Verhaltensregeln Musterklauseln

Verhaltensregeln. Auf der Profilseite oder sonstigen Diensten der Initiative dürfen keine Mitgliedsnamen, Inhalte und/oder Äußerungen veröffentlicht oder übermittelt werden, die gegen bestehende Gesetze der Bun- desrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere beleidigenden Charakters, gewaltverherrlichender, obszöner, diskriminierender oder pornographischer Art sind. Bei bekannt werden von etwaigen Rechts- verletzungen werden die entsprechenden Inhalte umgehend entfernt. Das Internetangebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte die Initiative keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese frem- den Inhalte auch keine Gewähr übernommen wer- den. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsver- stöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Be- kanntwerden von Rechtsverletzungen werden der- artige Links umgehend entfernt. Für den Fall, dass die Initiative über heimische- xxxxxxxxxxxxxx.xx oder ihre sonstigen Dienste ge- sondert ausgewiesene Angebote/Dienstleistungen Dritter für die Mitglieder präsentiert, weist sie darauf hin, dass sie nicht Vertragspartei eines potentiellen Geschäftes zwischen dem Mitglied und dem Dritten wird. Die Initiative überwacht diese Geschäfte in keiner Weise. Alle entsprechenden Geschäfte, die die Waren und Dienstleistungen Dritter betreffen, ein- schließlich der getroffenen Kauf- und Zahlungsbe- dingungen, Garantie- und Haftungszusagen, Ge- währleistungen und sonstigen Zusatzleistungen werden ausschließlich zwischen den Dritten und den Mitgliedern abgeschlossen. Die Initiative über- nimmt keinerlei Haftung für diese Geschäfte oder deren Abwicklung.
Verhaltensregeln. Nur der Besitz einer gültigen Eintrittskarte ermächtigt zur Nutzung der oben genannten Rafting-Angebote. • Während der Teilnahme am Wildwasser-Freizeitsport ist das Tragen einer Schwimmweste und eines Sicherheitshelms Vorschrift. Das gilt generell in der näheren Umgebung aller Wasserflä- chen (Wildwasserstrecken, Start- und Zielbecken), auch für den Fall, dass die Wildwasserstre- cken nicht geflutet sind. • Den Anweisungen des Kanupark-Personals ist unbedingt und sofort Folge zu leisten. • Die Teilnehmer am Wildwasser-Freizeitsport dürfen weder sich selbst noch andere in Gefahr bringen. Das Über-Bord-Werfen von Bootsinsassen oder das vorsätzliche Fehlsteuern von Raf- tingbooten kann zu gefährlichen Situationen führen. Der Kanupark übernimmt in solchen Fäl- len des vorsätzlichen/fahrlässigen Verhaltens von Teilnehmern keine Haftung. • Das vorsätzliche Schwimmen in den Wildwasserstrecken, dem Start- und Zielbecken ist • Während der Befahrung der Wildwasserstrecken und der angrenzenden Wasserflächen sind die Teilnehmer aufgefordert, den aktiven Kontakt mit Kanuslalom-Toren, Stahlseilen, Einbau- teilen sowie Brücken und anderen festen Objekten zu vermeiden. Das gilt für den direkten als auch für den indirekten Kontakt (z. B. mit einem Paddel). • Der Kanupark behält sich das Recht vor, Personen, die den Anweisungen des Kanupark- Personals nicht Folge leisten, sofort vom Freizeitsportbetrieb auszuschließen. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern. • Teilnehmer, die unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen, wird der Zutritt zu den Freizeitsportangeboten verwährt. Es gilt der Null-Promille-Grundsatz, der keine Toleranz zulässt. Der Kanupark behält sich das Recht vor, Personen, die diesem Grundsatz nicht folgen, sofort vom Freizeitsportbetrieb auszuschließen. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Rück- erstattung von Eintrittsgeldern. • Im Umgang mit Gegenständen, von denen eine Gefahr für Besucher und aktive Freizeitsport- ler des Kanuparks Markkleeberg ausgehen (scharfkantige Gegenständen bzw. Gegenständen aus Glas o. ä., wie Flaschen etc.) ist von jedem Kanuparkbesucher eigenverantwortlich Vor- sicht geboten. Der Umgang mit solchen gefährdenden Gegenständen in einer Zone von 5 Me- tern um die Wasserflächen ist nicht gestattet. • Das Befahren der Wildwasserstrecken und der angrenzenden Wasserflächen ist nur mit aus- drücklicher Erlaubnis des Kanupark-Personals möglich. • Die Teilnehmer haben im Umgang mit Eigentum ...
Verhaltensregeln a. Ich werde bei der Ausübung und dem Ausbau meiner Geschäftstätigkeit für Young Living höchste Ansprüche an Ehrlichkeit und Lauterkeit legen.
Verhaltensregeln. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Im Falle eines groben Verstoßes (Alkoholmissbrauch etc.) kann der Leiter der Reisegruppe den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme der Reise ausschließen, ohne dass der Reisepreis erstattet wird. Die Kosten für die Rückreise sind selbst zu tragen.
Verhaltensregeln. Die Mitglieder des NÖVV verhalten sich in ihrem sportlichen, beruflichen und sozialen Wirken loyal und integrativ. Sie beachten insbesondere die Grundsätze des Fairplay. Die Mitglieder des NÖVV fördern in ihrem Wirken das Ansehen des Volleyballsportes. Sie unterlassen Äußerungen, die geeignet sind, den Ruf oder die Ehre des NÖVV, anderer Mitglieder oder von Drittpersonen zu schädigen. Die Mitglieder des NÖVV enthalten sich jeglicher Art von körperlicher oder psychischer Gewalt. Ebenso verzichten sie auf jegliche willentliche Sachbeschädigung. Die Mitglieder des NÖVV enthalten sich jeglicher rassistischen, ehrverletzenden oder diffamierenden Bemerkung, Gestik oder Mimik. Ebenso enthalten sie sich jeglicher Beschimpfung. Vor, während und nach dem Wettkampf gehen alle Mitglieder des NÖVV höflich und respektvoll mit SchiedsrichterInnen, offiziellen Personen, GegnerInnen und den ZuschauerInnen um. Sie akzeptieren die Entscheidungen der offiziellen Personen mit sportlichem Geist und enthalten sich jeglicher Verhaltensweise, die geeignet ist, die Entscheidungen des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin zu beeinflussen. Name und Unterschrift des Obmanns / der Obfrau des Vereins
Verhaltensregeln. ⮚ Für die geplanten Schaltungen auf Antrag des VNN ist der entsprechende Antrag mindestens 5 Werktage im Voraus zu stellen. ⮚ Bei einem erforderlichen Eingriff auf Kabeln und/oder Schutzschaltern, Trennschaltern, Zählanlagen oder Notstromversorgungen hat der VNB anhand eines Mehrfach-Verriegelungssystems die Trennschaltgeräte an den Kabelabschlusseinrichtungen und die Erdungsschalter der Kabelabschlusseinrichtung zu blockieren; VNN und VNB haben daran ihre Vorhängeschlösser anzubringen. ⮚ Dem VNN ist es ohne Aushändigung einer AMDU-Bestätigung (Attestation de Mise à Disposition Utilisateur - Bestätigung der Bereitstellung an den Nutzer) vonseiten des VNB nicht gestattet, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den Eingangsschaltgeräten auszuführen. ⮚ Der VNN kann der Person, die sich um die Wartung der Geräte kümmert, eine ADT-Genehmigung (Autorisation De Travail - Arbeitsgenehmigung) ausstellen. ⮚ Jeder Verriegelungsvorgang in der Kundenstation hat in Anwesenheit des Vertreters des VNN (schaltungsberechtigte Person) zu erfolgen.
Verhaltensregeln. AN DER PRÄLAT-SCHILCHER-BERUFSSCHULE Wir schaffen eine gute Lernatmosphäre im Unterricht und akzeptieren folgende Regeln: Ich gehe höflich und respektvoll mit meinen Mitmenschen um: Ich bin verantwortlich für … Ich lege Wert auf angemessene und zweckmäßige Kleidung: Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit: Schule gegen Rassismus
Verhaltensregeln. Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte bereitzustellen, zu veröffentlichen oder zu übermitteln, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere § 3(3) bis (6), § 13, § 14(2) bis (4) und § 15(1) und (7) oben) oder mit den geltenden Gesetzen in der EU oder in einem EU-Mitgliedstaat unvereinbar sind oder dagegen verstoßen („Unzulässiger Inhalt“).
Verhaltensregeln. 4.1 Entsprechend den seemännischen Gepflogenheiten und den Bestimmungen des Seeschifffahrtsrecht ist der Skipper für die Führung des Schiffes verantwortlich und trägt die alleinige Entscheidungsbefugnis in sämtlichen seemännischen, navigatorischen und anderen Fragen der Schiffsführung, der Sicherheit an Bord und hinsichtlich des Wohlergehen der Mitreisenden. Das Schiff darf nur mit Skipper bewegt werden. Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Dies auch im Bezug auf Fischen, Baden und Tauchen. Die Planung des Törns erfolgt in Absprache mit dem Skipper, der allein darüber entscheidet, ob die Wetter- und Windverhältnisse und der Gesundheitszustand der Reisenden ein Auslaufen aus dem Hafen erlauben, der Törn wie geplant durchgeführt werden kann oder aus Sicherheitsgründen von der vorgesehenen Route abzuweichen ist. Das Schiff ist grundsätzlich nur bei Tag unterwegs, nicht in der Nacht.
Verhaltensregeln. Beachten Sie die Verhaltensregeln nach Ziffer 6.5 AUB 2017 Exklusiv.