Common use of Reinigung der Wohnung Clause in Contracts

Reinigung der Wohnung. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden wird bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruchnahme, der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt. Diese Leistung setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ord- nungsgemäßen Zustand war. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden werden bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruchnahme, Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege. Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruch- nahme, bis zu zweimal täglich jeweils 2 Stunden eine Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich • Ganzwaschung: − Waschen, Duschen und Baden − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Teilwaschung: − Waschen, z. B. des Intimbereichs − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Verrichten der Notdurft • Lagerung im Bett • Hilfe bei der Durchführung von Gymnastikübungen • Zubereitung von Mahlzeiten • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, organisieren wir auf Wunsch für diese eine einmalige Schulung für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine Fachkraft. Die Kosten übernehmen wir.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Reinigung der Wohnung. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden wird bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruchnahme, der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt. Diese Leistung setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ord- nungsgemäßen Zustand war. Versorgung der Wäsche Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden werden bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruchnahme, Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege. Ambulante (häusliche) Pflege Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruch- nahme, bis zu zweimal täglich jeweils 2 Stunden eine Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich • Ganzwaschung: − Waschen, Duschen und Baden − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Teilwaschung: − Waschen, z. B. des Intimbereichs − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Verrichten der Notdurft • Lagerung im Bett • Hilfe bei der Durchführung von Gymnastikübungen • Zubereitung von Mahlzeiten • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Pflegeschulung für Angehörige Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, organisieren wir auf Wunsch für diese eine einmalige Schulung für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine Fachkraft. Die Kosten übernehmen wir.

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Samples: Unfallversicherungsvertrag

Reinigung der Wohnung. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden wird bei Bedarf für bis zu 6 MonateMo- nate, ab Inanspruchnahme, der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen üb- lichen Umfang gereinigt. Diese Leistung setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ord- nungsgemäßen Zustand war. Versorgung der Wäsche 7002021247 Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden werden bei Bedarf für bis zu 6 Monate, Monate ab Inanspruchnahme, Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, AusbessernAus- bessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege. Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 6 Monate, Monate ab Inanspruch- nahme, bis zu zweimal täglich jeweils 2 Stunden eine Grundpflege. Diese umfasst um- fasst die Körperpflege einschließlich • Ganzwaschung: − Waschen, Duschen und Baden − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Teilwaschung: − Waschen, z. B. des Intimbereichs − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Verrichten der Notdurft • Lagerung im Bett • Hilfe bei der Durchführung von Gymnastikübungen • Zubereitung von Mahlzeiten • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Pflegeschulung für Angehörige Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, organisieren wir auf Wunsch für diese eine einmalige Schulung für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine Fachkraft. Die Kosten übernehmen wir.

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Samples: Unfallversicherung

Reinigung der Wohnung. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden wird bei Bedarf für bis zu 6 MonateMo- nate, ab Inanspruchnahme, der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen üb- lichen Umfang gereinigt. Diese Leistung setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ord- nungsgemäßen Zustand war. Versorgung der Wäsche 7002021247 – 10.2022 Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden werden bei Bedarf für bis zu 6 Monate, Monate ab Inanspruchnahme, Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, AusbessernAus- bessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege. Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 6 Monate, Monate ab Inanspruch- nahme, bis zu zweimal täglich jeweils 2 Stunden eine Grundpflege. Diese umfasst um- fasst die Körperpflege einschließlich • Ganzwaschung: − Waschen, Duschen und Baden − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Teilwaschung: − Waschen, z. B. des Intimbereichs − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Verrichten der Notdurft • Lagerung im Bett • Hilfe bei der Durchführung von Gymnastikübungen • Zubereitung von Mahlzeiten • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Pflegeschulung für Angehörige Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, organisieren wir auf Wunsch für diese eine einmalige Schulung für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine Fachkraft. Die Kosten übernehmen wir.

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Samples: Unfallversicherungsvertrag