Schriftformgebot. Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformgebot.
Schriftformgebot. Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform bzw. der in den Marktprozesse auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx jeweils konsultierten und vorgesehenen Form. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformgebot. Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn der Vertrag mit einer handgeschriebenen Signatur versehen eingescannt verschickt wird.
Schriftformgebot. Ergänzungen und Abänderungen dieser Bestimmungen und seiner Bestandteile bedürfen zu Ihrer Rechtsform der Schriftform.
Schriftformgebot. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nichtzwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und die Bestimmung des UN- Kaufrechts 1
Schriftformgebot. 65 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Schriftformgebot. Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform bzw. der in den Marktprozesse auf ebUtilities jeweils konsultierten und vorgesehenen Form. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformgebot.
Schriftformgebot. Alle, dieses Vertragsverhältnis betreffenden Nebenabreden, Mitteilungen und Erklärungen sind gegenüber Unternehmern nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen, wobei von diesem Formerfordernis auch nur in Schriftform abgegangen werden kann. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nichtzwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und die Bestimmung des UN- Kaufrechts.
Schriftformgebot. Änderungen oder Ergänzungen jedes Vertrages bedürfen der Schriftform; ebenso ist ein Abgehen von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werden. Der Schriftform wird, sofern und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.
Schriftformgebot. 17.1. Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Vertragspunkts an sich. Im Falle mündlicher Absprachen erklären die Vertragsparteien ausdrücklich, erst nach Verschriftlichung solcher Absprachen gebunden sein zu wollen.
Schriftformgebot. Alle Vereinbarungen zwischen Studierenden und Erhalter bedürfen der Schriftform. Alle Vereinbarungen, die mit Studierenden in Ausführung dieses Ausbildungsvertrags getroffen werden, sind hier schriftlich niedergelegt, einschließlich aller Nebenabreden. Mündliche Abreden werden bei Abschluss des Ausbildungsvertrags nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.