Rückreise-Service Musterklauseln

Rückreise-Service. Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehe- nen Zeitpunkt zuzumuten, - weil ein Mitreisender oder ein naher Verwandter schwer erkrankt oder ver- storben ist, oder - weil eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens eingetreten ist, oder - weil am Zielort Krieg oder innere Unru- hen ausgebrochen sind, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von diesen Ereignissen nach Antritt der Reise überrascht worden sind. Sollten - gemessen an der ursprünglich vorgesehenen Rückreise - höhere Fahrt- kosten entstehen, so werden diese von uns bis zu einem Betrag von 2.600 EUR je Schadensfall übernommen. Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, die in den ande- ren Bestimmungen nicht geregelt ist, zu deren Beseitigung jedoch Hilfe notwendig wird, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermei- den, werden die erforderlichen Maßnah- men veranlasst und die hierdurch entste- henden Kosten bis zu 260 EUR je Scha- densfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. Fällt das versicherte Fahrzeug infolge einer Panne, eines Unfalles oder eines Total- bzw. Teilediebstahls aus, werden folgende Leistungen erbracht: Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort und die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahr- zeuges vom Schadenort. Erstattet werden hierbei entstehende Kosten - für die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereiches gemäß A.1.4.3; - für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz; - für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde. Diese Kosten werden erstattet bei einfa- cher Entfernung unter 1.200 Bahnkilome- tern bis zur Höhe der Bahnkosten erster Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy Class) sowie für nachgewiesene Taxifahr- ten bis zu 30 EUR. Wir helfen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und über- nehmen die Übernachtungskosten für höchstens drei Nächte, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das versicherte Fahrzeug wiederhergestellt werden...
Rückreise-Service. Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Aus- landsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, - weil ein Mitreisender oder ein naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, oder - weil eine erhebliche Schädigung Ihres Vermö- gens eingetreten ist, oder - weil am Zielort Krieg oder innere Unruhen ausgebrochen sind, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von diesen Ereignissen nach Antritt der Reise überrascht worden sind. Sollten - gemessen an der ursprünglich vorgesehe- nen Rückreise - höhere Fahrtkosten entstehen, so werden diese von uns bis zu einem Betrag von 2.600 EUR je Schadensfall übernommen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.