Requalifikationsprüfung Musterklauseln

Requalifikationsprüfung. Die Requalifikationsprüfung der Produkte und Prozesse durch den Lieferanten muss im Umfang der Erstbemusterung jährlich oder nach längerem Stillstand der Fremdleistung für die beauftragten Bau- teile durchgeführt werden. Bei Bedarf müssen die Requalifikationsdaten dem Besteller zur Verfü- gung gestellt werden. Die jährliche Requalifikationsprüfung muss in dem Produktionslenkungsplan oder im Prüfplan des Lieferanten verankert werden (s. Pkt. 7.2).
Requalifikationsprüfung. Der Lieferant unterzieht mindestens einmal jährlich, wenn nicht anderes vereinbart wurde, entsprechend den Vorgaben aus IATF 16949:2016 alle Produkte einer Requalifikationsprüfung gemäß Produktionslenkungsplan unter Berücksichtigung der anzuwendenden Kundenvorgaben für Material und Funktion. MSG ist jederzeit Einsicht in die Prüf-dokumentation zu gewähren.
Requalifikationsprüfung. (IATF 16949: Kapitel 8.6.2) Der AUFTRAGGEBER fordert eine jährliche Requalifikationsprüfung. Die Requalifizierung muss im vollen Umfang der Erstbemusterung durchgeführt werden. Der LIEFERANT führt die Requalifikationsprüfung unaufgefordert durch und stellt die Unterlagen oder Auszüge dem AUFTRAGGEBER auf Anfrage zur Verfügung. Die erste Requalifizierung hat ein Jahr nach Serienfreigabe und danach in jährlichem Rhythmus zu erfolgen.
Requalifikationsprüfung. Die Requalifikationsprüfung (Produkt/ Prozess) durch den Lieferanten muss im Produktions- lenkungsplan definiert und mindestens jährlich durchgeführt werden. Zur Sicherstellung der Material- und Bauteileigenschaften ist der Vormateriallieferant verpflichtet folgende besondere Merkmale zu überwachen und die entsprechenden Daten zu archivieren (s. Kap. 6.2): o Chemische Analyse der Gießcharge o Homogenisierungsparameter o US-Prüfergebnisse der Stangen bzw. Bolzen nach OFWN Die entsprechenden Messwerte/ Prüfergebnisse müssen mindesten einmal jährlich analysiert (Fehlerhäufigkeit, Fehlerursache, Abstellmaßnahmen) und bewertet werden. Bei Bedarf müssen die Requalifikationsdaten innerhalb von zwei Arbeitstagen dem Besteller zur Verfügung gestellt werden.
Requalifikationsprüfung. Der Lieferant ist zur regelmäßigen Requalifikationsprüfung im Rahmen einer vollständigen Erstbemusterung verpflichtet. Die Requalifikationsprüfung erfolgt jährlich, beginnend mit dem Zeitpunkt der Erstmusterfreigabe respektive in Abstimmung mit der Möhling GmbH & Co. KG und ist auf Anforderung innerhalb von 24 Stunden vorzulegen. Die Requalifikationsprüfung ist für die Möhling GmbH & Co. KG kostenfrei durchzuführen.
Requalifikationsprüfung. (IATF 16949: Kapitel 8.6.2) Die Huhn Gruppe fordert, sofern nicht anders vereinbart, eine jährliche Requalifikationsprüfung. Die Re- qualifizierung muss im vollen Umfang der Erstbemusterung durchgeführt werden. Der LIEFERANT führt die Requalifikationsprüfung unaufgefordert durch und stellt die Unterlagen oder Auszüge der Huhn Gruppe auf Anfrage zur Verfügung. Die erste Requalifizierung ist nach einem Jahr, nach Serienfreigabe, und hat anschließend in einem jährlichen Rhythmus zu erfolgen.
Requalifikationsprüfung. 5 Weitere Anforderungen
Requalifikationsprüfung. Der Lieferant wird für alle an ETA PLUS gelieferten Produkte eine jährliche Requalifikation durchführen. Diese Prüfung muss mindestens eine vollständige Maß- und Funktionsprüfung unter Berücksichtigung der anzuwendenden ETA PLUS - Vorgaben für Material und Funktion unterzogen werden. Die Ergebnisse sind unaufgefordert jährlich an ETA PLUS weiter zu leiten.
Requalifikationsprüfung. 3.12 Nachweis der Werkstoffeigenschaften
Requalifikationsprüfung. Alle Produkte sind vom Lieferanten gemäß Control Plan / Prüfplan jährlich einer vollständigen Maß- und Funktionsprüfung unter Berücksichtigung der anzuwendenden Kundenvorgabe für Material und Funktion zu unterziehen. Die Ergebnisse sind Scherzinger Pump Technology auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.