Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen Musterklauseln

Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Xxxxxx von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereig- nisse wie z.B. Naturkatastrophen oder Pandemien geschädigt werden.
Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Der AIF kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Xxxxxx von Mitarbeitern des AIFM oder externer Dritter erleiden oder durch äussere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.
Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Xxxxxx von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse, wie z.B. Naturkatastro- phen oder Pandemien, geschädigt werden. Diese Ereignisse können unter anderem durch die fehlende Beachtung von Nachhaltigkeitsanforderungen eines Emittenten und/oder des Fondsmanagements hervorgerufen oder verstärkt werden. Computerkriminalität (Cyber Crime) Der Fonds, die Verwahrstelle oder die Dienstleister oder Kontrahenten, mit denen der Fonds zusammenarbeitet, kön- nen von Vorfällen betroffen sein, die die Sicherheit der elektronischen Datenverarbeitung beeinträchtigen, wodurch sich operationelle und Datenschutzrisiken realisieren können. Diese Vorfälle können aus gezielten Angriffen oder un- beabsichtigten (Neben-)Wirkungen anderer Ereignisse resultieren, z.B. nicht autorisierter Zugang zu elektronischen Systemen durch sogenanntes Hacking, Trojaner, Viren, Phishing oder Pharming um sich Vermögenswerte oder sen- sible Daten widerrechtlich anzueignen, Daten zu verändern, oder den Ausfall eines oder mehrerer Systeme zu verur- sachen. Letzteres kann auch ohne die Verschaffung von unberechtigtem Zugang zu Datenverarbeitungssystemen ge- schehen, indem beispielsweise eine Internetseite durch eine Vielzahl externer Aufrufe für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Adressaten verlangsamt oder gesperrt wird. Sind der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft, Portfolioma- nager, Verwahrstelle oder Finanzintermediäre von Beeinträchtigungen der IT-Sicherheit betroffen, kann der opera- tive Geschäftsbetrieb beeinträchtig sein, z.B. die Fähigkeit des Fonds, seinen Nettoinventarwert zu bestimmen oder Transaktionen vorzunehmen, Anteilscheine auszugeben oder zurückzunehmen. Hieraus können finanzielle Verluste entstehen, für die der Fonds unter Umständen keine Entschädigung erhält. Weiterhin können Verstöße gegen Daten- schutz oder anwendbare regulatorische Anforderungen zu Bußgeldern, Kosten und Schäden einschließlich Reputati- onsschäden führen, die unter Umständen der Fonds zu tragen hat. Ähnliche Konsequenzen können aus der Beein- trächtigung der IT-Sicherheit von Emittenten von Vermögensgegenständen, in die der Fonds investiert, Kontrahenten von Transaktionen des Fonds, staatliche Behörden und andere Regulierer, Börsen und Betreiber von Finanzmärkten, Banken, Broker, Händler, Versicherer und anderer Parteien erwachsen. Zwar wurden Systeme zum Manageme...
Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Das Teilgesellschaftsvermögen kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Es kann Verluste durch Xxxxxx von Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft, der Gesellschaft oder externer Dritter er- leiden oder durch äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen oder Pandemien geschädigt werden.
Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen. Die für Rechnung des Sondervermögens handelnde Ge- sellschaft kann Opfer von Betrug oder anderen krimi- nellen Handlungen werden. Das Sondervermögen kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mit- arbeitern der Gesellschaft oder externer Dritter erlei- den oder durch äußere Ereignisse wie zum Beispiel Na- turkatastrophen geschädigt werden. Hierdurch kann es unter Umständen zu Schadensersatzforderungen kom- men, bezüglich derer sich die Gesellschaft gegebenen- falls aus dem Sondervermögen schadlos halten kann.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.