Risiken bei Indizes als Referenzwert Musterklauseln

Risiken bei Indizes als Referenzwert. Handelt es sich bei dem Referenzwert um einen Index, so wird dessen Wertentwicklung von der Wertentwicklung der Indexbestandteile beeinflusst. Indizes als Referenzwerte für Faktor-Indizes werden nicht von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe, sondern von anderen Anbietern (sog. Sponsoren) konzipiert. Der Anleger muss die jeweiligen Indexbeschreibungen beachten und die Funktionsweise des jeweiligen Index verstehen. Der Anleger kann nicht darauf vertrauen, dass der jeweilige Index erfolgreich sein wird, er muss sich daher seine eigene Meinung zu dem Index bilden. Der Wert des Index ergibt sich grundsätzlich aus dem Wert seiner Bestandteile nach Maßgabe der Anlage- und Berechnungsgrundsätze. Der Stand eines Index hängt somit maßgeblich von der Wertentwicklung der einzelnen Bestandteile ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Veränderungen in der Zusammensetzung des Index und Parameter, die den Wert der Bestandteile beeinflussen und beeinflussen können, haben Auswirkungen auf den Wert des Index und können darum die Entwicklung eines Faktor-Index bezogen auf diesen Index (und damit mittelbar auch die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere) beeinträchtigen. Schwankungen im Wert eines Bestandteils können durch Schwankungen im Wert eines anderen Bestandteils verstärkt werden. Lautet der Wert wenigstens eines Bestandteils auf eine andere Währung als die Währung, in welcher der Index selbst berechnet wird, kann der Anleger einem impliziten Währungsrisiko ausgesetzt sein, da bei der Berechnung des Xxxxx des Index der Wert des Bestandteils in die Währung des Index umgerechnet wird. Aufgrund von Wechselkursschwankungen kann der in der Währung des Index ausgedrückte Wert dieses Indexbestandteils gefallen sein, obwohl sein Kurs an sich gestiegen ist. Davon unberührt bleibt ein etwaiges Währungsrisiko aufgrund eines Abweichens der Währung des Index von der Handelswährung der Wertpapiere. Es ist zu beachten, dass die Bestandteile eines solchen Index gelöscht oder ersetzt bzw. neue Bestandteile hinzugefügt bzw. andere Änderungen im Hinblick auf die Methodologie vorgenommen werden können, die die Höhe eines oder mehrerer Bestandteile ändern können. Der Austausch von Bestandteilen eines Index kann den Stand des Index beeinflussen, da z. B. ein neu hinzugekommenes Unternehmen sich erheblich besser oder schlechter entwickeln kann als das ersetzte Unternehmen, was wiederum Einfluss auf den Stand der Faktor-Indizes haben kann. Des Weiteren kann auch die Berechnung od...

Related to Risiken bei Indizes als Referenzwert

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.