Aufrechnung von Forderungen Musterklauseln

Aufrechnung von Forderungen. Die Aufrechnung eventueller Forderungen des Kunden gegenüber dem Dienstleister mit den Gebühren gemäss dem vorliegenden Vertrag unterliegt der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
Aufrechnung von Forderungen. Der AN ist damit einverstanden, dass HEAT 11 ihre Forderungen mit denen des AN verrechnen kann, die HEAT 11 aus Leistungen und/oder Lieferungen oder sonstigen Rechtsgründen gegen den AN zustehen, und zwar auch dann, wenn die Fälligkeiten verschieden sind oder wenn auf der einen Seite Barzahlung, auf der anderen Seite Ratenzahlung bzw. Zahlung in Wechseln vereinbart ist. Gegebenenfalls bezieht sich die Verrechnung auf den Saldo.
Aufrechnung von Forderungen. Die jeweiligen Forderungen der Vertragsparteien aufgrund dieses Vertrages können nicht gegen gegenseitige Forderungen, die aus einem anderen zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertragsverhältnis beruhen, aufgerechnet werden.
Aufrechnung von Forderungen. (1) Der Entgeltschuldner kann gegen die Entgeltforderung nicht mit Gegenforderungen rechnen.
Aufrechnung von Forderungen. Forderungen gegen die KfW kann der Kreditnehmer nur insoweit aufrechnen, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dieser Aufrechnungsausschluss gilt auch für einen etwaigen neuen Gläubiger der KfW-Forderung (Zessionar), so dass der Kreditnehmer abweichend von § 406 BGB mit entsprechenden gegen die KfW gerichteten Forderungen auch nicht gegenüber einem Rechtsnachfolger der KfW aufrechnen kann. Für Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich folgende Sonderbestimmungen, es sei denn, in der Kreditzusage ist etwas anderes bestimmt:
Aufrechnung von Forderungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen und Ansprüche gegen Forderungen von Compact Marketing aufzurechnen oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, außer diese sind von Compact Marketing anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Aufrechnung von Forderungen. Gegen unsere Forderungen können nur Gegenforderungen auf- gerechnet werden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.