Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: 1. Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten Fahrrads; 2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxx, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Über- spannung verursacht; 3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler; 4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8); 5. Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden; 6. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere; 7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind; 8. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien; 9. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden; 10. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden); 11. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen; 12. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
Appears in 4 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Campingversicherung, Insurance Agreement
Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
1. Schäden durch VerlierenXxxxxxx, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder Diebstahlwegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten FahrradsExplosion verursacht;
2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxx, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Über- spannung Überspannung verursacht;
3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
54. Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
65. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind;
86. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
97. Schäden von Rissen an Gebäuden, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
8. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
109. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden);
1110. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
12. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
1. Schäden durch VerlierenXxxxxxx, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder Diebstahlwegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten FahrradsExplosion verursacht;
2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxx, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Über- spannung Überspannung verursacht;
3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
54. Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
65. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind;
86. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
97. Schäden von Rissen an Gebäuden, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
8. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
109. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden);
1110. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
12. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.Mundial by Hiscox 3 Bedingungen 01/2019
Appears in 2 contracts
Samples: Campingversicherung, Insurance Agreement
Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
1. Schäden durch VerlierenVorsatz; bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, Liegenlassenunsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei Schäden durch Brand, unaufklärbares Abhandenkommen Explosion oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit Schäden bis zu einem Schloss gesicherten FahrradsBetrag von 7.500 € verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit;
2. Schäden durch Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen;
3. Schäden durch Verlieren, Liegenlassen oder unaufklärbares Abhandenkommen von versicherten Sachen ohne vorausgegangenes Sachschadenereignis durch Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Sachen;
4. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxx, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser Überspannung , Blitzschlag oder Über- spannung atmosphärische Elektrizität verursacht;
35. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
46. Schäden durch wetterbedingte LuftbewegungenGrundwasser, es sei dennWitterungsniederschläge, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
5. Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
67. Schäden durch Tiere, insbesondere Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sindund Nagetiere;
8. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche VorgängeVorgange, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
9. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden Schaden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer FolgeschädenFolgeschaden;
10. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen ZuständenZustanden, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden);
11. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
12. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung;
13. Schäden durch Elementargefahren und Sturmflut (Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben und Tornados).
Appears in 1 contract
Samples: Business Insurance Policy
Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
1. Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten Fahrrads;
2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxx, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Über- spannung verursacht;
3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
5. Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
6. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind;
8. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
9. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
10. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden);
11. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
12. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
13. Schäden an versicherten Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl, wenn sich die Gegenstände im Vorzelt, Dauerstandzelt, Ganzjahreszelt oder Nebengebäude befinden.
14. Schäden an versicherte Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl während Sie das Objekt nicht bewohnen. Als unbewohnt gilt das Objekt, wenn dieses länger als 72 Stunden nicht betreten wurde.
15. Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich nicht um Risiken in Belgien handelt
Appears in 1 contract
Samples: Campingversicherung
Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
1. Schäden durch VerlierenVorsatz; bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, Liegenlassenunsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
2. Xxxxxxx, unaufklärbares Abhandenkommen solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder Diebstahlwegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten FahrradsExplosion verursacht;
23. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxxz.B. Schim- mel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Über- spannung Überspannung verursacht;
3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
5. Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
6. Schäden durch Tiere, insbesondere Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiereund Nagetiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind;
8. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
8. Schäden von Rissen an Gebäuden, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
9. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
10. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden);
11. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
12. Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat , Haftpflicht Und Gebäudeversicherung Für Ferienimmobilien
Risikoausschlüsse. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
1. Schäden durch VerlierenXxxxxxx, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder Diebstahlwegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten FahrradsExplosion verursacht;
2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. X. Xxxxxxxx, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Über- spannung Überspannung verursacht;
3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
54. Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
65. Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind;
86. Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien;
97. Schäden in Form von Rissen an versicherten Objekten, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Rohrbruch, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung entstanden oder es handelt sich um Bruchschäden von Glas-, Acrylglas- oder Kunststoffscheiben
8. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
109. Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgänger- schäden);
1110. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;.
11. kosmetischen Beeinträchtigungen, die nicht die Funktion der versicherten Sache beeinträchtigen (insbesondere, Kratzer, Schrammen, Scheuerstellen, Flecken, Dellen usw.).
12. motorisierte Fahrzeuge während der Motor eingeschaltet ist;
13. Schäden durch UntreueSturmflut, UnterschlagungSpringflut, Betrug oder ErpressungDeichbruch, soweit es sich nicht um Risiken in Belgien handelt.
Appears in 1 contract
Samples: Campingversicherung
Risikoausschlüsse. B4.1 Kein Versicherungsschutz wird gewährt ge- währt für:
1. Schäden durch Verlieren, LiegenlassenLiegen- lassen, unaufklärbares Abhandenkommen unerklärbares Abhanden- kommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl Einbruch- diebstahl oder Fahrraddiebstahl eines ei- nes mit einem Schloss gesicherten Fahrrads;
2. Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen Zustandsveränderun- gen (z. X. Xxxxxxxxz.B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser Lei- tungswasser oder Über- spannung Überspannung verursacht;
3. Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder SoftwarefehlerSoftware- fehler;
4. Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm (mindestens Windstärke 8);
5. Schäden durch Feuchtigkeit, TrockenheitTro- ckenheit, Licht- und TemperatureinflüsseTemperatur- einflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, ÜberschwemmungÜber- schwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden;
6. Schäden durch Ungeziefer, InsektenInsek- ten, Schädlinge oder Nagetiere sowie so- wie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung Verschmut- zung durch Haustiere;
7. Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind;
8. Schäden durch Um- oder AusbauarbeitenAusbau- arbeiten, Reparatur, Wartung, RenovierungRe- novierung, Restaurierung, Reinigung Reini- gung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte feh- lerhafte oder mangelhafte Ausführung Ausfüh- rung von Arbeiten oder Verwendung Verwen- dung mangelhafter Materialien;
9. Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund auf- grund biologischer oder chemischer chemi- scher Ursachen, einschließlich mittelbarer mit- telbarer und unmittelbarer FolgeschädenFolge- schäden;
10. Schäden durch Androhung oder Anwendung An- wendung von Gewalt im Zusammenhang Zusam- menhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt Er- setzt werden jedoch ExplosionsschädenExplosions- schäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden ent- standen sind (Blindgänger- schädenBlindgängerschäden);
11. Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen;
12. Schäden durch Untreue, UnterschlagungUnter- schlagung, Betrug oder Erpressung;
13. Schäden an versicherten Kunst- und Wertgegenständen durch Einbruch- diebstahl, wenn sich die Gegen- stände im Vorzelt, Dauerstandzelt, Ganzjahreszelt oder Nebengebäude befinden;
14. Schäden an versicherte Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruch- diebstahl, während Sie das Objekt nicht bewohnen. Als unbewohnt gilt das Objekt, wenn dieses länger als 72 Stunden nicht betreten wurde;
15. Schäden durch Sturmflut, Spring- flut, Deichbruch.
16. Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus).
17. Glasbruchschäden an fertig einge- setzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Acrylglas am Objekt (auch für Kunst- stofffenster), ausgenommen von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen. Künstlerisch bearbeitete Glasschei- ben, -platten und -Spiegel, jedoch maximal bis 500 EUR je Schadens- fall;
Appears in 1 contract
Samples: Dauercampingversicherung