Rücktritt/Umbuchung Musterklauseln

Rücktritt/Umbuchung. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Mass­ geblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“oder „PACK“ oder „MIXX“ oder „XFTI“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. Neben den Entschädigungssätzen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro ge­ xxxxxxx Person, max. CHF 200 pro Buchung erhoben. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt. • bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) +10% des Reisepreises • bis 29–22 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF200) + 30% des Reisepreises • bis 21­15 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 40% des Reisepreises • bis 14–10 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 55% des Reisepreises • bis 9­7 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF200) + 75% des Reisepreises • bis 6­3 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 80% des Reisepreises • bis 2­1 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF100 p. P. (max. CHF 200) + 90% des Reisepreises • ab Reiseantritt/Abreisetag 100% des Reisepreises Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglich bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50% ab 29. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75% ab 2. Tag bis Reiseantritt des Reisepreises. 85% Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglich bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25% ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 50% ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglich bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50% ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglich bis zum 30. Tag...
Rücktritt/Umbuchung. Hannover Parking räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat Hannover Parking Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Hannover Parking hat die Xxxx, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Hannover Parking kein Schaden entstanden ist oder der Hannover Parking entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von Hannover Parking sind bei der Schadensberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Der Kunde und Hannover Parking sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund ist nicht gegeben, wenn der Kunde auf Grund von Krankheit oder Tod die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Als wichtiger Grund sind insbesondere anzusehen höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von Hannover Parking, sowie die berechtigte Besorgnis von Hannover Parking, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Stornierungen einer vertraglichen Leistung können schriftlich, fernschriftlich, per Internet, telefonisch oder persönlich erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei der Hannover Parking, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss. Bei Stornierung vor dem gebuchten An- mietzeitpunkt verlangt Hannover Parking die folgenden Stornopauschalen ohne Nachweis der Schadenshöhe:. Bei Parkplatzbuchungen bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei, ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreises. Für ausgewiesene Premium Parkplatzbuchungen sind Stornierungen bis zum Reiseantritt kostenfrei, danach bzw. bei Nichtanreise verlangt Hannover Parking 80% des Leistungspr...
Rücktritt/Umbuchung. Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmel- dung möglich. Sie bedürfen der schriftli- chen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernis- sen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnun- gen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensände- rung tritt der neue Teilnehmer in die Rech- te und Pflichten des Reisevertrages ein.
Rücktritt/Umbuchung. Ein Rücktritt vom Transportvertrag oder eine Umbuchung ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die schriftliche Rücktrittserklärung bis 8 Wochen vor Transportbeginn, berechnen wir 25% des Transportpreises. Bei einem Rücktritt von weniger als 8 Wochen sind 80% des Transportpreises zu entrichten. Wurden im Zuge eines Transportauftrages auch zusätzliche Buchungen für z.B. Flüge und/oder Hotelzimmer/Appartements etc. in Auftrag gegeben, so können Kosten für bereits gebuchte Flüge nicht zurück erstattet werden. Die Kosten für gebuchte Hotelzimmer, Appartements und alle anderen Übernachtungsmöglichkeiten und/oder andere Zusatzleistungen können nur soweit erstattet werden, wie der jeweilige Anbieter etc. dies aus Kulanz erstattet. Wird eine gebuchte Reise durch eine andere Person ersetzt, werden evtl. anfallende Gebühren für die Namensumbuchungen auf die andere Person von dem Auftraggeber selbst getragen. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtstand Bad Oeynhausen. Anschrift: Bankverbindung: Gerichtsstand: Geschäftsführerin:
Rücktritt/Umbuchung. Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonnmaßgebend.Umbuchungendes Reiseterminssindnurnachvorherigem RücktrittmitnachfolgenderNeuanmel- dungmöglich.Siebedürfenderschriftli- chenBestätigungdurchPhoenixReisen. BiszumReiseantrittsindSieberechtigt, eineErsatzpersonzustellen,dieanIhrer StelleanderReiseteilnimmt,soferndiese ErsatzpersondenbesonderenErfordernis- senderReiseentsprichtundgesetzliche Vorschriftenbzw.behördlicheAnordnun- gendemnichtentgegenstehen.Dieuns entstehendenMehrkostenberechnenwir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens €25,-proPerson.BeieinerNamensände- rungtrittderneueTeilnehmerindieRech- teundPflichtendesReisevertragesein.
Rücktritt/Umbuchung. XXXX kann den Chartervertrag mit sofortiger Wirkung unter Wahrung ihrer Ansprüche beenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie beispielsweise wenn  über das Vermögen des Charterers ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde oder dieser sonst in finanzielle Schwierigkeiten gerät,  der Charterer verlangte Sicherheiten nicht erbringt,  höhere Gewalt die Durchführung des Fluges verhindert oder  das Auswärtige Amt für den vereinbarten Bestimmungsort aktuelle Reisewarnungen und Sicherheitshinweise ausgegeben hat, die eine Gefährdung des Flugzeuges oder von Personen befürchten lassen. In diesen Fällen ist MACH nicht verpflichtet, einen späteren Flug anzubieten. Der Rücktritt durch den Charterer bedarf der Schriftform und kann per Brief, E-Mail oder Textnachricht (SMS) erfolgen. Tritt der Charterer eines von MACH unterhaltenen Flugzeuges vor dem vorgesehenen Abflugdatum vom Vertrag zurück, sind folgende Stornierungsgebühren zu erstatten: ab Buchung: 5 % des Flugpreises, mindestens 500,- EUR ab 192 Stunden vor dem 1. Flugtermin: 25% des Flugpreises ab 168 Stunden vor dem 1. Flugtermin: 35% des Flugpreises ab 72 Stunden vor dem 1. Flugtermin: 50% des Flugpreises ab 24 Stunden vor dem 1. Flugtermin: 60% des Flugpreises ab 12 Stunden vor dem 1. Flugtermin: 80% des Flugpreises No-Show: 100% des Flugpreises Die vorgenannten Fristen beziehen sich auf den Eingang des Rücktritts bei MACH. Die Stornierungsgebühren stellen einen pauschalierten Schadensersatz dar, weitergehende Ansprüche von MACH bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Charterer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Fall der Stornierung eines von MACH fremd vermittelten Charterfluges werden die Stornierungskosten des fremden Charterunternehmens vollständig in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche von MACH bleiben ausdrücklich vorbehalten. MACH – Allgemeine Geschäftsbedingungen - Revision 23.05.2013 Wird ein umgebuchter Flug storniert, fallen in jedem Fall Stornierungsgebühren in Höhe von mindestens 40 % des angebotenen Flugpreises an.
Rücktritt/Umbuchung. Bei Eingang der Rücktrittserklärung bis 120 Tage vor der Veranstaltung ist der Rücktritt gebührenfrei. Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR (inkl. MwSt.). Bei Rücktritt ab 8 Wochen bis zum Seminarbeginn ist die komplette Seminargebühr zu zahlen, falls kein(e) Ersatzteilnehmer/In von Ihnen gestellt wird oder von der Warteliste nachrücken kann.
Rücktritt/Umbuchung. Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter hat im Falle eines Rücktritts Anspruch auf angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der durch eine anderweitige Vermietung erzielten Beträge und zuzüglich des Bearbeitungsaufwandes von 50,00 €, besteht der Anspruch auf Stornierungsgebühren folgender Prozentsätze: bis 12 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises ab 2 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises Der Mieter ist jederzeit berechtigt einen Ersatzmieter zu stellen soweit der Buchungszeitraum unverändert bleibt. Dieser muss zugleich einen Zusatzvertrag abschließen, in dem er sich als Ersatzmieter erklärt. Die Umbuchungsgebühr beträgt 30,00 €. Bei Nichtanreise, späterer Anreise bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch falls der Mieter unverschuldet, z.B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert ist. Es wird grundsätzlich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Rücktritt/Umbuchung. Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.
Rücktritt/Umbuchung. APS räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat APS Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. APS hat die Xxxx, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass APS kein Schaden entstanden ist oder der APS entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von APS sind bei der Schadensberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Der Kunde und APS sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Grund ist nicht gegeben, wenn der Kunde auf Grund von Krankheit oder Tod die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Als wichtiger Grund sind insbesondere anzusehen höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von APS, sowie die berechtigte Besorgnis von APS, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, fernschriftlich, per Internet, per Fax, telefonisch oder persönlich erfolgen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird, ist der Zugang der Erklärung bei der APS, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx, wobei der Zugang während der Bürozeiten erfolgen muss (an Werktagen Montag bis Xxxxxxx: 08:30 bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 15:00 Uhr). Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt verlangt APS die folgenden Stornopauschalen Bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei, ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreise. APS als Parkplatzbetreiber halten den Parkplatz während der gesamten gebuchten Leistungsdauer uneingeschränkt für den Kunden bereit. Unterlässt es der Kunde, APS davon zu unterrichten, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wir...