Common use of Regularien Clause in Contracts

Regularien. Die ortsfesten BOS-Sende- und Empfangsfunkanlagen sind vom Bauherrn zu beschaffen. Die Kosten der Beschaffung, Installation sowie Unterhaltung trägt der Bauherr. Da nach BOS-Funkbestimmungen § 4 „Berechtigte“ u. a. nur die Feuerwehr BOS-Funk- anlagen betreiben darf, sind diese Anlagen der örtlich zuständigen Feuerwehr zur Nutzung zu überlassen. Angaben für die Anmeldung der ortsfesten Funkanlage(n) durch die Kreisbrandmeisterstelle bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr sind durch den Anlagenhersteller zur Verfügung zu stellen. Bei besonderen örtlichen Situationen sind bereits bei der Planung ggf. Auflagen zu berücksichtigen. Sämtliche Entgelte, Kostenersatz bzw. Gebühren, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder einer anderen Stelle erhoben werden bzw. im Rahmen von Abnahmen und Funktions- proben entstehen, sind vom Betreiber der baulichen Anlage zu entrichten.

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Samples: www.uds-beratung.de, www.din-14675.de, www.din-14675.de