Rufnummernunterdrückung. Soweitder Vodafone-Anschlussbzw. das Endgerätdie Möglichkeitbietet, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, ist Vodafone berechtigt, eine Rufnum- mernunterdrückungbei Verbindungenzur Vodafone-Kundenbetreuung zu deaktivieren.
Rufnummernunterdrückung. Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gem § 104 TKG 2003. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Ausnahme besteht für Fälle von Werbeanrufen gem. § 107 Abs. 1a TKG.
Rufnummernunterdrückung. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Anzeige seiner Rufnummer beim angerufenen Teilnehmer dauerhaft oder temporär zu unterdrücken, wenn die Funktion von seinem Endgerät unterstützt wird.
Rufnummernunterdrückung mieX eröffnet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufe- nen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endge- rät dieses Leistungsmerkmal unterstützt.
Rufnummernunterdrückung. Die SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil ist grundsätzlich so eingestellt, dass die Rufnummer des Kunden beim angerufenen Teilnehmer angezeigt wird. Die Rufnummernanzeige kann für abgehende Anrufe vom Kunden selbstständig und entgeltfrei unterdrückt werden, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Anrufe zu Notrufnummern.
Rufnummernunterdrückung. Grundsätzlich wird die Rufnummer des Kunden beim angerufenen Teilnehmer angezeigt. Die Rufnummernanzeige kann für abgehende Anrufe vom Kunden selbstständig und entgeltfrei unterdrückt werden, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Anrufe zu Notrufnummern.
Rufnummernunterdrückung. Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gemäß § 139 TKG 2021. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Produktblatt) zu entnehmen. Eine Ausnahme besteht für Fälle von Werbeanrufen gemäß § 174 Abs 2 TKG 2021. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung von § 124 TKG 2021 wird bei Anrufen zu Notrufnummern dem Notrufträger die Anschlussadresse des anrufenden Festnetzanschlusses zugänglich gemacht.
Rufnummernunterdrückung. Der anrufende Kunde ist – außer bei Notrufen – berechtigt, die Anzeige seiner Telefonnummer am Endgerät des angerufenen Teilnehmers auf Dauer oder fallweise durch Xxxx des entsprechenden Zusatzdienstes entgeltfrei zu unterdrücken. Der angerufene Kunde hat die Möglichkeit, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken bzw. eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufer unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rufnummernunterdrückung. Leonet eröffnet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt.
Rufnummernunterdrückung. Die sipgate GmbH Xxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx, registriert beim AG Düsseldorf HRB 39841, bietet auf Basis der Voraussetzungen für die Nutzung – Internetzugang, der für das gewählte Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen sipgate und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate (im Folgenden: sipgate AGB) verschie- dene Telekommunikationsdienstleistungen an. Gegenstand der sipgate AGB sind – neben den folgenden Regelungen – die Voraussetzun- gen für die Nutzung – Internetzugang sowie die produktbezogene Leistungsbeschreibung sipgate. Kunden haben die Möglichkeit, von diesen Informationen unter dem jeweils gülti- gen Link Kenntnis zu nehmen. Die sipgate AGB für die Nutzung von sipgate gelten zwischen sipgate und dem Kunden für alle zukünftigen Vereinbarungen (Produktverträge), welche der Kunde im Zusammenhang mit einem sipgate Account abschließt. Produktverträge sind in der Leistungsbeschreibung sipgate definiert. sipgate weist den Kunden beim Abschluss eines Produktvertrages aus- drücklich auf die Anwendbarkeit der sipgate AGB hin. Im Falle des Abschlusses des Vertrages bei einem Vertriebspartner von sipgate werden die sipgate AGB dem Kunden vor Vertragsschluss in Papierform ausgehändigt. Der Kunde be- stätigt den Erhalt der sipgate AGB in diesem Fall durch seine Unterschrift in einem separier- ten und mit deutlichen Hinweisen versehenen Unterschriftenfeld auf dem Vertragsformular.