausfallzeit, einschließlich Backup-Intervalle sowie der von medianetx GmbH / dem Drittanbieter durchgeführten planmäßigen Wartung und ange- kündigten Ausfallzeit; - Missbrauch der Zugriffsrechte durch den Kunden und/oder den Nutzer oder sonstige Nutzung des Cloud Service unter Verletzung der Vertragsbedingungen für den Cloud Service; - Andere Probleme, die nicht der vertretbaren Kontrolle von medianetx GmbH unterliegen, ein- schließlich: Arbeiten am System auf Anforderung des Kunden, Wiederherstellung eines aktu- ellen Datenbankstatus von einem Sicherungsmedium bzw. unter Nutzung von Datenbank- Transaktionsprotokollen, Nichtbeachtung der technischen Nutzungsvoraussetzungen durch den Kunden.

Related to Regelungen zur Verfügbarkeit

  • Verfügbarkeit Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.