Risikoausschlüsse. Selbstbeteiligung Obliegenheiten • bei Vertragsabschluss • während der Vetragslaufzeit • bei Eintritt des Versicherungsfalls • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrags Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Einige Fälle haben wir daher aus dem Versicherungsschutz herausgenommen (siehe Teil V der Versicherungsbedingungen). Soweit vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Leistung mit einem im Versi- cherungsschein oder seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung: siehe Teil VI Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen). Prüfen Sie genau, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von Ihrem Vermittler beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag oder Risikofragebogen aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Infor- mationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten. Sie haben technische Einrichtungen und Verfahren zur Informationssicherheit zu unterhalten, um Daten- rechtsverletzungen, IT-Sicherheitsverletzungen und Hacker-Angriffe zu verhindern und die Wiederherstellung von Daten und Programmen zu ermöglichen (siehe Teil VI Ziffer 8.1 der Versicherungsbedingungen). Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich unverzüglich über die im Versicherungsschein genannte Cyber- Hotline-Nummer, spätestens jedoch innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen. Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie müssen uns auf Anfrage ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbei- tung des Schadens wichtig sind müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Belege überlassen wer- den, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Wird gegen Sie im Zusammenhang mit dem eingetretenen Versicherungsfall ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wird Ihnen gericht- lich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung zu lösen (siehe Teil VI Ziffer 8.3 der Versicherungsbedingungen). Verträge werden für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Sie verlängern sich auto- matisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Teil VI Ziffer 1.2 der Versicherungsbedingungen). Den Versicherungsablauf bzw. die Mindest- vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Niederlassung im EU-Gebiet und dortiger Vertreter Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt.
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Samples: Gothaer Cyber Versicherung
Risikoausschlüsse. Selbstbeteiligung Obliegenheiten • Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in dem Produktinformationsblatt. ▪ bei Vertragsabschluss • Vertragsabschluss: Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 23 AHB. ▪ während der Vetragslaufzeit • Vertragslaufzeit: Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Nicht versichert sind insbesondere ▪ Haftpflichtansprüche , soweit sie auf Grund Vertrags oder Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles ▪ gegenseitige Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer und / oder mitversicherten Personen untereinander ▪ Haftpflichtansprüche für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungspflicht unterliegen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3, 4 und 13 der AHB. ▪ bei Eintritt des Versicherungsfalls • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrags Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Einige Fälle haben wir daher aus dem Versicherungsschutz herausgenommen (siehe Teil V der Versicherungsbedingungen). Soweit vereinbart, beteiligen Versicherungsfalls: Sorgen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Leistung mit einem im Versi- cherungsschein oder seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung: siehe Teil VI Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen). Prüfen Sie genau, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von Ihrem Vermittler beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag oder Risikofragebogen aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Infor- mationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten. Sie haben technische Einrichtungen und Verfahren zur Informationssicherheit zu unterhalten, um Daten- rechtsverletzungen, IT-Sicherheitsverletzungen und Hacker-Angriffe zu verhindern und die Wiederherstellung von Daten und Programmen zu ermöglichen (siehe Teil VI Ziffer 8.1 der Versicherungsbedingungen). Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich unverzüglich über die im Versicherungsschein genannte Cyber- Hotline-Nummer, spätestens jedoch innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen. Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und Minderung des Schadens sorgenzeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Unsere Weisungen Im Rahmen der Aufklärungspflicht sind dabei Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie müssen uns auf Anfrage ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützenbeantworten. Alle Umständegerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die nach unserer Ansicht für die Bearbei- tung des Schadens wichtig sind müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Belege überlassen wer- den, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Wird gegen Sie im Zusammenhang mit dem eingetretenen Versicherungsfall ein staatsanwaltschaftlichesSchaden gegen Sie erhoben werden (z.B. Mahnverfahren, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitetstaatsanwaltliches Verfahren, ein Mahnbescheid erlassen oder wird Ihnen gericht- lich der Streit verkündetKlage und Anklage, haben Streitverkündung), sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns dies unverzüglich anzuzeigendie Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Einzelheiten entnehmen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegenbitte § 25 der AHB. Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen Obliegenheiten kann dazu führen, dass schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus Unter Umständen können wir berechtigt sein, uns auch vorzeitig vom Vertrag durch Kündigung zu lösen (siehe Teil VI Ziffer 8.3 der Versicherungsbedingungen)lösen. Verträge werden für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Sie verlängern sich auto- matisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Teil VI Ziffer 1.2 der Versicherungsbedingungen). Den Versicherungsablauf bzw. die Mindest- vertragslaufzeit Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Niederlassung im EU-Gebiet und dortiger Vertreter Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis § 26 der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigtAHB.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Risikoausschlüsse. Selbstbeteiligung Obliegenheiten • Risikoausschlüsse/-begrenzungen sind ebenfalls in den jeweiligen Abschnitten der VHB genannt. Hierzu einige Beispiele, für die kein Versicherungsschutz gewährt wird: ▪ Grundsätzlich das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet ▪ Eigentum von Untermietern ▪ Grundsätzlich Kraftfahrzeuge aller Art ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag* ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlich* ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise* ▪ Erstmals zum Versicherungsbeginn* ▪ Vertragsablauf* ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und Nachlässe* *Die jeweiligen Fälligkeiten und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Ihre Zahlung der Erst- oder Einmalprämie gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie oder einer Folgeprämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt B 2 bis 6 VHB 2009. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Vertragsabschluss • Schäden durch ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls ▪ Glasbruch (Der Versicherungsschutz gegen Glasbruch kann gesondert vereinbart werden) ▪ Wertsachen bei Zweitwohnungen, Wochenendhäusern und Ferien- wohnungen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitten den Abschnitten A § 1 bis 5, B § 16 VHB 2009. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vetragslaufzeit • Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrags Damit sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Beiträge bezahlbar bleiben, ist Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Leistung bei allen Versicherungen begrenztVertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Fälle haben Beispiele nennen wir daher aus Ihnen in dem Versicherungsschutz herausgenommen (siehe Teil V der Versicherungsbedingungen)Produktinformationsblatt. Soweit vereinbartWeitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt A § 11, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Leistung mit einem im Versi- cherungsschein 16, 17; B § 1, 8, 9 VHB 2009. ▪ Bei Vertragsabschluss Bei Abschluss des Versicherungsvertrags erfragen wir schriftlich oder seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung: siehe Teil VI Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen). Prüfen Sie genauin Textform Gefahrenumstände, welchen Risiken Sie ausgesetzt die für uns erheblich sind. Xxxxxx Sie sich dabei von Ihrem Vermittler beratenUnsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag oder Risikofragebogen aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Infor- mationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten. Sie haben technische Einrichtungen und Verfahren zur Informationssicherheit zu unterhalten, um Daten- rechtsverletzungen, IT-Sicherheitsverletzungen und Hacker-Angriffe zu verhindern und die Wiederherstellung von Daten und Programmen zu ermöglichen (siehe Teil VI Ziffer 8.1 ▪ während der Versicherungsbedingungen). Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich unverzüglich über die im Versicherungsschein genannte Cyber- Hotline-Nummer, spätestens jedoch innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen. Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie müssen uns auf Anfrage ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen. Alle Vertragslaufzeit - Anzeige eines Wohnungswechsels - Anzeige besonderer Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbei- tung allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten ▪ bei Eintritt des Schadens wichtig Versicherungsfalls Bei Eintritt des Versicherungsfalls sind müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Belege überlassen wer- deninsbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kannuns den Eintritt des Versicherungsfalls, nachdem Sie bzw. Wird gegen Sie im Zusammenhang mit der Dritte von dem eingetretenen Versicherungsfall ein staatsanwaltschaftlichesKenntnis erlangt haben, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wird Ihnen gericht- lich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung alle zur Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendigen Auskünfte zu lösen (siehe Teil VI Ziffer 8.3 der Versicherungsbedingungen). Verträge werden für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Sie verlängern sich auto- matisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Teil VI Ziffer 1.2 der Versicherungsbedingungen). Den Versicherungsablauf bzw. die Mindest- vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht erteilen und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Niederlassung im EU-Gebiet und dortiger Vertreter Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigtUnterlagen zu überlassen.
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Samples: Hausratversicherung
Risikoausschlüsse. Selbstbeteiligung Obliegenheiten • bei Vertragsabschluss • während der Vetragslaufzeit • bei Eintritt des Versicherungsfalls • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrags Damit die Beiträge bezahlbar bleibenWir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenztdenn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Einige Fälle Deshalb haben wir daher einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere ▪ Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen ▪ Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles ▪ gegenseitige Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer und / oder mitversicherten Personen untereinander ▪ Haftpflichtansprüche für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungspflicht unterliegen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (siehe Teil V der VersicherungsbedingungenAHB). Soweit vereinbart▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag ▪ Zahlweise 🗆 jährlich 🗆 ½-jährlich 🗆 ¼-jährlich 🗆 monatlich ▪ Zu zahlender Gesamt-Jahresbeitrag gemäß Zahlweise ▪ Erstmals zum Versicherungsbeginn ▪ Vertragsablauf ▪ enthält die gesetzliche Versicherungssteuer sowie alle Zuschläge und Nachlässe Die jeweiligen Fälligkeiten, beteiligen die Prämie und den Zahlungszeitraum entnehmen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Leistung mit einem im Versi- cherungsschein oder seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung: siehe Teil VI Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen). Prüfen Sie genau, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von Ihrem Vermittler beraten. Beantworten Sie alle unsere im ebenfalls dem Vorschlag/Antrag oder Risikofragebogen aufgeführten Fragendem Versicherungsschein. Alle dort erwähnten Infor- mationen sind wichtigIhre Zahlung der Erst- oder Einmalprämie gilt als rechtzeitig, damit Sie wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den richtigen Versicherungsschutz erhalten. Sie haben technische Einrichtungen und Verfahren zur Informationssicherheit zu unterhalten, um Daten- rechtsverletzungen, IT-Sicherheitsverletzungen und Hacker-Angriffe zu verhindern und die Wiederherstellung von Daten und Programmen zu ermöglichen (siehe Teil VI Ziffer 8.1 der Versicherungsbedingungen). Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich unverzüglich über die im Versicherungsschein genannte Cyber- Hotline-Nummer, spätestens jedoch innerhalb genannten Fälligkeiten geleistet werden. Bei Einzug über Ihr Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie oder einer Woche in Textform anzuzeigenFolgeprämie kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie müssen uns auf Anfrage ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbei- tung des Schadens wichtig sind müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Belege überlassen wer- den, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Wird gegen Sie im Zusammenhang mit dem eingetretenen Versicherungsfall ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wird Ihnen gericht- lich der Streit verkündet, haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung zu lösen (siehe Teil VI Ziffer 8.3 der Versicherungsbedingungen). Verträge werden für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Sie verlängern sich auto- matisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Teil VI Ziffer 1.2 der Versicherungsbedingungen). Den Versicherungsablauf bzw. die Mindest- vertragslaufzeit Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Niederlassung im EU-Gebiet und dortiger Vertreter Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt§ 9 - § 15 AHB.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung