Reise-Rücktrittsversicherung. Dieser Versicherungsschutz wird separat abgeschlossen. Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. un- erwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall) nicht wie geplant antreten können, werden Ihre Rücktritts- bzw. Stornokosten bis zum versicherten Reisepreis erstattet.
Reise-Rücktrittsversicherung. Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: • Unfallverletzung • unerwartete und schwere Erkrankung • Tod • Verlust des Arbeitsplatzes • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft • Kurzarbeit je versicherte Person.
Reise-Rücktrittsversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung Die BD24 leistet Entschädigung bei Stornierung, Umbuchung, verspätetem Antritt oder Verspätungen während der Hinreise der ge- buchten und versicherten Reise.
Reise-Rücktrittsversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung § 2 Versicherte Leistungen § 3 Versicherte Ereignisse
Reise-Rücktrittsversicherung. Versicherte Leistungen: Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts Bei verspätetem Reiseantritt Bei Umbuchung der Reise Versicherte Gründe: Selbstbehalt: Versicherte Leistungen: Bei Reiseabbruch Bei Unterbrechung der Reise Bei verspäteter Rückreise Versicherte Gründe: ✓ ✓ ✓ Selbstbehalt: Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) Prämienübersicht Risikopersonen: Hinweise:
Reise-Rücktrittsversicherung. Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise- Rücktrittsversicherung“. Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reiseabbruch- Versicherung“.
Reise-Rücktrittsversicherung. Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung? Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt ✓ bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes Erstattung der Hinreise-Mehrkosten ✓ bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses ✓ Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR), erstattet.
Reise-Rücktrittsversicherung. Versicherungssummen in EUR Einzel Familie
Reise-Rücktrittsversicherung. Ausschluß des Selbstbehaltes
Reise-Rücktrittsversicherung. Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschul- deten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: ❍ Unfallverletzung ❍ unerwartete und schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft ❍ Kurzarbeit Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versi- cherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall be- trägt der Selbstbehalt 20 % des erstattungs- fähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.