Common use of Reisegruppen Clause in Contracts

Reisegruppen. Eine Reisegruppe ab 10 Personen, die sich zu einem gemeinsa- men Reisezweck zusammengeschlossen hat, muss mindestens drei Werkstage vor Antritt der Reise beim jeweiligen beför- dernden Verkehrsunternehmen angemeldet sein, ausgenom- men im Stadtverkehr Braunschweig. Gruppenreisen in Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit mehr als 20 Personen müssen mindestens sieben Tage vor Reiseantritt mittels Bestellschein bei einer personenbe- dienten Verkaufsstelle (z. B. DB-Reisezentrum) angemeldet werden, eine Reservierungsgebühr fällt hierfür nicht an. Hierdurch erwirbt der Reisende keinen Anspruch auf einen fest reservierten Sitzplatz.

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Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Reisegruppen. Eine Reisegruppe ab 10 Personen, die sich zu einem gemeinsa- men gemeinsamen Reisezweck zusammengeschlossen hat, muss mindestens drei Werkstage vor Antritt der Reise beim jeweiligen beför- dernden Verkehrsunternehmen befördernden Verkehrsunter- nehmen angemeldet sein, ausgenom- men im Stadtverkehr Braunschweig. Gruppenreisen in Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsun- ternehmen mit mehr als 20 Personen müssen mindestens min- destens sieben Tage vor Reiseantritt mittels Bestellschein Bestell- schein bei einer personenbe- dienten personenbedienten Verkaufsstelle (z. B. DB-Reisezentrum) angemeldet werden, eine Reservierungsgebühr fällt hierfür nicht an. Hierdurch erwirbt der Reisende keinen Anspruch auf einen fest reservierten Sitzplatz.

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Samples: www.stadtbus-goslar.de

Reisegruppen. Eine Reisegruppe ab 10 Personen, die sich zu einem gemeinsa- men gemeinsamen Reisezweck zusammengeschlossen hat, muss mindestens drei Werkstage vor Antritt der Reise beim jeweiligen beför- dernden befördernden Verkehrsunternehmen angemeldet sein, ausgenom- men ausgenommen im Stadtverkehr Braunschweig. Gruppenreisen in Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit mehr als 20 Personen müssen mindestens sieben Tage vor Reiseantritt mittels Bestellschein Bestellscheines bei einer personenbe- dienten personenbedienten Verkaufsstelle (z. B. DB-Reisezentrum) angemeldet werden, eine Reservierungsgebühr fällt hierfür nicht an. Hierdurch erwirbt der Reisende keinen Anspruch auf einen fest reservierten Sitzplatz.

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Samples: www.ons-peine.de

Reisegruppen. Eine Reisegruppe ab 10 Personen, die sich zu einem gemeinsa- men gemein- samen Reisezweck zusammengeschlossen hat, muss mindestens mindes- tens drei Werkstage vor Antritt der Reise beim jeweiligen beför- dernden be- fördernden Verkehrsunternehmen angemeldet sein, ausgenom- men ausge- nommen im Stadtverkehr Braunschweig. Gruppenreisen in Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunterneh- men mit mehr als 20 Personen müssen mindestens sieben Tage vor Reiseantritt mittels Bestellschein bei einer personenbe- dienten perso- nenbedienten Verkaufsstelle (z. B. DB-Reisezentrum) angemeldet ange- meldet werden, eine Reservierungsgebühr fällt hierfür nicht an. Hierdurch erwirbt der Reisende keinen Anspruch auf einen fest reservierten Sitzplatz.

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Samples: www.bsvg.net