Fahrzeugtransport-Service Musterklauseln

Fahrzeugtransport-Service. Kann das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Repara- turkosten nicht den Betrag, der für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges aufgewandt werden müsste, sorgen wir für den Transport des Fahrzeu- ges zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Erstattet werden die hierdurch entstehen- den Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz im Inland. Liegt der Schadenort in Deutschland, sorgen wir dafür, dass die versicherten Personen möglichst zusammen mit dem versicherten Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden (Pick-up-Service).
Fahrzeugtransport-Service. Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn – das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist. Bei Krafträdern, Pkw und Campingfahrzeugen gemäß A.3.3 übernehmen wir außerdem die Kosten für die Feststellung der voraussichtlichen Reparaturkosten bis 150 Euro.
Fahrzeugtransport-Service. A.3.6.5 Was geschieht, wenn Ihr Fahrzeug an dem inländischen Schadenort oder in dessen Nähe am Folgetag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann? Oder, wenn Ihr Fahrzeug an dem ausländischen Schadenort oder in des- sen Nähe nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht kann? Dann lassen wir Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt Ihrer Xxxx transportieren. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussicht- lichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug, also kein Totalschaden vorliegt. Wir übernehmen maximal die Kosten wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden.
Fahrzeugtransport-Service. Was geschieht, wenn Ihr Fahrzeug an dem inländischen Schadenort oder in dessen Nähe auch am Folgetag nicht wieder fahrbereit gemacht wer- den kann? Oder, wenn Ihr Fahrzeug an dem ausländischen Schadenort oder in des- sen Nähe nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht kann? Dann lassen wir Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt Ihrer Xxxx transportieren. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussicht- lichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug, also kein Totalschaden vorliegt. Wir übernehmen maximal die Kosten wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden. Für die Diagnose, ob das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen wieder fahr- bereit gemacht werden kann, zahlen wir zusätzlich bis maximal 100 €. Wenn der Schadenort im Ausland liegt. Verzollen oder Verschrotten des Fahrzeugs Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland ver- zollt werden? Dann unterstützen wir Sie dabei und bezahlen die Verfah- rensgebühren (ohne Zoll, ohne Steuern). Oder lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verschrotten? Dann bezahlen wir die Kosten. Abholen des Fahrzeugs Fällt der Fahrer unerwartet (z. B. durch Krankheit) länger als 3 Tage aus und kann auch kein anderer Insasse Ihr Fahrzeug zurückfahren? Dann lassen wir es auf unsere Kosten zusammen mit den Insassen an den Wohnsitz zurückbringen. Oder organisieren Sie die Abholung des Fahrzeugs und der Fahrzeugin- sassen zurück an den Wohnsitz selbst? Dann bezahlen wir pauschal 1 €/ km für die Anfahrt vom Wohnsitz bis zum Schadenort. Außerdem vermitteln wir für die Fahrzeuginsassen eine Übernachtungs- möglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen bis zu ihrer Abho- lung. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen. Versorgen eines mitreisenden Haustiers Kann Ihr Haustier (beispielsweise ein Hund oder eine Katze) weder von Ihnen noch von einem Mitreisenden versorgt werden? Dann lassen wir es auf unsere Kosten an den Wohnsitz zurücktransportieren. Außerdem lassen wir das Tier an Ihrem Wohnsitz versorgen und bezahlen die Unter- bringungskosten maximal 2 Wochen. A.3.7 Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohn...
Fahrzeugtransport-Service. Wir organisieren den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn – das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die Kosten für die Feststellung der voraussichtlichen Reparaturkosten bis 150 Euro. c Mietwagen-Service Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines gleichwertigen Mietwagens – sofern situativ verfügbar. Mieten Sie ein Fahrzeug nach A.3.7.3 an, übernehmen wir die Kosten hierfür bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist, unabhängig von der Dauer bis zu einem Betrag von 500 Euro. Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da die Vorlage einer solchen in der Regel vom Autovermieter verlangt wird.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und