Common use of Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Clause in Contracts

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Versicherungsvertrag, Elektronik Versicherung, Elektronik Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Autoinhaltsversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Pkt. 1 gezahlt, so kann der Versicherer Versiche- rer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Fahrrad Vollkasko Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Reifenversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-Ziff. 3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 A 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Glasversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maß- gebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 6 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach Abschnitt B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung Zah- lung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Fahrradversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst veran- lasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Nr. 1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gemäß Nr. B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung, Gewerbliche Gebäude Versicherung, Gewerbliche Inhalts Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung Premium

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung, Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 B 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1D1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die einmalige oder die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Yacht Insurance Policy, Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig rechtzei- tig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Nr. 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst veran- lasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fällig- keitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. (1) Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-Ziff. 3.1 (1) maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. bewirkt ist. (2) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 4.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Nr. 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Pferde Op Versicherung, Reiter Unfall Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Gewerbe Gebäudeversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 zu dem gemäß Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung Zah- lung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer 4.1 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der einmalige oder der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nummer 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-Ziff. 3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziff. 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung Zah- lung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Insurance Contract

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung Und Glasversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 8.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Internet Schutzbrief

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Maschinenversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 D 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 9.5.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeit- punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbe- wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Fahrrad Diebstahlversicherung (Flottenversicherung) Für Gewerbliche Räder

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag Erstbeitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 C-1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Fahrradversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 A 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange so- lange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 J 1.3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer so- lange die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahltge- zahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Betriebsschließungsversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag Ver- trag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Hausratversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Abschnitt a. gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.. B 260463 (01.16)

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Abschnitt 6.3.1.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Pflanzenversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Inhaltsversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 zu dem in Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Elektronikversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 27.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gemäß Nr. B 1.4.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Bauleistungs Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der dier erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Ziffer E.3.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Reiseversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zu dem nach B1-3.1 Nr. 2 maßge- benden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Sv Kundenschließfachversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer Ver- sicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hatbewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Wohnmobil /Wohnwagen Inhalt Versicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 Ziffer 6.1 gezahlt, so kann der Versicherer Versi- cherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst veran- lasst hat. Weiterhin ist der Versicherer berechtigt eine Geschäftsgebühr zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der die erste oder einmalige Beitrag Prämie nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb Cyber)

Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung