Common use of Reklamationsbearbeitung Clause in Contracts

Reklamationsbearbeitung. Werden im „Gebr. Binder GmbH“ – Wareneingang, im Fertigungsprozess oder beim Kunden der „Gebr. Binder GmbH“ Materialien oder Produkte beanstandet, erhält der Lieferant umgehend einen schriftlichen Reklamationsbericht. Der Reklamationsbericht ist vom Lieferanten termin-, sachgerecht und vollständig abzuarbeiten und an die „Gebr. Binder GmbH“ unaufgefordert zurückzugeben (z.B.: 7 Step Corrective Action Plan, 8D-Bericht, ). Falls die Erstantwort auf den Reklamationsbericht nicht innerhalb eines Arbeitstages schriftlich erfolgt, gilt die Reklamation als anerkannt. Auf Grund entsprechender Versorgungssituationen bzw. Lieferverpflichtungen können im Beanstandungsfall Sofortmaßnahmen (Sortieren / Nacharbeit) erforderlich sein. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, auf seine Kosten unverzüglich qualifiziertes Personal zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der „Gebr. Binder GmbH“ zur Verfügung zu stellen. Bis zum Eintreffen dieses Personals werden ggf. die Sofortmaßnahmen durch die „Gebr. Binder GmbH“ -Mitarbeiter durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn die „Gebr. Binder GmbH“ feststellt, dass die gelieferten Materialien/Produkte nicht verwendbar sind. Die „Gebr. Binder GmbH“ hat in diesem Fall das Recht, die Produkte auf Kosten des Lieferanten an diesen zurück zu senden. Sämtliche durch Beanstandungen an Kaufteilen / Materialien entstandenen Mehraufwandskosten werden, nach eindeutiger Verursacherzuordnung, dem Lieferanten in Rechnung gestellt.

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Reklamationsbearbeitung. Werden im „Gebr. Binder GmbH“ – Wareneingang, Wareneingang oder im Fertigungsprozess der Osbra GmbH oder beim Kunden der „Gebrdessen Endkunden Materialien / Produkte / etc. Binder GmbH“ Materialien oder Produkte beanstandet, erhält der Lieferant umgehend LIEFERANT nach Entdeckung bzw. Bekanntgabe des Fehlers einen schriftlichen Reklamationsbericht. Der Reklamationsbericht ist vom Lieferanten LIEFERANTEN termin-, sachgerecht und vollständig abzuarbeiten und eine schriftliche Stellungnahme ist an die „Gebr. Binder GmbH“ Osbra GmbH unaufgefordert zurückzugeben zu erteilen (z.B.: 7 Step Corrective Action Planz. B. in Form eines 8 D-Berichtes, 8D-Bericht, etc.). Falls die Eine Erstantwort zu Reklamationen seitens des LIEFERANTEN wird schriftlich, spätestens bis zum Folgetag erwartet. Eine schriftliche Stellungnahme seitens des LIEFERANTEN auf den einen Reklamationsbericht nicht hat innerhalb eines Arbeitstages schriftlich erfolgtZeitraumes von maximal 14 Arbeitstagen zu erfolgen. Liegt innerhalb dieses Zeitraumes, gilt die Reklamation als anerkannt. Auf Grund entsprechender Versorgungssituationen weder eine Erstantwort bzw. Lieferverpflichtungen können im Beanstandungsfall Sofortmaßnahmen (Sortieren / Nacharbeit) erforderlich sein. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferantdie Stellungnahme vor, auf seine Kosten unverzüglich qualifiziertes Personal zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der „Gebr. Binder GmbH“ zur Verfügung zu stellen. Bis zum Eintreffen dieses Personals werden ggf. die Sofortmaßnahmen gelten diese durch die „GebrOsbra GmbH reklamierten Mängel als zugestanden. Binder GmbH“ -Mitarbeiter durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn die „Gebr. Binder GmbH“ feststellt, dass die gelieferten Materialien/Produkte nicht verwendbar sind. Die „Gebr. Binder GmbH“ hat in diesem Fall das RechtFalls der LIEFERANT der Nachbesserungsverpflichtung nach Aufforderung, die Produkte auch per kurzem Mail erfolgen kann, nicht unverzüglich nachkommt, kann die Osbra GmbH geeignete Sofortmaßnahmen auf Kosten des Lieferanten an diesen zurück zu sendenLIEFERANTEN durchführen (Produktionsabsicherung), ohne dass dies die Gewährleistungsverpflichtungen des LIEFERANTEN berührt. Sämtliche durch Beanstandungen an Kaufteilen / Materialien entstandenen Mehraufwandskosten werden, nach eindeutiger Verursacherzuordnung, Mehraufwendungen und Kosten werden dem Lieferanten LIEFERANTEN in Rechnung gestellt. Die Osbra GmbH prüft die vom Lieferanten bezogenen Produkte im Wareneingang unmittelbar nach Erhalt auf Menge, Liefertermin und Identität, sowie auf äußerliche Beschädigungen. Bei Qualitätsmängeln verpflichtet sich die Osbra GmbH, diese unverzüglich nach deren Feststellung dem Auftragnehmer/Lieferanten bekannt zu geben. Insoweit verzichtet der LIEFERANT auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

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