Risikoausschlüsse. 1. Ansprüche Versicherter untereinander und von verbundenen Unternehmen Im Rahmen der Cyber-Haftpflicht gemäß A.6 besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche der Versicherten untereinander oder von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer, einer mitversicherten Person oder deren Gesellschaftern durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt verbunden sind oder unter einheitlicher unternehmerischer Leitung stehen, sofern nicht im Versicherungsschein anders vereinbart.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.infinco.com
Risikoausschlüsse. 1. Ansprüche Versicherter untereinander und von verbundenen Unternehmen Im Rahmen der Cyber-Haftpflicht gemäß A.6 besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche der Versicherten des Versicherungsnehmers und/oder mitversicherte Personen untereinander oder von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer, einer mitversicherten Person oder deren Gesellschaftern durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt verbunden sind oder unter einheitlicher unternehmerischer Leitung stehen, sofern nicht im Versicherungsschein anders vereinbart.
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