Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Hausratversicherung, Dauercamper Versicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurückerlangung des Wertpapiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er Sie das Wertpapier zurückerlangt hättehätten. Jedoch kann der Versicherungsnehmer können Sie die Entschädigung Entschä- digung behalten, soweit ihm Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behaltenbe- halten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Sachversicherung, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurück- erlangung des Wertpapiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rück- abwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen glei- chen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt zu- rückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung Entschä- digung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt er- klärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt zurücker- langt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Business Insurance Terms and Conditions, Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurückerlangung des Wert- papiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurückerlangung des Wertpapiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.. § 14 Veräußerung der versicherten Sachen
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Samples: Sturmversicherung Der Landwirtschaft, Feuerversicherung Der Landwirtschaft
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurückerlan- gung des Wertpapiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen Leis- tungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurückerlangung des Wertpapiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt wordenwor- den, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und PflichtenPflich- ten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos kraft los erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer Versicherungs nehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, Pflichten wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hättebei Zurück- erlangung des Wertpapiers. Jedoch Er kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rück-abwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.. § 14 Veräußerung der versicherten Sachen und deren Rechtsfolgen
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren Aufgebots Verfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen glei- chen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung Verzöge- rung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versiche rungsnehmer die gleichen Rechte und PflichtenPflich ten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren Wert papieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt er- klärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch Je- doch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren Wert- papieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen glei chen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen glei- chen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt zu- rückerlangt hätte. Jedoch kann der dera Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung Verzöge- rung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust Zinsver- lust entstanden ist.
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Samples: Insurance Contract
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behaltenbehal- ten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen Leistun- gen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden entstan- den ist.
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Samples: Gewerbe Sachversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn als ob er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.Verzögerung
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt zurücker- langt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Inhaltsversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen glei- chen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.. § 14 Veräußerung der versicherten Sachen
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Samples: Elektronik Versicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn als ob er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren Aufgebots- verfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn als ob er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos kraft- los erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier Wertpa- pier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren. Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos kraft- los erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier Wertpa- pier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren Wertpa- pieren ein Zinsverlust entstanden ist.
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Samples: Hausratversicherung