Reklamationen / Gewährleistung. Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge. Hat der Kunde zu Recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von System Standbau auf Ver- besserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Reklamationen / Gewährleistung. Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge. Hat der Kunde zu Recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von System Standbau Standout auf Ver- besserung Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Reklamationen / Gewährleistung. Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge. Hat der Kunde zu Recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von System Standbau Expoxx Messebau auf Ver- besserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Reklamationen / Gewährleistung. Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche MängelrügeMängel- rüge. Hat der Kunde zu Recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von System Standbau Standout auf Ver- besserung Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften mangel- haften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
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