Reinigung der Wohnung. Der übliche Lebensbereich der Wohnung (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person wird bei Bedarf einmal in der Woche bis zu 3 Stunden im üblichen Umfang gereinigt. Dies setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zu- stand war.
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Reinigung der Wohnung. Der übliche Lebensbereich der Wohnung (z.B. Wohnraumz. X. Xxxx- xxxx, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person wird bei Bedarf einmal in der Woche bis zu 3 Stunden Stun- den im üblichen Umfang gereinigt. Dies setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zu- stand Zustand war.
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