Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Versicherungsvertrag, Elektronik Versicherung, Elektronik Versicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Autoinhaltsversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Pkt. 1 gezahlt, so kann der Versicherer Versiche- rer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Fahrrad Vollkasko Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Reifenversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
Appears in 7 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-Ziff. 3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 7 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 A 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Glasversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 6 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach Abschnitt B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung Zah- lung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Fahrradversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst veran- lasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausratversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Nr. 1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gemäß Nr. B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Hausrat Und Glas Versicherung, Gewerbliche Gebäude Versicherung, Gewerbliche Inhalts Versicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung Premium
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1D1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die einmalige oder die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Yacht Insurance Policy, Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig rechtzei- tig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Nr. 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst veran- lasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. (1) Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-Ziff. 3.1 (1) maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. bewirkt ist.
(2) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 4.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Nr. 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Gewerbe Gebäudeversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 zu dem gemäß Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung Zah- lung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der einmalige oder der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nummer 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-Ziff. 3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziff. 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung Zah- lung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Insurance Contract
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 8.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Internet Schutzbrief
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Maschinenversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 D 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 9.5.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeit- punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbe- wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Fahrrad Diebstahlversicherung (Flottenversicherung) Für Gewerbliche Räder
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag Erstbeitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 C-1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Fahrradversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 A 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange so- lange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 J 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer so- lange die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahltge- zahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Betriebsschließungsversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Abschnitt a. gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. B 260463 (01.16)
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Abschnitt 6.3.1.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Pflanzenversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Inhaltsversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 zu dem in Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Elektronikversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 27.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gemäß Nr. B 1.4.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Bauleistungs Versicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der dier erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer E.3.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Reiseversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Sv Kundenschließfachversicherung
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Ver- sicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 6.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst veran- lasst hat. Weiterhin ist der Versicherer berechtigt eine Geschäftsgebühr zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung