Roaming. 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Nutzung Der Swu Elektrotankstellen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-E- Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) Das WWV behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte -Ladekarte die E-Ladesäulen Lade- säulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt er- folgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen RoamingpartnerRo- amingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. ) Die SWU enewa GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der SWK-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) SWK behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Von E Ladesäulen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Ladeinfrastruktur
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner Roaming-Partner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner Roaming-Partner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen RoamingpartnerRoaming-Partner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner Roaming-Partner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners Roaming-Partners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner Roaming-Partner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) SWO behält sich vor, die Roamingfunktion Roaming-Funktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der FairStromEmobil-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) FairEnergie behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Ladekartenvertrag, Ladekartenvertrag
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. ) Die SWU behält Stadtwerke Wesel behalten sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der SWE-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) SWE behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der SWN-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. ) Die SWU SWN behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Strom Ladestationen
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. ) Die SWU EG Wittmund behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Vertrag Zur Nutzung Der E Ladekarte
Roaming. (1. ) Der Kunde ist berechtigt mit der e-werk-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen.
(2. ) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3. ) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx lade- xxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4. Die SWU ) Das e-werk behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden folgen- den Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen