Rücktritt durch den Veranstalter. Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist MSC Kreuzfahrten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann bis längstens 4 Wochen vor Reisebeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden Ihnen etwaige durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.
Rücktritt durch den Veranstalter. 9.1. Der Veranstalter kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 2 Kursteilnehmern unterschritten wird. Die Teilnehmer haben dann Anspruch auf Erstattung des vollen Betrages
Rücktritt durch den Veranstalter. Die Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung (Mindestteilnehmeranzahl), Ausfall eines Dozenten, aufgrund von dem Veranstalter nicht zu vertretenen Gründen (höhere Gewalt) oder aus anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs zurückzutreten. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rücktritt durch den Veranstalter. Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. behält sich vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Das DGB Bildungswerk Hessen e.V. behält sich ebenfalls vor, Änderungen bei der Unterbringung vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend. Sollten einzelne Teilnehmende nicht zu dem Seminar erscheinen oder ungeachtet einer Abmahnung durch die Teamer*innen das Seminar nachhaltig stören, kann das DGB Bildungswerk Hessen e.V. während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Teilnahmevertrag zurücktreten und auf der sofortigen Abreise bestehen. Eventuell entstehende Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind von der/dem Teilnehmenden zu tragen.
Rücktritt durch den Veranstalter. Bei Nichterreichen der in der Tourenbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei kurzfristigem Ausfall des Reisebegleiters bzw. Tourenleiters oder aber aus sonstigem wichtigem Grund ist Montevida berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Teilnehmer erhalten in diesem Falle auf den Reisepreis bereits geleistete Zahlungen zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Rücktritt durch den Veranstalter. Die IgluLodge behält sich das Recht vor, den Aufenthalt aufgrund schlechter Witterung (z.B. Unwetter, Sturm usw.), Einstellung des Bergbahnbetriebs, Schneemangel usw. ganz oder teilweise abzusagen. Ebenfalls ist eine Erstattung der bezahlten Übernachtung nicht möglich. Aufwendungen (z.B. Anreise des Kunden) können nicht geltend gemacht werden. Eine Absage erfolgt per Telefon durch die IgluLodge so früh als möglich. Deshalb ist es für die IgluLodge zwingend erforderlich, ihr eine Mobilfunknummer zur Verfügung zu stellen, unter der Sie auch am Anreisetag erreichbar sind! Sollte zu einem gebuchten Termin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so ist die IgluLodge berechtig bis 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bis dahin gezahlte Gelder zurückerstattet. Die IgluLodge befindet sich in einem vor Lawinen geschützten Bereich. Sollte es sich dennoch aus Gründen der Sicherheit ergeben, dass der Aufenthalt abgebrochen werden muss, behalten wir uns das Recht vor, unsere Kunden auch nach Antritt des Besuchs der IgluLodge vorzeitig ins Tal zu bringen. Die Unterbrechung bzw. der Abbruch des Aufenthalts kann nicht geltend gemacht werden. Bei auf speziell auf unsere Kunden zugeschnittenen Angeboten behält sich die IgluLodge vor, im Falle einer Absage aufgrund von Witterungsverhältnissen, Einstellung des Bergbahnbetriebes, Schneemangel usw., den bis zur Absage entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns auch das Recht vor, Xxxxxx wegen seines Gesundheitszustandes abzusagen. (z.B. Viren, Frakturen usw.)
Rücktritt durch den Veranstalter. Die XxxxxxxxXxxxx.xx behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort: • Bei Einwirkung höherer Gewalt. • Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers. • Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen ist. • Wenn ein Kunde oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört. • Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten. • Die Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht ge- wachsen ist. Die XxxxxxxxXxxxx.xx behält sich vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren voll- ständig zurückerstattet.
Rücktritt durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist von dem Reisevertrag zurücktre- ten, wenn der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedin- gungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt bzw. erfüllen. In diesem Fall kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist be- rechtigt, bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für die entsprechende Fahrt vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 25 Teilnehmern nicht erreicht wird. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Teilnehmerbetrag um- gehend zurück und hat keine weiteren Regressansprüche.
Rücktritt durch den Veranstalter. Wird die gebuchte Leistung aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, annulliert, tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück oder reduziert er die Teilnehmerzahl gegenüber der ursprünglich gebuchten Zahl, verpflichtet er sich ungeachtet der Umstände zum Ersatz folgender Kosten: Operated by: HRMP Xxxxxxxxxxxx XX | Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0 | XX–0000 Xxxxxxxxxxxx Seite 2 von 3 Tel +00 (0)00 000 00 00 | Fax +00 (0)00 000 00 00 | xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx.xxx Wurden mit dem Veranstalter noch keine Leistungen (Menü und Getränke) im Angebot respektive Vertrag vereinbart, hat dieser gleichwohl Ersatz zu leisten im Umfang der vorstehend aufgeführten Prozentwerten, auf der Basis von CHF 150.00 pro Person.
Rücktritt durch den Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Fällen von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten. Der Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe rückerstattet. Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, besteht nicht.