Verhaltensregeln Musterklauseln

Verhaltensregeln. Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte bereitzustellen, zu veröffentlichen oder zu übermitteln, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere §4, §9, §17(2), §18, §19, §21(2), §22 und § 25(5) oben) oder mit den geltenden Gesetzen in der EU oder in einem EU-Mitgliedstaat unvereinbar sind oder dagegen verstoßen („Unzulässiger Inhalt“).
Verhaltensregeln. Die Mitglieder des NÖVV verhalten sich in ihrem sportlichen, beruflichen und sozialen Wirken loyal und integrativ. Sie beachten insbesondere die Grundsätze des Fairplay.
Verhaltensregeln. Ich werde bei der Ausübung und dem Ausbau meiner Geschäftstätigkeit für Young Living höchste Ansprüche an Ehrlichkeit und Lauterkeit legen.
Verhaltensregeln. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Im Falle eines groben Verstoßes (Alkoholmissbrauch etc.) kann der Leiter der Reisegruppe den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme der Reise ausschließen, ohne dass der Reisepreis erstattet wird. Die Kosten für die Rückreise sind selbst zu tragen.
Verhaltensregeln. ⮚ Für die geplanten Schaltungen auf Antrag des VNN ist der entsprechende Antrag mindestens 5 Werktage im Voraus zu stellen. ⮚ Bei einem erforderlichen Eingriff auf Kabeln und/oder Schutzschaltern, Trennschaltern, Zählanlagen oder Notstromversorgungen hat der VNB anhand eines Mehrfach-Verriegelungssystems die Trennschaltgeräte an den Kabelabschlusseinrichtungen und die Erdungsschalter der Kabelabschlusseinrichtung zu blockieren; VNN und VNB haben daran ihre Vorhängeschlösser anzubringen. ⮚ Dem VNN ist es ohne Aushändigung einer AMDU-Bestätigung (Attestation de Mise à Disposition Utilisateur - Bestätigung der Bereitstellung an den Nutzer) vonseiten des VNB nicht gestattet, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den Eingangsschaltgeräten auszuführen. ⮚ Der VNN kann der Person, die sich um die Wartung der Geräte kümmert, eine ADT-Genehmigung (Autorisation De Travail - Arbeitsgenehmigung) ausstellen. ⮚ Jeder Verriegelungsvorgang in der Kundenstation hat in Anwesenheit des Vertreters des VNN (schaltungsberechtigte Person) zu erfolgen.
Verhaltensregeln. Auf der Profilseite oder sonstigen Diensten der Initiative dürfen keine Mitgliedsnamen, Inhalte und/oder Äußerungen veröffentlicht oder übermittelt werden, die gegen bestehende Gesetze der Bun- desrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere beleidigenden Charakters, gewaltverherrlichender, obszöner, diskriminierender oder pornographischer Art sind. Bei bekannt werden von etwaigen Rechts- verletzungen werden die entsprechenden Inhalte umgehend entfernt. Das Internetangebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte die Initiative keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese frem- den Inhalte auch keine Gewähr übernommen wer- den. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsver- stöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Be- kanntwerden von Rechtsverletzungen werden der- artige Links umgehend entfernt.
Verhaltensregeln. 4.1 Entsprechend den seemännischen Gepflogenheiten und den Bestimmungen des Seeschifffahrtsrecht ist der Skipper für die Führung des Schiffes verantwortlich und trägt die alleinige Entscheidungsbefugnis in sämtlichen seemännischen, navigatorischen und anderen Fragen der Schiffsführung, der Sicherheit an Bord und hinsichtlich des Wohlergehen der Mitreisenden. Das Schiff darf nur mit Skipper bewegt werden. Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Dies auch im Bezug auf Fischen, Baden und Tauchen. Die Planung des Törns erfolgt in Absprache mit dem Skipper, der allein darüber entscheidet, ob die Wetter- und Windverhältnisse und der Gesundheitszustand der Reisenden ein Auslaufen aus dem Hafen erlauben, der Törn wie geplant durchgeführt werden kann oder aus Sicherheitsgründen von der vorgesehenen Route abzuweichen ist. Das Schiff ist grundsätzlich nur bei Tag unterwegs, nicht in der Nacht. 4.2 Die Selbstbedienung und das Benutzen der Bordküche ist nicht gestattet. Auch das an Bord bringen von eigenen Lebensmitteln ist ausdrücklich nicht erwünscht. Falls Gäste ihre mitgebrachten Getränke an Bord konsumieren möchten, bieten wir das gegen eine Korkengebühr von EUR 600,00 pro Woche und Absprache an. 4.3 Bei Übergabe der Yacht erfolgt eine Instruktion der Regeln für das Zusammenleben an Bord und über den Umgang mit dem Schiff sowie der Sicherheitsbestimmungen durch den Skipper. 4.4 Der Mieter und seine Mitreisenden sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum sorgfältigen Umgang mit dem Schiff und seiner Ausrüstung verpflichtet. Der Mieter haftet für allfällige Schäden am Schiff, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden. Insbesondere ist Folgendes zu beachten: 4.4.1 Mutwillig oder durch Unachtsamkeit verursachte Schäden werden den Mieter in Rechnung gestellt. 4.4.2 Das Schiff darf nur mit Decksschuhen mit weicher Sohle betreten werden. Schuhe mit Absätzen sind nicht gestattet. 4.4.3 Unter Deck und auf dem Beiboot herrscht striktes Rauchverbot. Auf Deck ist rauchen erlaubt und wird mit dem Gästen individuell beim Check in besprochen. 4.4.4 Xxxxxx ist nicht in Hartschalenkoffern, sondern nur in Stofftaschen mitzubringen. 4.4.5 Es dürfen keine Gegenstände in die Toilette geworfen werden, da sonst die Pumpen und Leitungen verstopfen können und aufwändig auf die Kosten des Mieters repariert werden müssen. 4.4.6 Kinder unter 7 Jahren sowie Haustiere dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit dem Vermieter an Bord genommen werden. Bei Mitn...
Verhaltensregeln. AN DER PRÄLAT-SCHILCHER-BERUFSSCHULE Wir schaffen eine gute Lernatmosphäre im Unterricht und akzeptieren folgende Regeln: Ich gehe höflich und respektvoll mit meinen Mitmenschen um: Ich bin verantwortlich für … Ich lege Wert auf angemessene und zweckmäßige Kleidung: Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit: Schule gegen Rassismus
Verhaltensregeln. In der Marina ist insbesondere folgendes verboten: a. die Verwendung von Feuer und offenem Licht; b. das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen aller Art, insbesondere von feuergefährlichen Gegenständen; c. Reparatur und Wartungsarbeiten durch den Einsteller, ihm zurechenbarer Personen oder von ihm beauftragter Fremdfirmen am eigenen oder fremden Booten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG. Ihr ist mitzuteilen, welche Arbeiten vorgenommen werden um damit allfällige Auflagen und Weisungen durch sie erteilt werden können und um die entsprechende Sicherheit in der Marina/Winterlager aufrecht zu erhalten und deren Beschädigungen sowie die Beschädigung anderer Boote zu vermeiden. Die Vornahme von Arbeiten durch nicht konzessionierte Unternehmer ist nicht gestattet. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Umweltschutzbestimmungen, speziell im Umgang mit Farben und Ölen sowie feuerpolizeiliche Vorschriften sind in jedem Fall vom Einsteller und ihm zurechenbarer Personen einzuhalten. Ein Verstoß berechtigt die Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen; d. das Einstellen eines Bootes mit undichtem Tank oder mit anderen, den Betrieb der Marina gefährdenden Schäden und das Einstellen nicht verkehrs- und betriebssicherer Boote und solcher Boote, die den verkehrstechnischen Vorschriften nicht entsprechen (z.B. kein Pickerl oder abgelaufenes Pickerl). e. Sofern ein Boot in der Marina gewaschen wird, sind biologisch abbaubare Produkte zu verwenden und gesetzlichen die Bestimmungen einzuhalten. Zudem dürfen dadurch keine Beeinträchtigungen der Umgebung, auch außerhalb der Marina, oder von Schwimmern, zum Beispiel durch Schaum, verursacht werden. f. Der Einsteller verpflichtet sich, das abgestellte Boot ordnungsgemäß zu sichern und zu vertauen. x. Xxxxx sind aus der Marina bis zum 31.10. eines Jahres zu entfernen. h. Die Marina und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu behandeln. i. Den Anordnungen der Yachtservice Gebetsroither Ges.m.b.H. & Co KG und deren Gehilfen ist Folge zu leisten.
Verhaltensregeln. Jeder Nutzer erhält ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto muss durch ein nicht zu erratendes Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Nutzern mitzuteilen. Die im gemeinsamen Adressbuch eingegebenen Daten sind für alle Nutzer sichtbar. Es wird deshalb geraten, so wenig personenbezogene Daten wir möglich von sich preiszugeben. Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen. Die Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie das Urhebergesetz zur beachten. Wer Dateien auf IServ hochlädt, über XXxxx versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten. Die Sicherung in IServ gespeicherter Daten gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzer. Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf dem Schulserver ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites und Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Weil umfangreiche Up- und Downloads (>20MB) die Arbeitsgeschwindigkeit des Servers beeinträchtigen, sind diese nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorab mit den Administratoren abzusprechen. Die Installation oder Nutzung fremder Software durch die Nutzer ist nicht zulässig, sie darf nur von den Administratoren durchgeführt werden. Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in begründeten Fällen (z.B. bei Rechtsverstößen oder Täuschungsversuchen) von den von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden können.