Reiseunterstützung Musterklauseln

Reiseunterstützung. IHRE SERVICELEISTUNGEN IM DETAIL 1. Ihnen bei der Besorgung eines Anwalts und/oder Dolmetschers, bis zu der in der Leistungsübersicht angegebenen Höhe, helfen oder eine Vorauszahlung für die Kosten eines Rechtsbeistandes oder Dolmet- schers leisten, wenn Sie während der Reise inhaftiert werden, Ihnen Haft angedroht wird oder Sie sich mit einer öffentlichen Behörde auseinandersetzen müssen. Wird der Dolmetscher für Gespräche mit Behörden vor Ort aufgrund eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkeiten beauftragt, übernehmen wir die Kosten bis 160 €. 2. Nachrichten an Ihre nahen Angehörigen, Geschäftspartner oder Freunde in Ihrem Heimatland weiterleiten. 3. Ihnen dabei helfen, Ihr im Transit verloren gegangenes Gepäck zu orten und die Zustellung dieses Gepäcks nach dem Auffinden an Ihren Aufenthaltsort außerhalb Ihres Heimatlandes zu organisieren. Etwaige Zustel- lungskosten gehen zu Ihren Lasten, wobei es Ihnen freisteht, den für den vorübergehenden Verlust Verant- wortlichen in Regress zu nehmen. 4. Sie dabei unterstützen, Ersatzreisedokumente wie Reisepass, Einreisevisa oder Flugtickets zu erhalten, wenn die für die Rückreise erforderlichen Dokumente verloren gehen oder gestohlen werden. Wir überneh- men die Kosten, die für die Ausstellung neuer Dokumente anfallen. 5. Ihnen dabei assistieren, für die Fortsetzung der Reise notwendige Gegenstände (z. B. Ersatzbrille oder Kon- taktlinsen; allerdings keine Dokumente, ob für private oder geschäftliche Zwecke) von zu Hause an Ihren Aufenthaltsort zu schicken. Wir übernehmen ausschließlich die Versandkosten. Diesen Service können wir nur erbringen, wenn wir Zugang zu den zu ersetzenden Gegenständen haben oder wenn diese Gegenstän- de nach entsprechender Vereinbarung in einem unserer Büros abgegeben werden. 6. Ihnen Ärzte, Krankenhäuser, Ambulanzen, private Krankenpfleger, Zahnärzte, Zahnkliniken, Behinderten- einrichtungen, Optiker, Apotheken, Augenärzte und Sanitätshäuser empfehlen. 7. Ihnen dabei assistieren, Ihre wichtigen verschreibungspflichtigen Medikamente zu ersetzen, wenn diese oder entsprechende Medikamente nicht verfügbar sind, während Sie sich außerhalb Ihres Heimatlandes aufhalten. Wir übernehmen lediglich die Kosten für den Versand, nicht jedoch die Kosten für das Medika- ment oder Steuern. Dieser Service ist abhängig von den Beförderungsbedingungen der eingesetzten Flug- linien bzw. anderer Transportdienstleister und den geltenden in- und ausländischen Gesetzen. 8. Sie im Fall einer Erkra...
Reiseunterstützung. Vorschuss einer Kaution, Höchstbetrag 00.000 € Vorschuss von Anwaltskosten, Höchstbetrag 0.000 € Notfallhilfe bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten inklusive Nachsendung von Brillen oder Hörgeräten Inklusive Nachsendung von notwendigen Medikamenten inklusive
Reiseunterstützung. Medizinische Unterstützung Enthalten Rechtliche Unterstützung einschließlich der Über- nahme von Dolmetscherkosten zur Kommunikation mit Behörden Enthalten Bis zu € 160 Vorschuss von Gerichts-, Anwalts- und Dolmet- scherkosten Bis zu € 2.600 Hilfe bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten Enthalten Nachrichtenübermittlung Enthalten Unterstützung bei der Ortung von verloren gegangenem Gepäck Enthalten Hilfe in besonderen Notfällen Bis zu € 500
Reiseunterstützung. Medizinische Unterstützung enthalten Rechtliche Unterstützung Bis zu € 40.000 Vorschuss von Bargeld im Notfall Bis zu € 8.000 Hilfe bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten enthalten Nachrichtenübermittlung enthalten Unterstützung bei der Ortung verloren gegangenen Gepäcks enthalten
Reiseunterstützung. IHRE SERVICELEISTUNGEN IM DETAIL Während Ihrer Reise werden wir: 1. Ihnen bei der Besorgung eines Anwalts und/oder Dolmetschers helfen oder eine Vorauszahlung für die Kosten eines Rechtsbeistandes oder Dolmet- schers leisten, wenn Sie während der Reise inhaf- tiert werden, Ihnen Haft angedroht wird oder Sie sich mit einer öffentlichen Behörde auseinanderset- zen müssen. 2. Nachrichten an Ihre nahen Angehörigen, Ge- schäftspartner oder Freunde in Ihrem Heimatland weiterleiten. 3. Ihnen dabei helfen, Ihr im Transit verloren gegangenes Gepäck zu orten und die Zustellung dieses Gepäcks nach dem Auffinden an Ihren Aufenthaltsort außer- halb Ihres Heimatlandes zu organisieren. Etwaige Zustellungskosten gehen zu Ihren Lasten, wobei es Ihnen freisteht, den für den vorübergehenden Ver- lust Verantwortlichen in Regress zu nehmen.
Reiseunterstützung. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist ein Polizeibericht der örtlichen Polizeibehörde des Landes, in dem sich der Verlust, der Diebstahl oder versuchte Diebstahl ereignet, erforderlich.
Reiseunterstützung medizinische Unterstützung enthalten Vorschuss von Bargeld im Notfall bis zu € 8.000 Hilfe bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten enthalten Nachrichtenübermittlung enthalten Unterstützung bei der Ortung verloren gegangenem Gepäcks enthalten
Reiseunterstützung eine Vorauszahlung von bis zu dem in der Leis- tungstabelle genannten Betrag leisten, wenn die versicherte Kreditkarte verloren geht oder gestoh- len wird und Sie keine anderen Mittel haben, an Bargeld zu gelangen. Sämtliche Vorauszahlungen und Zustellungsgebühren gehen zu Lasten Ihres World Elite™ MasterCard® Kartenkontos, es sei denn, Sie vereinbaren im Voraus mit uns andere Mittel der Rückzahlung.
Reiseunterstützung. 1 Welche Leistungen umfasst die Reiseunterstützung? § 2 Welche Nachweise müssen Sie erbringen? § 3 Welche Leistungseinschränkungen gelten für die Reiseunterstützung?

Related to Reiseunterstützung

  • Technische Unterstützung Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Ausgabeaufschlag Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeaufschlag beträgt 5,00 % des Anteilwertes. Es steht der Gesellschaft frei, für den Fonds oder für eine oder mehrere Anteilklassen einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen oder von der Erhebung eines Ausgabeaufschlages abzusehen. Dieser Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei kur- zer Anlagedauer die Wertentwicklung reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Fonds dar. Die Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermittelnde Stellen weiter- geben.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Beratung Der Leistungserbringer hat den Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung unter Be- rücksichtigung des § 12 Abs. 1 SGB V zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzliche Leis- tungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 und 4 SGB V für die konkrete Versorgungssituation im Ein- zelfall geeignet sind. In dem Beratungsgespräch hat der Leistungserbringer den Versicherten insbesondere da- hingehend zu beraten, dass der Versicherte die Xxxx zwischen einer hinreichenden Anzahl, zur Versorgung im medizinischen notwendigen Umfang geeigneten, aufzahlungsfreien Hilfs- mitteln hat. Das vom Versicherten ausgewählte Hilfsmittel ist vorrangig zur Versorgung ein- zusetzen. Des Weiteren sind die Versicherten vor der Xxxx der Hilfsmittel oder zusätzlicher Leistungen auch über die von ihnen zu tragenden Mehrkosten zu informieren. Der Leistungserbringer hat die Beratung schriftlich zu dokumentieren und sich durch Unter- schrift vom Versicherten bestätigen zu lassen. Hierfür kann er die Anlage 06: „Muster Doku- mentation Beratung nach § 127 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB V“ verwenden, ansonsten mindes- tens ein inhaltsgleiches Dokument. Wählt der Versicherte eine Versorgung mit Mehrkosten hat der Leistungserbringer die Bera- tung ebenfalls schriftlich zu dokumentieren und sich durch Unterschrift vom Versicherten be- stätigen zu lassen. Hierfür kann er die Anlage 11: „Muster Dokumentation Mehrkostenerklä- rung nach § 127 Abs. 5 Satz 5 SGB V“ verwenden, ansonsten mindestens ein inhaltsglei- ches Dokument. Die Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln gem. § 127 Absatz 9 SGBV vom 19.11.2019 sind diesbezüglich zu beachten.

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Außergerichtliche Streitbeilegung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.