Reiserücktritt. 10.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisevermittler. Zu berücksichtigen sind die üblichen Geschäfts- und Bearbeitungszei- ten des Reisevermittlers. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Schriftform zu erklären.
10.2 Im Falle eines Rücktritts stehen dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger Rücktrittsgebühren lt. Xxxx- tritts- und Stornobedingungen zu, die vom Reisenden zu bezahlen sind.
10.3 Sämtliche zuvor verrechneten Entgelte des Reisevermittlers sind im Falle eines Rücktrittes nicht erstattbar.
10.4 Wenn nicht anders angegeben, beträgt die Storno-/No-Show-Gebühr von vermittelten Einzelleistungen, verbundenen Reiseleistungen und vermittelten bzw. von KOMET Reisen Gmbh selbst veranstalteten Pauschal- reisen 100% des Reisepreises.
Reiserücktritt. Im Falle das der Reisende die Reise kündigt, wird die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. folgende Skala für die Berechnung der Kündigungskosten anwenden: - bis zu 50 Tage vor der Anreise, behaltet die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. 20% des Preises des Arrangement - von 49 bis 35 Tage vor der Anreise, behaltet die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. 30% des Preises des Arrangements - von 34 bis 22 Tage vor der Anreise, behaltet die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. 50% des Preises des Arrangements - von 21 bis 16 Tage vor der Anreise, behaltet die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. 80% des Preises des Arrangements - von 15 Tage vor der Anreise, behaltet die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. 100 % des vereinbarten und bezahlten Preises - während oder nach der Reise, behaltet die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. 100 % des vereinbarten und bezahlten Preises Wenn die tatsächlich entschteende Kosten oder wenn der Anteil an den Fixkosten der Gruppe größer als an der oben geschriebenen Skala sind, behält die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. das Recht um die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen. Die genannten Kündungskosten gelten auch im Fall der Änderung des Abreisedatums oder Unterkunft, sowie alle andere wichtigen Änderungen. Bei der Kündigung des Arrangements werden die Kosten für die Ausstellung der Visa Reisedokumenten nicht zurück bezahlt. Wenn der Reisende die Reise kündigt oder wegen den Wetterbedingungen verkürtzt, wird die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. die angegebene Skala anwenden und die nachfolgende Ansprüche werden nicht akzeptiert. KVARNERLINE-I.R.T.D.A. bestimmt die Art und Weise der berechnung in seinen Materiellen Programmbeschreibungen oder allgemeinen Geschäfts Bedingungn die der Reisende bezahlen muss im Falle der kündigung des Vertrags, was er mit seiner unterschrift bestätigt, dass er mit diesen Informationen vertraut ist und diese akzeptiert. Bei der Buchung von Fremdsprachenkursen, Charterreisen, Incentive-Reisen, Kongressreisen, Messen und anderen spezifischen Programmen wie Programme die am Weihnachten, Neujahr, Ostern und anderen Feiertagen stattfinden, gelten besondere Reisebedingungen, und die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. behält das Recht, im Falle der Kündigung von der Seite der Reisenden, dh., des Auftraggebers, auf die 100 Prozentige anzahlung des bezahlten Betrags, und der Betrag kann auch die gesamtsumme des Arrangement sein. Mit der unterzeichnung des Vertrags, verzichtet der Reisende auf alle Ansprüche aufgrund von Diskontzinsen wegen der Vorauszahlung des Preises. Im Falle der kündigung der Flugreise und dem gekauft...
Reiserücktritt. UND REISEABBRUCH 28 ABSCHNITT D – VERPASSTE ABREISE / VERPASSTER ANSCHLUSS 31
Reiserücktritt. Wir empfehlen generell eine Reisestornoversicherung abzuschließen, z.B. eine ELVIA Reiserücktrittversicherung um unnötige Kosten bei unvorhergesehener Verhinderung zu vermeiden. xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Tritt der Mieter von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Vermietung hat sich der Vermieter diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Vermietung nicht erreicht werden, hat sich der Vermieter die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen folgende, vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Ferienwohnungen/Ferienhäuser und Unterkünfte ohne Verpflegung: 90 % vom Tages Mietpreis Die angegebene prozentuale Quote, bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten.
Reiserücktritt. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts- erklärung bei New2Go GmbH c/o Select Holidays innerhalb der Bürozeiten von Mo- Fr. 08.00 - 18.00 Uhr (ausgenommen Feiertage). Geht die Erklär-ung außerhalb dieser Zeiten ein, so ist der nächste Bürotag maßgebend. Es ist die Obliegenheit des Reisenden, den Rücktritt mithilfe eines dauerhaften Daten-trägers an Select Holidays rechtzeitig, somit spätestens 7 Tage vor Reisebeginn Select Holidays zugehend, zu übermitteln.
Reiserücktritt. Wenn der Versicherungsnehmer die gebuchte Reise aus bei der Buchung unvorhersehbaren Gründen und Ereignissen stornieren muss, die Folgendes betreffen: -iirekt den Versicherungsnehmer und/oder seine Familienangehörigen; -irekt den Mitinhaber seines Unternehmens oder seiner Gemeinschaftspraxis/-kanzlei; erstattet Europ Assistance den Betrag der Strafe, die dem Versicherungsnehmer vertraglich auferlegt wird, - dem Versicherungsnehmer; Und wenn mit demselben Vorgang versichert und eingetragen: − den zusammenlebenden Familienangehörigen; − einem der Mitreisenden. Falls die Reise gleichzeitig für mehrere Versicherungsnehmer gebucht wurde und diese keine Familienangehörigen sind, die mit dem Versicherungsnehmer zusammenleben, so gibt Letzterer eine einzige Person als „Mitreisenden“ an.
Reiserücktritt. (Stornopaket & KomplettPaket)
Reiserücktritt. Wenn Ihre Reise aus einem der unten aufgeführten versicherten Gründe storniert oder verschoben wird, erstatten wir Ihnen Ihre im Voraus bezahlten Reisekosten und Anzahlungen, Stornierungsgebühren oder Umbuchungskosten, die nicht erstattungsfähig sind (abzüglich des Selbstbehalts und der Erstattungen, die Sie anderweitig erhalten haben), in den in der Leistungstabelle angegeben Grenzen. WICHTIGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur für die Zeit vor Ihrer Reise und für alle versicherten Gründe gilt, die nach dem Abschluss des Vertrags eintreten. Wenn Sie eine gemeinsame Unterkunft gebucht haben, erstatten wir Ihnen alle zusätzlichen Unterbringungskosten, die zu Ihren Lasten verbleiben, wenn Ihr Reisebegleiter die Reise aus einem oder mehreren der unten aufgeführten versicherten Gründe storniert. WICHTIGER HINWEIS: Sie müssen alle Ihre Reiseveranstalter innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt eines versicherten Grundes, der Sie dazu zwingt, Ihre Reise zu stornieren, informieren (einschließlich bei medizinischen Kontraindikationen). Unsere Entschädigung ist stets auf den Betrag beschränkt, der zu Ihren Lasten verbleiben würde, wenn Sie Ihren Reiseveranstalter am Tag des Eintritts des versicherten Grundes informiert hätten.
Reiserücktritt. In allen Fällen - Kopie der Buchungsunterlagen für die Reise, - jeder Beleg für nicht erstattungsfähige Kosten infolge einer Stornierung der Reise, - gegebenenfalls: Beleg der Eigenschaft als Mitglied Ihrer Familie (Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung zu Ihnen), - nach Prüfung der Unterlagen: alle sonstigen Nachweise auf unsere Aufforderung hin. Krankheit, Verletzung oder gesundheitliches Problem (einschließlich im Zusammenhang mit einer Epidemie/Pandemie) Für Sie oder einen Reisebegleiter: - ärztliche Bescheinigung, erstellt von einem Arzt, in der empfohlen wird, die Reise zu annullieren, - gegebenenfalls: Bescheinigung über die stationäre Behandlung, - nach Prüfung der Unterlagen und auf unsere Aufforderung hin: Erstattungsbescheinigungen des Krankenversicherungsorgans, Für ein Mitglied Ihrer Familie, das nicht mit Ihnen reist: - gegebenenfalls: ärztliche Bescheinigung, erstellt von einem Arzt, in der bestätigt wird, dass Lebensgefahr besteht, - gegebenenfalls: Bescheinigung über die stationäre Behandlung, Bei Tod - gegebenenfalls: Kopie der Sterbeurkunde, - gegebenenfalls: Angaben zum Notar, der mit der Nachlasssache befasst ist, - gegebenenfalls: Kopie der Erklärung des Todes Ihres Begleittiers.
Reiserücktritt. Der Feriengast kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Dem Feriengast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. LDS ist berechtigt, dem Feriengast alle LDS bei dem Rücktritt von anderer Seite geltend gemachten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Feriengast bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen. Ein Anspruch auf anderweitige Vermietung besteht nicht. Wir werden uns bemühen, das Ferienhaus Sylt Relais Blue für den gesamten Zeitraum Ihrer ursprünglichen Buchung weiter zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie 80% des Mietpreises als Entschädigung (Rücktrittsgebühren) zu entrichten. Für den Fall, dass Sie das Ferienhaus nicht kündigen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Zur Vermeidung der Belastung des Feriengastes mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.