Rückgewähr der Sicherheit Musterklauseln

Rückgewähr der Sicherheit. Nach allgemeinen Regeln besteht ein Anspruch auf Rückgabe einer Si- cherheit, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.72 Die Geset- zesbegründung verweist insofern auf eine Entscheidung des OLG Düssel- dorf 73, nach der eine Erfüllungsbürgschaft nach Abnahme zurückzugeben ist, es sei denn, die bei Abnahme vorbehaltenen Mängel sind noch nicht beseitigt. Ein gemäß § 632a Abs. 3 BGB einbehaltener Betrag ist entsprechend dem Sicherungszweck zur Zahlung fällig, wenn das Vertragsobjekt fristge- recht und ohne wesentliche Mängel hergestellt ist. Die Gesetzesbegrün- dung spricht von Abnahmereife;74 eine Abnahme i.S. des § 640 BGB ist nicht notwendige Zahlungsvoraussetzung.75 Unter dieser Voraussetzung ist auch die Urkunde über die Erfüllungsbürg- schaft zurückzugeben. Die Sicherheit ist somit erst nach vollständiger Fertigstellung zurückzuge- währen. Dies umfasst bei Bauträgervorhaben auch die Außenanlagen, sofern sie Gegenstand der vom Bauträger übernommenen Herstellungs- verpflichtung sind. 71 Z.B. „Die Ansprüche aus dieser Bürgschaft erlöschen, wenn die Bank nicht bis zum … aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist“, hierzu BGH v. 24.7.1998 – IX ZR 371/97, BGHZ 139, 325, 329. 72 BGH v. 24.7.1998 – IX ZR 371/97, BGHZ 139, 325, 328 m.w.Nachw. 00 XXX Xxxxxxxxxx v. 10.10.1997 – 22 U 69/97, BauR 1998, 554. 74 BT-Drucks. 16/511, S. 15.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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