Common use of Rückkaufswert Clause in Contracts

Rückkaufswert. Wir zahlen im Falle einer Kündigung - falls vorhanden - den Rück- kaufswert. Dieser ist das →Deckungskapital des Bausteins Al- tersvorsorge, das zum Kündigungstermin nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet wird. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung hat das →De- ckungskapital mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzill- mersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) auf die ersten 5 Vertragsjahre, höchstens jedoch auf die Beitrags- zahlungsdauer, ergibt. Das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss berechnen wir mit den in der Ziffer 1.4 Absatz 1 b) genannten Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Hinzu kommt der Teil des →Deckungska- pitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den täglichen Überschussanteilen nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos- ten) ergibt (siehe Ziffer 2.2.3 Absatz 2).

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Rückkaufswert. Wir zahlen iIm Falle einer Kündigung zahlen wir - falls soweit vorhanden - den Rück- kaufswertRückkaufswert. Dieser ist das →Deckungskapital des Bausteins Al- tersvorsorge, das zum Kündigungstermin Noch nicht finanzierte Abschluss- und Vertriebs- kosten und übrige Kosten (→Kosten) nach anerkannten Re- geln Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 und Beiträge für die Finanzierung der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet wirdKapitalleistung bei Tod nach Ziffer 2.4 werden abgezogen. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung hat das →De- ckungskapital der Rück- kaufswert mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung Vertei- lung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzill- mersätze Höchstzillmer- sätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) auf die ersten 5 VertragsjahreVertragsjahre ergibt, höchstens jedoch auf die Beitrags- zahlungsdauerBei- tragszahlungsdauer. Bei der Berechnung des Rückaufswerts wird der →Fondswert zum Stichtag angesetzt. Stichtag für die Ermittlung des →Fondswerts ist der fünftletzte →Bankarbeitstag vor dem Kündigungstermin. Geht die Kündigungserklärung nach dem fünftletzten →Bankar- beitstag bei uns ein, ergibt. Das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss berechnen rechnen wir die Anteileinheiten mit den in der Ziffer 1.4 Absatz 1 b) genannten Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Hinzu kommt der Teil des →Deckungska- pitals des Bausteins Altersvorsorgedem →An- teilswert, der sich aus den täglichen Überschussanteilen nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos- ten) ergibt (siehe Ziffer 2.2.3 Absatz 2)bei Eingang Ihrer Kündigungserklärung vorhanden ist, ab. Überzahlte Beiträge, zum Beispiel bei jährlicher Beitrags- zahlung, werden zurückerstattet, soweit sie nicht bereits in Anteil- einheiten angelegt wurden.

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Rückkaufswert. Wir zahlen im Falle einer Kündigung - falls vorhanden - den Rück- kaufswert. Dieser ist das →Deckungskapital des Bausteins Al- tersvorsorgeAlters- vorsorge, das zum Kündigungstermin nach anerkannten Re- geln Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet wird. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung hat das →De- ckungskapital →Deckungskapital mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger gleichmäßi- ger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzill- mersätze Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) auf die ersten 5 Vertragsjahre, höchstens jedoch auf die Beitrags- zahlungsdauerBeitragszahlungsdauer, ergibt. Das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss berechnen wir mit den in der Ziffer 1.4 Absatz 1 b) genannten Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. Hinzu kommt der Teil des →Deckungska- pitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den täglichen jährlichen Überschussanteilen nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos- ten→Ko- sten) ergibt (siehe Ziffer 2.2.3 Absatz 2).

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