Common use of Risikoausschlüsse Clause in Contracts

Risikoausschlüsse. Risikoausschlüsse/-begrenzungen sind ebenfalls in den jeweiligen Abschnitten der VHB genannt. Hierzu einige Beispiele, für die kein Versicherungsschutz gewährt wird: ▪ Grundsätzlich das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet ▪ Eigentum von Untermietern ▪ Grundsätzlich Kraftfahrzeuge aller Art ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag* ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlich* ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise* ▪ Erstmals zum Versicherungsbeginn* ▪ Vertragsablauf* ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und Nachlässe* *Die jeweiligen Fälligkeiten und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Ihre Zahlung der Erst- oder Einmalprämie gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie oder einer Folgeprämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt B 2 bis 6 VHB 2009. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden durch ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls ▪ Glasbruch (Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch kann gesondert vereinbart werden) ▪ Wertsachen bei Zweitwohnungen, Wochenendhäusern und Ferien- wohnungen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitten den Abschnitten A § 1 bis 5, B § 16 VHB 2009. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in dem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt A § 11, 16, 17; B § 1, 8, 9 VHB 2009. ▪ Bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrags erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. ▪ während der Vertragslaufzeit - Anzeige eines Wohnungswechsels - Anzeige besonderer Umstände, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls, nachdem Sie bzw. der Dritte von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen.

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Samples: Hausratversicherung

Risikoausschlüsse. Risikoausschlüsse/-begrenzungen sind ebenfalls in den jeweiligen Abschnitten der VHB genanntWir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Hierzu Deshalb haben wir einige Beispiele, für die kein Fälle aus dem Versicherungsschutz gewährt wird: ▪ Grundsätzlich das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet ▪ Eigentum von Untermietern ▪ Grundsätzlich Kraftfahrzeuge aller Art ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag* ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlich* ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise* ▪ Erstmals zum Versicherungsbeginn* ▪ Vertragsablauf* ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und Nachlässe* *Die jeweiligen Fälligkeiten und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsscherausgenommenhein. Ihre Zahlung der Erst- oder Einmalprämie gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie oder einer Folgeprämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt B 2 bis 6 VHB 2009. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden durch ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls ▪ Glasbruch (Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch kann gesondert vereinbart werden) ▪ Wertsachen bei Zweitwohnungen, Wochenendhäusern und Ferien- wohnungen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitten den Abschnitten A § 1 bis 5, B § 16 VHB 2009. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in dem Produktinformationsblatt. Weit▪ bei Vertragsabschluss: Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. ere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitbitte t A § 11, 16, 17; B § 1, 8, 9 VHB 23 AHB2009. ▪ Bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrags erfragen wir schriftlwährend der Vertragslaufzeit: Teilen Sie uns neue Umstände ich oder in Textform GefahrenumstRisikenände, während der Nicht versichert sind insbesondere ▪ Haftpflichtansprüche , soweit sie auf Grund Vertrags oder Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles ▪ gegenseitige Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer und / oder mitversicherten Personen untereinander ▪ Haftpflichtansprüche die Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungspflicht unterliegen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3, 4 und 13 der AHB. ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls: Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und zeigen Sie für uns erheblich jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich ansind. UnsIm Rahmen der Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere ere Fragen szum Schadenfall ind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. ▪ während der Vertragslaufzeit - Anzeige eines Wohnungswechsels - Anzeige besonderer UmstAlle gerichtlichen oder behördlichen Verfahrenände, im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z.B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 25 der AHB. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind insbesondArt der Pflichtverletzung können ere Ihren Versicherungsschutz ganz Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtteilweise verlieren. Unter Umständen können wir et, uns den Eintritt des Versicherungsfalls, nachauch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen dem Sie bbitte § 26 zw. der Dritte von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlaAHBssen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Risikoausschlüsse. Risikoausschlüsse/-begrenzungen Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind ebenfalls in insbesondere ▪ Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder besonderer Zusagen über den jeweiligen Abschnitten Umfang der VHB genanntgesetzlichen Haftpflicht hinausgehen ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles ▪ gegenseitige Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer und / oder mitversicherten Personen untereinander ▪ Haftpflichtansprüche für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungspflicht unterliegen. Hierzu einige Beispiele, Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kein Versicherungsschutz gewährt wird: ▪ Grundsätzlich das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet ▪ Eigentum von Untermietern ▪ Grundsätzlich Kraftfahrzeuge aller Art Haftpflichtversicherung (AHB). ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag* Jahresbeitrag ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlimonatlich ch* ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß ZahlweiZahlweise se* ▪ Erstmals zum VersicherungsbegiVersicherungsbeginn nn* ▪ VertragsablaVertragsablauf uf* ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und NachlässNachlässe e* *Die jeweiligen FälligkeiFälligkeiten, die Prämie ten und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Ihre Zahlung der Erst- oder Einmalprämie gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie oder einer Folgeprämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt B 2 bis 6 VHB 2009. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden durch ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls ▪ Glasbruch (Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch kann gesondert vereinbart werden) ▪ Wertsachen bei Zweitwohnungen, Wochenendhäusern und Ferien- wohnungen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitten den Abschnitten A § 1 bis 59 - , B § 16 VHB 2009. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in dem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt A § 11, 16, 17; B § 1, 8, 9 VHB 2009. ▪ Bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrags erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. ▪ während der Vertragslaufzeit - Anzeige eines Wohnungswechsels - Anzeige besonderer Umstände, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls, nachdem Sie bzw. der Dritte von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überla15 AHBssen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Risikoausschlüsse. Risikoausschlüsse/-begrenzungen Beitrag, Fälligkeit und Zahlungszeitraum Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unterbliebenen Zahlungen Nicht versichert in der Motorsport-Haftpflichtversicherung sind ebenfalls z. B. • Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; • Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden (Vorsatz); • Geldstrafen und Bußgelder (hierbei handelt es sich nicht um Haftpflichtansprüche). Ansprüche aus Vertragserfüllung sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung, da es sich dabei nicht um gesetzliche Schadensersatzansprüche handelt. Auch in den jeweiligen Abschnitten der VHB Motorsport-Unfallversicherung können wir nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz der Unfallversicherung herausgenommen. Die Risikoausschlüsse sind in Ziffer 3 der Motorsport-Unfallversicherungsbedingungen genannt. Hierzu einige BeispieleNicht versichert sind insbesondere Unfälle • im privaten oder beruflichen Bereich – also außerhalb einer motorsportlichen Veranstaltung –; • durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen; • die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurden; • die durch Trunkenheit verursacht wurden. Ferner fallen nicht unter den Versicherungsschutz • krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, für auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit Vorschädigungen oder Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben. Diese Aufzählungen sind nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den einzelnen Bedingungen. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem individuellen Risiko und dem vereinbarten Versicherungsumfang. Den von Ihnen zu zahlenden Beitrag, die kein Versicherungsschutz gewährt wird: ▪ Grundsätzlich das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet ▪ Eigentum von Untermietern ▪ Grundsätzlich Kraftfahrzeuge aller Art ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag* ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlich* ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise* ▪ Erstmals zum Versicherungsbeginn* ▪ Vertragsablauf* ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und Nachlässe* *Die jeweiligen Fälligkeiten und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oAntrag. Soweit vereinbart, müssen Sie uns nach Abschluss der Veranstaltung die geforderten Informationen (x. X. Xxxxxxxxxxxxxx, Abrechnungsschreiben, Starterliste o. ä.) unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich einreichen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, können wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR mit der Endabrechnung erheben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der dem VersicherungsscAbschnitt Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung der AHBhein. Ihre Zahlung des der Erst- oder EinmalpräEinmalbeitrags mie gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des VersicherungsscheVersicherungsscheins/der Beitragsrechnung ins erfolgt. Zahlungen von FolgebeiträFolgebei- trägen gen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorSofern gen Sie bitte für ausreichende Decuns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, gilt Ihre Zahlung jeweils als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen werden kann und Sie der berechtigten Einziehung nicht widersprechenkung. Nicht rechtzeitige Zahlung des der Erst- oder EinmalpräEinmalbeitrags mie oder einer Folgepräeines Folgebeitrags mie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen dem Sie Abschnitt B 2 bis 6 VHB 2009. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden durch ▪ Vorsätzliche HerbeiführBeginn ung des Versicherungsfalls ▪ Glasbruch (Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch kann gesondert vereinbart werden) ▪ Wertsachen bei Zweitwohnungen, Wochenendhäusern und Ferien- wohnungen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitten den Abschnitten A § 1 bis 5, B § 16 VHB 2009. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, währVersicherungsschutzes / Beitragszahlung end der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in dem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt A § 11, 16, 17; B § 1, 8, 9 VHB 2009. ▪ Bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrags erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. ▪ während der Vertragslaufzeit - Anzeige eines Wohnungswechsels - Anzeige besonderer Umstände, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls, nachdem Sie bzw. der Dritte von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlaAHBssen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Risikoausschlüsse. Risikoausschlüsse/-begrenzungen sind ebenfalls in den jeweiligen Abschnitten der VHB genannt. Hierzu einige Beispiele, für die kein Versicherungsschutz gewährt wird: ▪ Grundsätzlich das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet ▪ Eigentum von Untermietern ▪ Grundsätzlich Kraftfahrzeuge aller Art ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag* ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlich* ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise* ▪ Erstmals zum Versicherungsbeginn* ▪ Vertragsablauf* ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und Nachlässe* *Die jeweiligen Fälligkeiten und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Ihre Zahlung der Erst- oder Einmalprämie gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie oder einer Folgeprämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt B 2 bis 6 VHB 2009. Kein Versicherungsschutz besteht zum BeispSelbstbeteiligung Obliegenheiten • iel bei Schäden durch ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls ▪ Glasbruch (Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch kann gesondert vereinbart werden) ▪ Wertsachen bei Zweitwohnungen, Wochenendhäusern und Ferien- wohnungen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitten den Abschnitten A § 1 bis 5, B § 16 VHB 2009. Bei Abschluss des VersicherungsvertragVertragsabschluss • es, während der Vertragslaufzeit Vetragslaufzeit • und bei Eintritt des Versicherungsfalls sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrläs• Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrags Damit die Beiträge bezahlbar bleibensige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigist en, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupaLeistung bei allen Versicherungen begrenztssen. Einige Beispiele nenFälle haben nen wir Ihnendaher aus in dem ProduktinformationsbVersicherungsschutz herausgenommen (siehe Teil V der Versicherungsbedingungen)latt. Weitere Einzelheiten entnehSoweit vereinbart, beteiligen men Sie Abschnitt A sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Leistung mit einem im Versi- cherungsschein oder seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung: siehe Teil VI Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen). Prüfen Sie genau§ 11welchen Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von Ihrem Vermittler beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag oder Risikofragebogen aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Infor- mationen sind wichtig, 16, 17; Bdamit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten. Sie haben technische Einrichtungen und Verfahren zur Informationssicherheit zu unterhalten § um Daten- rechtsverletzungen1, 8, 9 VHB IT-Sicherheitsverletzungen und Hacker-Angriffe zu verhindern und die Wiederherstellung von Daten und Programmen zu ermöglichen (siehe Teil VI Ziffer 8.1 der Versicherungsbedingungen)2009. ▪ Bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrags erfragen wir schriftlich oJeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich unverzüglich über die im Versicherungsschein genannte Cyber- Hotline-Nummer, spätestens jedoch innerhalb einer Woche der in Textform Gefahrenumstänanzuzeigen. Sie müssen nach Möglichkeit für de, die für uns erheblich Abwendung und Minderung des Schadens sorgensind. Unsere FraWeisungen gen sind wahrheitsgedabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie müssen uns auf Anfrage ausführliche mäß und vollständig zu beantwowahrheitsgemäße Schadenberichte erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützenrten. ▪ während der Vertragslaufzeit - Anzeige eines Wohnungswechsels - Anzeige besondeAlle rer Umstände, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eiunserer Ansicht für die Bearbei- tung des nes Schadens erhöhen könnten ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfawichtig lls sind insbesondmüssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Belege überlassen wer- den, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Wird gegen ere im Zusammenhang mit dem eingetretenen Versicherungsfall ein staatsanwaltschaftliches, behördliches Sie ogerichtliches Verfahren eingeleitet, der ein anspruchsberechtigter Dritter verpflicMahnbescheid erlassen oder wird Ihnen gericht- lich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt seinhtet, uns den Eintritt des Versicherungsfvom Vertrag durch Kündigung zu lösen (siehe Teil VI Ziffer 8.3 der Versicherungsbedingungen). Verträge werden für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Sie verlängern sich auto- matischalls, nachdem wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Teil VI Ziffer 1.2 der Versicherungsbedingungen). Den Versicherungsablauf Sie bdie Mindest- vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Niederlassung im EU-Gebiet und dortiger Vertreter Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis zw. der Dritte von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendigen Auskünfte zu erteizuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- len und Unterlagen zu überlaUnfallversicherung berechtigtssen.

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Samples: Gothaer Cyber Versicherung