Risikoausschlüsse. Jegliche Kosten infolge eines der im Folgenden genannten Ereignisse sind nicht im Versicherungsschutz enthalten: • ein Schadensanspruch, der direkt oder indirekt aus dem Zerfall eines Atomkerns resultiert, • die Folgen von Krieg oder Bürgerkrieg, Aufständen, Unruhen, Angriffen, Aufruhr, Terroranschlägen, unabhängig vom Ort dieser Ereignisse und deren Hauptbeteiligten, außer wenn die versicherte Person nicht aktiv an einem solchen Ereignis teilnimmt oder wenn sie für den Versicherungs- nehmer-Verein entsandt wurde, um eine Wartungs- oder Überwachungs- mission zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Gütern auszuführen. Der Versicherer behält sich vor, den Versicherungsschutz für ein oder mehrere spezielle Territorien zu ändern, wobei er den Versicherungsnehmer-Verein darüber mindestens 15 Tage im Voraus informiert. Dieser kann jedoch die Änderung ablehnen und die Police per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des vom Versicherer übermittel- ten Vermerks kündigen. Die Kündigung wird am ersten Tag des Kalenderquar- tals wirksam, das auf die Benachrichtigung über die Weigerung folgt. Der Versicherungsnehmer-Verein informiert die Mitgliedsgesellschaft ent- sprechend über die Kündigung.
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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt
Risikoausschlüsse. Jegliche Kosten infolge eines der im Folgenden genannten Ereignisse sind nicht im Versicherungsschutz enthalten: • ein Schadensanspruch, der direkt oder indirekt aus dem Zerfall eines Atomkerns resultiert, • die Folgen von Krieg oder Bürgerkrieg, Aufständen, Unruhen, Angriffen, Aufruhr, Terroranschlägen, unabhängig vom Ort dieser Ereignisse und deren Hauptbeteiligten, außer wenn die versicherte Person nicht aktiv an einem solchen Ereignis teilnimmt oder wenn sie für den Versicherungs- nehmer-Verein entsandt wurde, um eine Wartungs- oder Überwachungs- mission zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Gütern auszuführen. Der Versicherer behält sich vor, den Versicherungsschutz für ein oder mehrere spezielle Territorien zu ändern, wobei er den Versicherungsnehmer-Verein darüber mindestens 15 Tage im Voraus informiert. Dieser kann jedoch die Änderung ablehnen und die Police per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des vom Versicherer übermittel- ten Vermerks kündigen. Die Kündigung wird am ersten Tag des Kalenderquar- tals wirksam, das auf die Benachrichtigung über die Weigerung folgt. Der Versicherungsnehmer-Verein informiert die Mitgliedsgesellschaft ent- sprechend das Mitglied entsprechend über die Kündigung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Risikoausschlüsse. Jegliche Kosten infolge eines der im Folgenden genannten Ereignisse sind nicht im Versicherungsschutz enthalten: • ein Ein Schadensanspruch, der direkt oder indirekt aus dem Zerfall eines Atomkerns resultiert, • die Die Folgen von Krieg oder Bürgerkrieg, Aufständen, Unruhen, Angriffen, Aufruhr, Terroranschlägen, unabhängig vom Ort dieser Ereignisse und deren Hauptbeteiligten, außer wenn die versicherte Versicherte Person nicht aktiv an einem solchen Ereignis teilnimmt oder wenn sie für den Versicherungs- nehmer-Verein entsandt wurde, um eine Wartungs- oder Überwachungs- mission zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Gütern auszuführen. Der Versicherer behält sich vor, den Versicherungsschutz für ein oder mehrere spezielle Territorien zu ändern, wobei er den Versicherungsnehmer-Verein darüber mindestens 15 Tage im Voraus informiert. Dieser kann jedoch die Änderung ablehnen und die Police per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des vom Versicherer übermittel- ten Vermerks kündigen. Die Kündigung wird am ersten Tag des Kalenderquar- tals wirksam, das auf die Benachrichtigung über die Weigerung folgt. Der Versicherungsnehmer-Verein informiert die Mitgliedsgesellschaft ent- sprechend das Mitglied entsprechend über die Kündigung.
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