Verhaltensregeln Musterklauseln

Verhaltensregeln. Die Mitglieder des NÖVV verhalten sich in ihrem sportlichen, beruflichen und sozialen Wirken loyal und integrativ. Sie beachten insbesondere die Grundsätze des Fairplay.
Verhaltensregeln. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Im Falle eines groben Verstoßes (Alkoholmissbrauch etc.) kann der Leiter der Reisegruppe den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme der Reise ausschließen, ohne dass der Reisepreis erstattet wird. Die Kosten für die Rückreise sind selbst zu tragen.
Verhaltensregeln. Ich werde bei der Ausübung und dem Ausbau meiner Geschäftstätigkeit für Young Living höchste Ansprüche an Ehrlichkeit und Lauterkeit legen.
Verhaltensregeln. Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte bereitzustellen, zu veröffentlichen oder zu übermitteln, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere § 3(3) bis (6), § 13, § 14(2) bis (4) und § 15(1) und (7) oben) oder mit den geltenden Gesetzen in der EU oder in einem EU-Mitgliedstaat unvereinbar sind oder dagegen verstoßen („Unzulässiger Inhalt“).
Verhaltensregeln. Auf der Profilseite oder sonstigen Diensten der Initiative dürfen keine Mitgliedsnamen, Inhalte und/oder Äußerungen veröffentlicht oder übermittelt werden, die gegen bestehende Gesetze der Bun- desrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere beleidigenden Charakters, gewaltverherrlichender, obszöner, diskriminierender oder pornographischer Art sind. Bei bekannt werden von etwaigen Rechts- verletzungen werden die entsprechenden Inhalte umgehend entfernt. Das Internetangebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte die Initiative keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese frem- den Inhalte auch keine Gewähr übernommen wer- den. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsver- stöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Be- kanntwerden von Rechtsverletzungen werden der- artige Links umgehend entfernt.
Verhaltensregeln. ⮚ Für die geplanten Schaltungen auf Antrag des VNN ist der entsprechende Antrag mindestens 5 Werktage im Voraus zu stellen. ⮚ Bei einem erforderlichen Eingriff auf Kabeln und/oder Schutzschaltern, Trennschaltern, Zählanlagen oder Notstromversorgungen hat der VNB anhand eines Mehrfach-Verriegelungssystems die Trennschaltgeräte an den Kabelabschlusseinrichtungen und die Erdungsschalter der Kabelabschlusseinrichtung zu blockieren; VNN und VNB haben daran ihre Vorhängeschlösser anzubringen. ⮚ Dem VNN ist es ohne Aushändigung einer AMDU-Bestätigung (Attestation de Mise à Disposition Utilisateur - Bestätigung der Bereitstellung an den Nutzer) vonseiten des VNB nicht gestattet, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den Eingangsschaltgeräten auszuführen. ⮚ Der VNN kann der Person, die sich um die Wartung der Geräte kümmert, eine ADT-Genehmigung (Autorisation De Travail - Arbeitsgenehmigung) ausstellen. ⮚ Jeder Verriegelungsvorgang in der Kundenstation hat in Anwesenheit des Vertreters des VNN (schaltungsberechtigte Person) zu erfolgen.
Verhaltensregeln. 5.1 Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten und die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu befolgen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Die Vermieterin ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Ferner kann sie es auf Kosten des Mieters versetzen oder abschleppen lassen, wenn es behindernd (im Sinne von Ziffer 5.10) oder verkehrswidrig abgestellt ist. 5.2 Das Befahren mit Inlineskates, Skateboards, E-Rollern und ähnlichen Geräten und deren Abstellung i ist untersagt. 5.3 Das Entzünden von Holzkohle-, Gasgrills und offenen Feuerstellen ist untersagt. 5.4 Die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten an Kfz ist untersagt. 5.5 Die Belästigung Dritter durch Abgase und Geräusche, insbesondere durch längeres Laufenlassen oder Ausprobieren des Motors oder durch Hupen ist untersagt. 5.6 Das Betanken von Kfz ist untersagt. 5.7 Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen (insbesondere Abfall, Betriebsstoffen und feuergefährlichen Ge-genständen) sowie das Entleeren von Betriebsstoffbehältern sind untersagt. 5.8 Das Abstellen eines Kfz mit undichtem Tank, beschädigtem Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehälter und Vergaser sowie mit anderen, den Betrieb der Parkierungsanlage gefährdenden Schäden am Fahrzeug ist untersagt. 5.9 Das Abstellen behördlich nicht zugelassener Kfz ist untersagt. 5.10 Das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Einstellplatzmarkierungen wie z. B. im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf als reserviert gekennzeichneten Parkplätzen, an für Elektrofahrzeuge reservierten Ladesäulen ohne Ladevorgang oder auf schraffierten Flächen ist untersagt 6.1 Verstößt der Mieter gegen die in Ziffer 1 genannte Pflicht zum Erwerb eines gültigen Parkscheins oder überschreitet der Mieter die Höchstparkdauer, verpflichtet er sich zur Zahlung eines erhöhten Mietentgelts. Dessen Höhe beträgt das Doppelte des nach den jeweils geltenden Tarifen für einen Tag zu entrichtenden Parkentgelts, mindestens aber 15,00 € und höchstens 80,00 €. Das erhöhte Parkentgelt ist für jeden Tag zu zahlen, für den entgegen der Pflicht des Mieters nach Ziffer 1 kein gültiger Parkschein erworben worden ist. 6.2 Das erhöhte Parkentgelt ist vom Mieter binnen 14 Kalendertagen nach entsprechender Zahlungs- aufforderung mit Angabe des Kennzeichens des genutzten Fahrzeugs auf ein Konto der Vermie...
Verhaltensregeln. AN DER PRÄLAT-SCHILCHER-BERUFSSCHULE Wir schaffen eine gute Lernatmosphäre im Unterricht und akzeptieren folgende Regeln: Ich gehe höflich und respektvoll mit meinen Mitmenschen um: Ich bin verantwortlich für … Ich lege Wert auf angemessene und zweckmäßige Kleidung: Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit: Schule gegen Rassismus
Verhaltensregeln. 5.1 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläufe. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. 5.2 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. 5.3 Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. 5.4 Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindeln zwingend erforderlich. Diese können an der Kasse käuflich erworben werden. 5.5 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 5.6 Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (Mobiltelefone, etc.)zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt. 5.7 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. 5.8 Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der Genehmigung der Gemeinde Ilsfeld. 5.9 Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben und ähnliche Handlungen sind im gesamten Badbereich nicht erlaubt. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln ist außerhalb der Duschräume nicht gestattet. 5.10 Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen im Gastronomiebereich nicht verzehrt werden. 5.11 Zerbrechliche Behälter( z. B. Aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht am/ im Kombibecken sowie Planschbecken verwendet werden. 5.12 Rauchen am/ im Kombibecken sowie Planschbecken ist nicht gestattet. 5.13 Liegeflächen dürfen nicht über längere Zeit Reserviert werden. 5.14 Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt. 5.15 Garderobenschränke stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Garderobenschränke werden jeden Abend bei Verschluss nach dem Betriebsschluss vom Personal geöffnet. 5.16 Schränke für Liegen können gegen ein Entgelt für die Saison gemietet werden und müssen nach Saisonende geräumt sein.
Verhaltensregeln. Beachten Sie die Verhaltensregeln nach Ziffer 6.5 AUB 2017 Top.