Räumung Musterklauseln

Räumung. 1. Wenn der Vertrag beendet ist, hat der Erholungssuchende bis zum letzten Tag des vereinbarten Zeitabschnitts den Platz leer und vollständig aufgeräumt zu übergeben.
Räumung. Wird der Vertrag gekündigt, muss der Urlauber seine Ferienunterkunft vom Platz entfernen, sofern nicht anders vereinbart. Der Urlauber haftet für den von ihm verursachten Schaden, der zum Zeitpunkt der Räumung entstanden ist und auf den er zurückzuführen ist. Nimmt der Urlauber sein Mobilhome nicht ab, ist der Unternehmer nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist berechtigt, den Ort auf Kosten des Urlaubers zu verlassen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung des Mobilhome’s ergeben, es sei denn, der Schaden ist durch Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seines Personals verursacht worden. Etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
Räumung. Der Vertragsnehmer hat die auf öffentlichem Wassergut errichtete Weganlage und allenfalls errichtete Nebenanlagen bei Widerruf des Vertrages innerhalb einer von der Vertragsgeberin festzusetzenden Frist entweder zu entfernen und die Liegenschaft geräumt im seinerzeit übernommen Zustand (Uferbegleitweg) zurückzustellen oder auf Verlangen und nach Erfüllung von Vorgaben des Verwalters des öffentlichen Wassergutes, die Weganlage im aktuellen Zustand zu übergeben. Dem Vertragsnehmer steht in diesem Zusammenhang gegenüber der Vertragsgeberin kein Anspruch auf Ersatz, Vergütung oder Ablöse von wie immer gearteten Investitionen zu. Die Verpflichtung zur Räumung und Wiederherstellung betrifft ebenfalls die Entfernung der allenfalls errichteten Nebeneinrichtungen der Weganlage (Absturzsicherungen, Rastplätze, Hinweis- und Informationstafeln, Wegbeleuchtungen, etc).
Räumung. 1. Wenn der Xxxx seiner Räumungspflicht nicht nachkommt hat der Unternehmer das Recht, die Unterkunft unter Berücksichtigung folgender Bedingungen zu räumen: Mit einer schriftlichen Aufforderung, unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen nach dem Datum des Empfangs der Aufforderung, darf der Unternehmer auf Kosten des Gastes den Platz/die Unterkunft räumen. Mögliche Unterbringungs- und andere Kosten in angemessenem Umfang, werden dem Xxxx in Rechnung gestellt.
Räumung. Der Vertragsnehmer hat die auf dem Grundstück errichtete Weganlage bei Kündigung des Vertragsrechtes innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu entfernen und die Liegenschaft geräumt im seinerzeit übernommenen Zustand zu übergeben. Dies betrifft ebenfalls Gegenstände für Rastplätze bzw. Hinweis- und Informationstafeln. Das Nutzungsentgelt beträgt ab 1.1…… jährlich € 000.- (UST-frei nach §6 Abs.1, Ziff16, USTG1994) (in Worten: xxtausendxxxhundertxxxxxx Euro). Das Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr in Höhe von € 0000.- ist innerhalb eines Monats nach Rechnungslegung auf das Konto bei: Bank ____________., lautend auf „Grundeigentümer_______“ – mit den Kontodaten: IBAN: _________ einzuzahlen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den Grundeigentümer oder dessen Bevollmächtigten.
Räumung. (1) Der Mieter verpflichtet sich, seinen Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer oder mit Wirksamwerden der Kündigung des Mietvertrages rechtzeitig zu räumen. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, die Anlage auf Kosten des Mieters selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Mieter hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Mieter hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.
Räumung. Der Vertragsnehmer hat die auf öffentlichem Wassergut errichtete Weganlage bei Widerruf des Vertragsrechtes innerhalb einer von der Vertragsgeberin festzusetzenden Frist zu entfernen und die Liegenschaft geräumt im seinerzeit übernommenen Zustand zu übergeben. Dies betrifft ebenfalls Gegenstände für Rastplätze bzw. Hinweis- und Informationstafeln.
Räumung. 1 Wird der Vertrag durch Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung beendet, ist die Wohnung mit Vertragsende zu räumen. Frist bei Kündigung / Aufhebung
Räumung. Die Mietpartei ist für das vereinbarte Räumen des Hauses verantwortlich. Für Xxxxxxx, die der vermietenden Partei aus der nicht zeitgerechten Räumung des Hauses erwachsen, haftet die Mietpartei.
Räumung. 1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Urlaubsunterkunft vom Gelände entfernen, sofern nichts anderes vereinbart ist.