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Common use of Roaming Clause in Contracts

Roaming. Roaming beinhaltet das Laden an Stromladestationen von Roaming- Partnern. Der Zugang wird über den Ladenetz.de-Verbund vermittelt. Roaming-Partner sind nationale und internationale Roaming- Kooperationen mit verschiedenen Anbietern von Stromladestationen außerhalb des Ladenetz.de-Verbunds. a) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der SWA auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen. c) Die Liste aller kooperierenden Stadtwerke-Partner kann unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx entnommen werden. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen.

Appears in 4 contracts

Samples: Ladekartenantrag, Antrag Auf Nutzung Der Ladekarte Und Ladeinfrastruktur, Antrag Auf Nutzung Der Ladekarte Und Ladeinfrastruktur