Verpflichtung des Mieters Musterklauseln

Verpflichtung des Mieters. 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und diesen nach Beendigung der Mietzeit in unversehrtem Zu- stand bzw. unter Nennung der während der Mietzeit aufgetretenen Mängel zurückzugeben. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
Verpflichtung des Mieters. 3.1 Der Mieter verwendet die aktuelle Programmversion.
Verpflichtung des Mieters. Etwa notwendige Versorgungsanschlüsse werden durch den Mieter zur Verfügung gestellt. Für eventuelle Anzeigen und Gebühren an die GEMA, GEZ und/oder an sonstige Behörden ist der Mieter selbst verantwortlich. Für durch die Toilettenanlage etwa anfallende Gebühren und Abgaben haftet ausschließlich der Mieter. Eine Verlegung der Toilettenanlage vom vertraglich vereinbarten Standort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer genehmig- ten Verlegung der Toilettenanlage trägt der Mieter das Transportrisiko. Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Toilettenanlage im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Mieter ist verpflichtet, etwa erforder- liche behördliche Genehmigungen selbst einzuholen. Dies gilt insbesondere für die Genehmigung zum Aufstellen einer Toilettenanlage auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Mieter ist verpflichtet, die Toilettenanlage sachgerecht zu behandeln. Die Toilettenanlage ist an dem im Vertrag vereinbarten Standort aufzustellen. Wäh- rend der gesamten Mietdauer hat der Mieter für eine ausreichende Untergrund- beschaffenheit sowie für die Anfahrbarkeit des Standortes Sorge zu tragen. Eine Verlegung der Toilettenanlage an einen anderen Standort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsuberlassung der Toilettenanlage an Dritte ist ausgeschlossen. Mit der Übergabe der Toilettenanlage am Veranstaltungsort oder am Betriebssitz des Vermieters geht die Verkehrssicherungspflicht bis zum Abbau der Toilettenan- lage bzw. bis zur Rückgabe der Toilettenanlage auf den Mieter über. Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen haben das Recht, während der Dauer des Mietverhältnisses jederzeit den Zustand der Toilettenanlagen zu über- prüfen und diese zu diesem Zweck zu begehen. Die Frischwasseranschlüsse müssen nach der Trinkwasserverordnung (TVO/DIN 2001/2002) durchgeführt werden. Es dürfen nur zugelassene Materialien nach DVWG/KTW verwendet werden. Frostsicherung aller Mietobjekte.
Verpflichtung des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen. Der Vermieter behält es sich vor, das Gerät, bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist um mehr als 30 Tage, unverzüglich abzuholen. Der Mieter hat die Herausgabe zu ermöglichen.
Verpflichtung des Mieters. Ich erkenne diese Mietbedingungen an und sorge mit meiner Unterschrift für ihre Einhaltung!
Verpflichtung des Mieters. 1. Der Mieter wird die Yacht als ein guter Mieter und guter Schiffer entsprechend den Bestimmungen und Rechten benutzen und keine Aenderungen an der Yacht vornehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.