Revisionspflicht. Ab einem Förderbeitrag in Höhe von CHF 100'001 aus selektiver und automatischer Förderung an ein Projekt müssen Produktionsfirmen ab Vertragsschliessung gemäss Ziff. 4.11 bis zum Abschluss des Projektes der (eingeschränkten) Revisionspflicht unterstellt sein. Für Auswertungsfirmen gilt die (eingeschränkte) Revisionspflicht ab einem Förderbeitrag von CHF 30'000.
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