Reise-Rücktrittsversicherung Musterklauseln

Reise-Rücktrittsversicherung. Dieser Versicherungsschutz wird separat abgeschlossen. Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. un- erwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall) nicht wie geplant antreten können, werden Ihre Rücktritts- bzw. Stornokosten bis zum versicherten Reisepreis erstattet.
Reise-Rücktrittsversicherung. Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: • Unfallverletzung • unerwartete und schwere Erkrankung • Tod • Verlust des Arbeitsplatzes • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft • Kurzarbeit je versicherte Person.
Reise-Rücktrittsversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung Die BD24 leistet Entschädigung bei Stornierung, Umbuchung, verspätetem Antritt oder Verspätungen während der Hinreise der ge- buchten und versicherten Reise. 1. Die vertraglich geschuldeten Stornokosten und das bei Buchung der Reise vertraglich geschuldete Vermittlungsentgelt des Reise- vermittlers bis maximal 100, – EUR je Person; 2. Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt sowie die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreise-Kosten. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären. Berücksichtigt werden die Hinreise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der Reise.
Reise-Rücktrittsversicherung. Versicherungssummen in EUR Einzel Familie
Reise-Rücktrittsversicherung. Versicherte Leistungen:
Reise-Rücktrittsversicherung. Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschul- deten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: ❍ Unfallverletzung ❍ unerwartete und schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft ❍ Kurzarbeit Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versi- cherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall be- trägt der Selbstbehalt 20 % des erstattungs- fähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Reise-Rücktrittsversicherung. 1 Beschreibung des Versicherungsschutzes § 2 Versicherte Ereignisse
Reise-Rücktrittsversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise- Rücktrittsversicherung“. Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reiseabbruch- Versicherung“.
Reise-Rücktrittsversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung § 2 Versicherte Leistungen 1. Die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie das bei Buchung der Reise vertraglich geschuldete Vermittlungsentgelt des Reisevermittlers bis maximal 100,– EUR je Person;
Reise-Rücktrittsversicherung. Ausschluß des Selbstbehaltes