Rückrufe Musterklauseln

Rückrufe. Vor einer Rückrufaktion, die ganz oder teilweise Folge eines Mangels des von uns gelieferten Vertragsgegenstandes ist, müssen wir unterrichtet werden, damit wir die Möglichkeit zur Mitwirkung haben und uns mit dem Kunden über eine effiziente Durchführung austauschen können.
Rückrufe. 21.1. Wenn es vom Verkäufer verlangt wird oder er von einer behördlichen Autorität dazu aufgefordert wird, oder wenn er aus eigenem Willen entscheidet, Produkte zurück zu rufen, weil diese Produkte irgendwelche Gesetze verletzten könnten oder aus einem anderen Grund, kooperiert der Käufer in Bezug auf den Rückruf voll und ganz mit dem Verkäufer, einschließlich, aber nicht begrenzt auf die Einstellung seines eigenen Vertriebs. Keine Presseveröffentlichungen, Interviews oder Statements werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers erteilt.
Rückrufe. Werden Rückrufe aufgrund von Abweichungen (z. B. Qualitätsmängeln) oder nicht intakten Produkten notwendig und diese durch Lykon eingeleitet, informiert Xxxxx den Partner unverzüglich über betroffene Chargen. Der Partner verpflichtet sich, Endkunden unmittelbar darüber zu informieren, um alle betroffenen Produkte vom Markt zu nehmen. Zurückgerufene Produkte werden dem Partner durch die Lykon ersetzt.
Rückrufe. Im Falle kritischer Produktfehler, die einen Rückruf der Waren rechtfertigen, ist der Käufer verpflichtet, sich mit dem Verkäufer zu verständigen, um sicherzustellen, dass die diesbezüglichen Maßnahmen des Käufers mit den Richtlinien des Verkäufers in Bezug auf den Produktrückruf in Einklang stehen. Die dem Käufer für einen solchen Produktrückruf angemessenerweise entstandenen Kosten werden dem Käufer vom Verkäufer erstattet, sofern und soweit der Verkäufer hierfür haftet. Der Käufer muss angemessene Systeme und Aufzeichnungen implementieren und pflegen, um die vollständige Rückverfolgbarkeit aller Warenchargen zu gewährleisten.
Rückrufe. Sollte Pirelli entweder gemäß einem geltenden Recht gezwungen sein oder nach eigenem Ermessen beschließen, einen Produktrückruf einzuleiten oder eine Optimierungs- oder Servicekampagne durchzuführen, weil ein Produkt, in dem Materialien enthalten sind, nicht in Übereinstimmung mit Vereinbarungen steht (selbst wenn dies nach Ablauf der in Ziffer 9.2 angeführten Garantie auftritt), so ist der Lieferant verpflichtet, Pirelli von sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Haftungen, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere Fertigungs-, Montage-, Demontage-, Wiederaufarbeitungs-, Reparatur-, Verpackungs-, Liefer- und Transportkosten für die Ersatzprodukte sowie vergleichbarer Kosten, einschließlich Rechtskosten, die aus dem Rückruf entstehen, sowie sämtlicher Ansprüche, Forderungen und Klagen Dritter) schad- und klaglos zu halten, die Pirelli infolge oder in Verbindung mit einem solchen Rückruf entstehen.
Rückrufe. Wenn der Käufer und/oder Hersteller der Fahrzeuge (oder eines anderen Endprodukts), auf welche die Waren oder die in die Teile oder Komponenten oder Systeme eingebauten Waren installiert sind, freiwillig oder im Rahmen einer behördlichen Anweisung den Eigentümern solcher Fahrzeuge ein Angebot zur Mängelbeseitigung macht, um einen Defekt zu beheben, der mit der Kraftfahrzeugsicherheit oder mit der Nicht-Konformität des Fahrzeuges mit den geltenden Gesetzen, dem geltenden Sicherheitsstandard oder einer Leitlinie zusammenhängt („Rückruf"), haftet der Verkäufer ungeachtet des Ablaufs der in Ziff.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.