Rücktritt durch den Veranstalter Musterklauseln

Rücktritt durch den Veranstalter. Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist MSC Kreuzfahrten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann bis längstens 4 Wochen vor Reisebeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Rücktritt durch den Veranstalter. 9.1. Der Veranstalter kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 2 Kursteilnehmern unterschritten wird. Die Teilnehmer haben dann Anspruch auf Erstattung des vollen Betrages
Rücktritt durch den Veranstalter. Die IgluLodge behält sich das Recht vor, den Aufenthalt aufgrund schlechter Witterung (z.B. Unwetter, Sturm usw.), Einstellung des Bergbahnbetriebs, Schneemangel usw. ganz oder teilweise abzusagen. Ebenfalls ist eine Erstattung der bezahlten Übernachtung nicht möglich. Aufwendungen (z.B. Anreise des Kunden) können nicht geltend gemacht werden. Eine Absage erfolgt per Telefon durch die IgluLodge so früh als möglich. Deshalb ist es für die IgluLodge zwingend erforderlich, ihr eine Mobilfunknummer zur Verfügung zu stellen, unter der Sie auch am Anreisetag erreichbar sind! Sollte zu einem gebuchten Termin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so ist die IgluLodge berechtig bis 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bis dahin gezahlte Gelder zurückerstattet. Die IgluLodge befindet sich in einem vor Lawinen geschützten Bereich. Sollte es sich dennoch aus Gründen der Sicherheit ergeben, dass der Aufenthalt abgebrochen werden muss, behalten wir uns das Recht vor, unsere Kunden auch nach Antritt des Besuchs der IgluLodge vorzeitig ins Tal zu bringen. Die Unterbrechung bzw. der Abbruch des Aufenthalts kann nicht geltend gemacht werden. Bei auf speziell auf unsere Kunden zugeschnittenen Angeboten behält sich die IgluLodge vor, im Falle einer Absage aufgrund von Witterungsverhältnissen, Einstellung des Bergbahnbetriebes, Schneemangel usw., den bis zur Absage entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns auch das Recht vor, Xxxxxx wegen seines Gesundheitszustandes abzusagen. (z.B. Viren, Frakturen usw.)
Rücktritt durch den Veranstalter. Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die direkt und unmittelbar im Einflussbereich des Veranstalters liegen abgesagt oder verschoben werden müssen, werden aus der Absage oder Terminverlegung resultierende Umbuchungen oder Rückerstattungen vorgenommen. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, dieses Rücktrittsrecht spätestens 1 Woche nach der Absage gegenüber der Gesellschaft der Ärzte in Wien geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollte aufgrund behördlicher Anordnung die Personenzahl einer Veranstaltung reduziert oder gar abgesagt werden müssen, so hat der Veranstalter das Recht, einzelne Personen auf einen alternativen Termin umzubuchen. Sollte der neue Termin nicht entsprechen, steht dem Ticketkäufer auch das Recht zu, den eingezahlten Teilnahmepreis zurück zu fordern. Aus der Absage resultierende Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Bei Verschiebung des Veranstaltungstermins bleibt das Ticket für den Ersatztermin dieser Veranstaltung gültig. Diese Regelungen gelten auch für wiederholte Umbuchungen oder Absagen aufgrund höherer Gewalt.
Rücktritt durch den Veranstalter. Die XxxxxxxxXxxxx.xx behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort: • Bei Einwirkung höherer Gewalt. • Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers. • Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen ist. • Wenn ein Kunde oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört. • Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten. • Die Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht ge- wachsen ist. Die XxxxxxxxXxxxx.xx behält sich vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren voll- ständig zurückerstattet.
Rücktritt durch den Veranstalter. Wenn der Reisevertrag aufgrund außergewöhnlicher, unerwarteter, unkontrollierbarer Umstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf extreme Wetterbedingungen, (drohender) Krieg, Streiks, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Brände usw. storniert wird und keine gleichwertige Alternativreise organisiert werden kann, hat der Veranstalter die Möglichkeit, die Reise zu stornieren. Der Reisende wird über diese Annullierung mindestens 30 Tage vor der Abreise informiert. Dem Reisenden wird die Möglichkeit eingeräumt, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt zu verschieben oder die Reisesumme in einen Gutschein im Wert der vollen Reisesumme umzuwandeln. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 18 Monaten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gutscheins sind auf dem Gutschein angegeben. Wenn der Gutschein innerhalb von 18 Monaten nicht benutzt wird, wird der Restwert des Gutscheins am letzten Tag der Gültigkeit automatisch zurückerstattet. Der Reisende ist berechtigt eine Umbuchung oder den Reisegutschein abzulehnen, in diesem Fall wird der Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Stornierung zurückerstattet. Bei Ausbruch der Corona-Krise lockerte der Wirtschaftsminister die obligatorische Rückerstattung von stornierten Pauschalreisen, um die Auswirkungen auf die Reisebranche zu begrenzen und die Interessen der Reisenden zu wahren (Ministerialerlass vom 19. Xxxx 2020). Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Gutschrift (Corona Gutschein) über den der Reisenden für die stornierte Pauschalreise bezahlten Betrag auszustellen (unabhängig davon, ob der Reisende die Pauschalreise ganz oder teilweise bezahlt hat). Die Reisenden können diese Gutscheine nicht ablehnen und waren verpflichtet, sie anzunehmen. Gutscheine, die von den Reisenden innerhalb eines Jahres nach Ausstellung nicht in Anspruch genommen werden, sind auf Antrag zu erstatten. Der Reiseveranstalter hat eine Frist von sechs Monaten, um die Erstattung vorzunehmen.
Rücktritt durch den Veranstalter. Wird die gebuchte Leistung aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, annulliert, tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück oder reduziert er die Teilnehmerzahl gegenüber der ursprünglich gebuchten Zahl, verpflichtet er sich ungeachtet der Umstände zum Ersatz folgender Kosten: Operated by: HRMP Xxxxxxxxxxxx XX | Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0 | XX–0000 Xxxxxxxxxxxx Seite 2 von 3 Tel +00 (0)00 000 00 00 | Fax +00 (0)00 000 00 00 | xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx.xxx Wurden mit dem Veranstalter noch keine Leistungen (Menü und Getränke) im Angebot respektive Vertrag vereinbart, hat dieser gleichwohl Ersatz zu leisten im Umfang der vorstehend aufgeführten Prozentwerten, auf der Basis von CHF 150.00 pro Person.
Rücktritt durch den Veranstalter. Bei Nichterreichen der in der Tourenbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei kurzfristigem Ausfall des Reisebegleiters bzw. Tourenleiters oder aber aus sonstigem wichtigem Grund ist Montevida berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Teilnehmer erhalten in diesem Falle auf den Reisepreis bereits geleistete Zahlungen zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Rücktritt durch den Veranstalter. Die Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung (Mindestteilnehmeranzahl), Ausfall eines Dozenten, aufgrund von dem Veranstalter nicht zu vertretenen Gründen (höhere Gewalt) oder aus anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs zurückzutreten. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Rücktritt durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: