Reiserücktritt Musterklauseln

Reiserücktritt. 10.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisevermittler. Zu berücksichtigen sind die üblichen Geschäfts- und Bearbeitungszeiten des Reisevermittlers. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Schriftform zu erklären.
Reiserücktritt. Sämtliche Rücktritte, Veränderungen der Vertragsinhalte müssen immer schriftlich erfolgen! Rücktritt durch den Xxxx: Der Vertragspartner /Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der Aktiv-Welt-Külsheim. Sollte der Vertragspartner von seinem Vertrag zurücktreten, so ist die Aktiv-Welt-Külsheim berechtigt, eine Aufwandspauschale zu verlangen. Die Aktiv-Welt-Külsheim behält sich folgende Rücktrittsentschädigungen vor: bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei bis 14 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises bis 3 Tage vor Anreise 100% des Gesamtpreises Rücktritt durch die Aktiv-Welt-Külsheim: Die Aktiv-Welt-Külsheim ist berechtigt ohne Einhaltung jeglicher Fristen vom Vertrag zurückzutreten, sobald ein Xxxx den Aufenthalt, ungeachtet einer Abmahnung durch die Aktiv-Welt-Külsheim nachhaltig stört oder wenn er sich in hohem Maße vertragswidrig verhält. Kündigt die Aktiv-Welt- Külsheim, so behält sie sich den Anspruch auf den Vertragspreis. Weiterhin kann die Aktiv-Welt- Külsheim vom Vertag aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurücktreten, dies kann bei höherer Gewalt, Naturereignissen oder anderen unvorhersehbaren Umständen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Reiserücktritt. (Stornopaket & KomplettPaket)
Reiserücktritt. UND REISEABBRUCH 28 ABSCHNITT D – VERPASSTE ABREISE / VERPASSTER ANSCHLUSS 31
Reiserücktritt. Der Mieter kann vor dem Anreisetag jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20 % vom Reisepreis, mindestens jedoch EUR 50,- • bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 50 % vom Reisepreis • danach und bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung kann der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermieten. Der Abschluss einer Reiseücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Reiserücktritt. Wir empfehlen generell eine Reisestornoversicherung abzuschließen, z.B. eine ELVIA Reiserücktrittversicherung um unnötige Kosten bei unvorhergesehener Verhinderung zu vermeiden. xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Tritt der Mieter von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Vermietung hat sich der Vermieter diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Vermietung nicht erreicht werden, hat sich der Vermieter die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen folgende, vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Ferienwohnungen/Ferienhäuser und Unterkünfte ohne Verpflegung: 90 % vom Tages Mietpreis Die angegebene prozentuale Quote, bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten.
Reiserücktritt. Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist die Segelyacht zu übernehmen, kann er eine andere Person ausfindig machen, die an seiner Stelle alle aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten übernimmt. Wenn kein Ersatz gefunden wird behält der Eigentümer/Vermieter:
Reiserücktritt. 7.1. Rücktritt des Kunden vom Vertrag:
Reiserücktritt. Wenn Ihre Reise aus einem der unten aufgeführten versicherten Gründe storniert oder verschoben wird, erstatten wir Ihnen Ihre im Voraus bezahlten Reisekosten und Anzahlungen, Stornierungsgebühren oder Umbuchungskosten, die nicht erstattungsfähig sind (abzüglich des Selbstbehalts und der Erstattungen, die Sie anderweitig erhalten haben), in den in der Leistungstabelle angegeben Grenzen. WICHTIGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur für die Zeit vor Ihrer Reise und für alle versicherten Gründe gilt, die nach dem Abschluss des Vertrags eintreten. Wenn Sie eine gemeinsame Unterkunft gebucht haben, erstatten wir Ihnen alle zusätzlichen Unterbringungskosten, die zu Ihren Lasten verbleiben, wenn Ihr Reisebegleiter die Reise aus einem oder mehreren der unten aufgeführten versicherten Gründe storniert. WICHTIGER HINWEIS: Sie müssen alle Ihre Reiseveranstalter innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt eines versicherten Grundes, der Sie dazu zwingt, Ihre Reise zu stornieren, informieren (einschließlich bei medizinischen Kontraindikationen). Unsere Entschädigung ist stets auf den Betrag beschränkt, der zu Ihren Lasten verbleiben würde, wenn Sie Ihren Reiseveranstalter am Tag des Eintritts des versicherten Grundes informiert hätten.
Reiserücktritt. In allen Fällen - Kopie der Buchungsunterlagen für die Reise, - jeder Beleg für nicht erstattungsfähige Kosten infolge einer Stornierung der Reise, - gegebenenfalls: Beleg der Eigenschaft als Mitglied Ihrer Familie (Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung zu Ihnen), - nach Prüfung der Unterlagen: alle sonstigen Nachweise auf unsere Aufforderung hin. Krankheit, Verletzung oder gesundheitliches Problem (einschließlich im Zusammenhang mit einer Epidemie/Pandemie) Für Sie oder einen Reisebegleiter: - ärztliche Bescheinigung, erstellt von einem Arzt, in der empfohlen wird, die Reise zu annullieren, - gegebenenfalls: Bescheinigung über die stationäre Behandlung, - nach Prüfung der Unterlagen und auf unsere Aufforderung hin: Erstattungsbescheinigungen des Krankenversicherungsorgans, Für ein Mitglied Ihrer Familie, das nicht mit Ihnen reist: - gegebenenfalls: ärztliche Bescheinigung, erstellt von einem Arzt, in der bestätigt wird, dass Lebensgefahr besteht, - gegebenenfalls: Bescheinigung über die stationäre Behandlung, Bei Tod - gegebenenfalls: Kopie der Sterbeurkunde, - gegebenenfalls: Angaben zum Notar, der mit der Nachlasssache befasst ist, - gegebenenfalls: Kopie der Erklärung des Todes Ihres Begleittiers.