Common use of Reiseversicherungen Clause in Contracts

Reiseversicherungen. Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden muss, liegt ein Reisever- sicherungsangebot für Fachverbände, Vereine sowie Reiseteilneh- mer bereit, das beim Versicherungsbüro angefordert werden kann. Besonderer Versicherungsschutz muss abgeschlossen werden, wenn der Verein oder Fachverband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB tätig wird, d.h. es müssen u.a. mindestens zwei Einzelleistungen erbracht wer- den, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicher- weise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden, z. B. die Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften, Verpflegung. Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination der Haftpflicht- und Unfallversicherung und zusätzlich noch eine Reisegepäckversiche- rung oder bei Auslandsreisen auch eine Auslandsreise-Krankenver- sicherung abgeschlossen werden. ➞ Das Versicherungsbüro steht für Auskünfte und eine Bera- tung zur Verfügung.

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Samples: radsportverband-nrw.de

Reiseversicherungen. Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden muss, liegt ein Reisever- sicherungsangebot für Fachverbände, Vereine sowie Reiseteilneh- mer bereit, das beim Versicherungsbüro angefordert werden kann. Besonderer Versicherungsschutz muss abgeschlossen werden, wenn der Verein oder Fachverband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB tätig wird, d.h. es müssen u.a. mindestens zwei Einzelleistungen erbracht wer- den, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicher- weise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden, z. B. die Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften, Verpflegung. Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination der Haftpflicht- und Unfallversicherung und zusätzlich noch eine Reisegepäckversiche- rung oder bei Auslandsreisen auch eine Auslandsreise-Krankenver- sicherung Kranken- versicherung abgeschlossen werden. ➞ Das Versicherungsbüro steht für Auskünfte und eine Bera- tung zur Verfügung.

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Samples: trisport-erding.de

Reiseversicherungen. Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden muss, liegt ein Reisever- sicherungsangebot für Fachverbände, Vereine sowie Reiseteilneh- mer bereit, das beim Versicherungsbüro angefordert werden kann. Besonderer Versicherungsschutz muss abgeschlossen werden, wenn der Verein oder Fachverband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB tätig wird, d.h. es müssen u.a. mindestens zwei Einzelleistungen erbracht wer- denwerden, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicher- weise üb- licherweise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden, z. z.B. die Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften, Verpflegung. Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination der Haftpflicht- und Unfallversicherung und zusätzlich noch eine Reisegepäckversiche- rung Reisegepäckver- sicherung oder bei Auslandsreisen auch eine Auslandsreise-Krankenver- sicherung Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen werden. ➞ Das Versicherungsbüro steht für Auskünfte und eine Bera- tung Beratung zur Verfügung.

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Samples: kreissportbund-lueneburg.de

Reiseversicherungen. Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden muss, liegt ein Reisever- sicherungsangebot für den HSB, Fachverbände, Vereine sowie Reiseteilneh- mer Reiseteilnehmer bereit, das beim Versicherungsbüro angefordert werden kann. Besonderer Versicherungsschutz muss abgeschlossen werden, wenn der Verein oder Fachverband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB tätig wird, d.h. es müssen u.a. mindestens zwei Einzelleistungen erbracht wer- den, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicher- weise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden, z. z.B. die Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften, Verpflegung. Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination der Haftpflicht- und Unfallversicherung und zusätzlich noch eine Reisegepäckversiche- rung oder bei Auslandsreisen auch eine Auslandsreise-Krankenver- sicherung abgeschlossen werden. ➞ Das Versicherungsbüro beim HSB steht für Auskünfte und eine Bera- tung Beratung zur Verfügung.

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Samples: www.vejas.de

Reiseversicherungen. Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden muss, liegt ein Reisever- sicherungsangebot für den WLSB, Fachverbände, Vereine sowie Reiseteilneh- mer Reiseteilnehmer bereit, das beim Versicherungsbüro angefordert werden kann. Besonderer Versicherungsschutz muss abgeschlossen werden, wenn der Verein oder Fachverband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB tätig wird, d.h. es müssen u.a. mindestens zwei Einzelleistungen erbracht wer- den, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicher- weise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden, z. B. die Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften, Verpflegung. Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination der Haftpflicht- und Unfallversicherung und zusätzlich noch eine Reisegepäckversiche- rung oder bei Auslandsreisen auch eine Auslandsreise-Krankenver- sicherung abgeschlossen werden. ➞ Das Versicherungsbüro beim WLSB steht für Auskünfte und eine Bera- tung Beratung zur Verfügung.

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Samples: vielfalt-sport-kultur.de