Registrierungspflicht Musterklauseln

Registrierungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, beim Kauf eines Prepaid Produkts seine Identität, anhand eines gültigen und amtlichen Lichtbild- ausweises, überprüfen zu lassen. Ist es nicht möglich, diese Überprüfung durchzuführen, darf die TalkTalk Prepaid SIM-Kar- te nicht verkauft werden (gemäss Art. 15 Abs. 5 des Bundes- gesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fern- meldeverkehrs (BÜPF)). Sollte die Registrierung nicht komplett oder fehlerhaft sein, behält sich TalkTalk das Recht vor, Kunden zur Nachregistrierung mit einem gültigen, amtlichen Ausweis aufzufordern. Findet diese Nachregistrierung nicht innert der von TalkTalk gesetzten Frist statt, kann die TalkTalk Prepaid SIM-Karte gesperrt werden. Der Kunde hat dann noch weitere 2 Monate Zeit, um eine Registrierung nachzuholen. Falls keine Nachregistrierung stattfindet, wird nach diesem Zeitraum die Nummer gelöscht und das Gesprächsguthaben verfällt.
Registrierungspflicht. Der Nutzer ist verpflichtet, sich unter seinen eigenen Daten zu registrieren und alle Angaben korrekt und vollständig vorzunehmen. Falls ein Nutzer dieses Vertragsverhältnis (auch) im Namen eines Dritten (Arbeitgeber etc.) eingeht, ist er verpflichtet, (auch) diesen bei der Registrierung anzugeben.
Registrierungspflicht. Die Zugangsberechtigungen zur immo-billie Software sind personenbezogen und für jeden Benutzer ist eine eigene Nutzungsbewilligung zu erwerben. In der immo-billie Software muss jeder einzelne Benutzer, der im System arbeitet, oder jede Person, unter deren Namen Daten abgespeichert werden, registriert und mit seinen Rechten, Benutzernamen und Passwort ausgestattet werden. Dafür hat der Kunde als Vertragspartner selbst zu sorgen.
Registrierungspflicht. Die Zugangsberechtigungen zur EDI-Real-Software sind personenbezogen und für jeden Benutzer ist eine Nutzungsbewilligung zu erwerben. In der EDI-Real-Software muss jeder einzelne Benutzer, der im System arbeitet, oder jede Person, unter deren Namen Daten abgespeichert werden, registriert und mit seinen Rechten, Benutzernamen und Passwort ausgestattet werden. Dafür hat der Kunde als Vertragspartner selbst zu sorgen.
Registrierungspflicht. Im Gegenzug zu Ihrer Nutzung des Service erklären Sie sich damit einverstanden: (a) in dem Registrierungsformular für den Service wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu Ihrer Person („Registrierungsdaten“) zu machen und (b) die Registrierungsdaten zu pflegen und umgehend zu aktualisieren, um zu gewährleisten, dass diese stets genau, aktuell und vollständig sind. Wenn Sie Informationen liefern, die unwahr, unrichtig, nicht aktuell oder nicht vollständig sind, oder wenn IDEXX hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass diese Informationen unwahr, unrichtig, nicht aktuell oder nicht vollständig sind, hat das Unternehmen das Recht, Ihr Konto zu suspendieren oder zu schließen und jegliche derzeitige bzw. künftige Nutzung des Service (oder Teilen davon) abzulehnen. Die Nutzung von Website und Service ist zugelassenen Tiermedizinern und ihrem Personal sowie Mitarbeitern von Unternehmen vorbehalten, die auf dem Gebiet der Tiergesundheitsprodukte und -leistungen tätig sind. Durch die Registrierung für den Service versichern und garantieren Sie, dass Sie (i) mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind, (ii) nicht in einem Land ansässig sind, gegen das die US-Regierung, die EU oder die UNO Embargos, Sanktionen oder Exportbeschränkungen verhängt hat oder das von der US-Regierung, der EU oder der UNO als ein „Terrorismus unterstützendes” Land eingestuft wird, und dass (iii) Sie nicht auf einer Liste der US- Regierung, der EU oder der UNO von verbotenen, gemeldeten oder Parteien, für die bestimmte Auflagen gelten, stehen.
Registrierungspflicht. Mit der Registrierung auf der Webseite bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bestimmungen. Für den Fall, dass Sie eine Registrierung vornehmen, sind Sie dazu verpflichtet, sich mit Ihren eige- nen Daten zu registrieren und alle Angaben korrekt und vollständig vorzunehmen. Falls ein Ver- tragsverhältnis im Namen eines Dritten (Lizenznehmer, Arbeitgeber etc.) eingegangen wird, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Registrierung (oder im Fall von mehreren Lizenznehmern bei der Lizen- zierung) anzugeben.

Related to Registrierungspflicht

  • Registrierung 1. Um die Plattform vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Privatperson ist natürlichen Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nicht-natürliche Personen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Investoren müssen auf eigene Rechnung handeln. Die mehrfache Registrierung ein und derselben Person ist nicht gestattet. 2. Die Registrierung hat zwingend unter vollständiger wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zu erfolgen. 3. Um als Nutzer ein Vertragsangebot eines Emittenten annehmen zu können, ist des Weiteren eine vollständige wahrheitsgemäße Angabe der investorenspezifischen Daten notwendig, die bei oder nach der Registrierung abgefragt werden. 4. Nach Abschluss der Registrierung sendet der Plattformbetreiber dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail zu. Durch Betätigung des dort angegebenen Links wird die Registrierung abgeschlossen. Nach Vertragsschluss kann der Nutzer seine Daten unter „Mein Konto“ jederzeit einsehen und ändern. 5. Die Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten oder die Angabe falscher investorenspezifischer Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Nutzers von der Plattform. 6. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass während der Dauer der Nutzung der Plattform sämtliche gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind und dem aktuellen Stand entsprechen. 7. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausschließlich er ist verantwortlich für sämtliche über seinen Nutzeraccount ablaufenden Handlungen. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzeraccounts bestehen oder Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend gegenüber dem Plattformbetreiber anzuzeigen. 8. Der Plattformbetreiber wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon bei ihm abfragen.

  • Unterversicherungsverzicht a) Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung vor (Unterversicherungsverzicht). b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) von den tatsächli- chen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein. c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Haftpflichtversicherung Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Sinne der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen (Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung – EBHaftpflV) vom 21. Dezember 1995 [BGBl. I S. 2101] nach. Änderungen zum bestehenden Versicherungsvertrag zeigt es dem EIU unverzüglich schriftlich an.

  • Geheimhaltungspflicht Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungspflicht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, sämtliche Informationen, die diesem im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt werden, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier für sämtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene, Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000,- fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich Auftraggeber ausdrücklich vor.

  • Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • Pflichten des Versicherungsnehmers a) Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. b) Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.

  • Rechtsschutzversicherung Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung Von Beitragssatz in % KH VK Schaden-/ SF-Klasse Rückstufung nach 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden Kalenderjahre SF 33 SF 16 SF 7 SF 1 34 SF 34 21 21 SF 32 SF 16 SF 6 SF 1 33 SF 33 21 22 SF 31 SF 15 SF 6 SF 1 32 SF 32 22 22 SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 31 SF 31 22 22 SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 30 SF 30 22 23 SF 28 SF 14 SF 5 SF ½ 29 SF 29 23 23 SF 27 SF 13 SF 5 SF ½ 28 SF 28 23 23 SF 26 SF 13 SF 5 SF ½ 27 SF 27 23 24 SF 25 SF 12 SF 4 SF ½ 26 SF 26 24 24 SF 24 SF 12 SF 4 SF ½ 25 SF 25 24 25 SF 23 SF 11 SF 4 SF ½ 24 SF 24 25 25 SF 22 SF 11 SF 4 SF ½ 23 SF 23 25 26 SF 21 SF 10 SF 3 SF ½ 22 SF 22 26 26 SF 20 SF 10 SF 3 SF ½ 21 SF 21 26 27 SF 19 SF 9 SF 3 SF ½ 20 SF 20 27 27 SF 18 SF 9 SF 2 0 19 SF 19 27 28 SF 17 SF 8 SF 2 0 18 SF 18 28 28 SF 16 SF 8 SF 2 0 17 SF 17 29 29 SF 15 SF 7 SF 1 0 16 SF 16 30 30 SF 14 SF 6 SF 1 0 15 SF 15 30 31 SF 13 SF 6 SF 1 0 14 SF 14 31 31 SF 12 SF 5 SF 1 0 13 SF 13 32 32 SF 11 SF 5 SF 1 0 12 SF 12 33 33 SF 10 SF 4 SF ½ M 11 SF 11 35 34 SF 9 SF 3 SF ½ M 10 SF 10 36 35 SF 8 SF 3 SF ½ M 9 SF 9 37 37 SF 7 SF 2 SF ½ M 8 SF 8 39 38 SF 6 SF 2 S M 7 SF 7 41 40 SF 5 SF 1 S M 6 SF 6 43 41 SF 4 SF 1 0 M 5 SF 5 45 43 SF 3 SF 1 0 M 4 SF 4 48 45 SF 2 SF ½ 0 M 3 SF 3 51 47 SF 1 0 M M 2 SF 2 55 50 SF ½ M M M 1 SF 1 60 53 S M M M - SF ½ 75 57 0 M M M - S 90 --- M M M M - 0 110 60 - M 160 85 35 und mehr SF 35 20 20 SF 35 SF 20 SF 8 SF 2 SF 34 SF 17 SF 7 SF 1

  • Versicherungsleistungen Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung - einschließlich stationärer Psychotherapie - sowie Entbindung oder Fehlgeburt ersetzt der Versicherer die nachfolgenden erstattungsfähigen Aufwendungen - soweit nicht anders geregelt - entsprechend den jeweils versicherten Prozentsätzen.