Rückvergütung Musterklauseln

Rückvergütung. Ist in Nummer 4.5.5 des EVB-IT Systemvertrages eine Rückvergütung an den Auftraggeber für die Einräumung von Rechten an der Individualsoftware* oder von Teilen der Individualsoftware* an Drit- te vereinbart, gilt folgende Berichtspflicht- und Buchüberprüfungsvereinbarung: Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht am Markt erhältliche Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware* verwendet bzw. entwickelt hat und ohne diese Werkzeuge* die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist, räumt er dem Auftraggeber Recht ein, das Werkzeug* im Original ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung und Wei- terentwicklung zur Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* einzusetzen und hierfür das Werkzeug* • zu nutzen, das heißt insbesondere, dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, es anzu- zeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, • durch Dritte nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen, • nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, • ein weiteres Vervielfältigungsstück herzustellen und dieses gemeinsam mit der jeweiligen Indivi- dualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten die Rechte aus dieser Ziffer 2.3.2.3 mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen.
Rückvergütung. Gekaufte und / oder bereits benutzte Tickets aller Art können nach- träglich nicht in andere Tickets oder Abonnemente umgetauscht werden. Zudem besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des be- zahlten Preises bei Schliessung einzelner oder aller Anlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betrieb wegen schlechten Wetters, technischer Störungen, Stromunterbrüchen, Gründen der Sicherheit oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr), behördlichen Anordnun- gen, freiwilliger Einschränkungen o. Ä. ganz oder teilweise eingestellt werden muss. Bei Krankheit oder Unfall des Ticketinhabers kann eine Rückvergü- tung nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses für den Gültig- keitszeitraum des Tickets vorgenommen werden. Für die Berechnung einer Rückvergütung werden nur Arztzeugnisse von medizinischen Einrichtungen aus der Region Oberwallis akzeptiert. Aus dem Arzt- zeugnis muss hervorgehen, während welcher Zeit die verletzte oder erkrankte Person keinen Wintersport betreiben kann oder gesundheit- lich nicht ins Berggebiet reisen kann. Für die Berechnung des Rück- vergütungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend. Voraus- gesetzt für eine Rückerstattung bleibt, dass das Skiticket beim Verlas- sen des Skigebiets am Schalter der Rosswald Bahnen hinterlegt wer- den muss. Die Rückvergütung wird pro rata temporis je nach Nut- zungsdauer des Tickets berechnet. Allfällige Rückvergütungsansprü- che sind spätestens 30 Tage nach Eintritt des Ereignisses respektive vor Ablauf der Gültigkeit des Tickets bzw. des Abonnements geltend zu machen.
Rückvergütung. Ist in Nummer 4.5.4 des EVB-IT Systemvertrages eine Rückvergütung an den Auftraggeber für die Einräumung von Rechten an der Individualsoftware* oder von Teilen der Indivi- dualsoftware* an Dritte vereinbart, gilt folgende Berichtspflicht- und Buchüberprüfungsver- einbarung: • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber binnen eines Monats nach dessen Aufforderung in Textform eine aktuelle Übersicht über erfolgte bzw. vereinbarte Nutzungsrechtseinräumungen zu übermitteln (Abrechnung). Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zu maximal zwei Abrechnungen pro Vertragsjahr verpflichtet. • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einem vom Auftraggeber beauftragten, zur Berufs- verschwiegenheit verpflichteten Dritten einmal im Jahr zur Überprüfung der Abrechnungen zu den Bürozeiten des Auftragnehmers Einsicht in die für die Rückvergütung relevanten Unterlagen zu gewähren. Der Auftraggeber wird seinen Wunsch mit einer Frist von mindestens fünf Tagen in Textform ankündigen.
Rückvergütung. 5.1. Gegen Ansprüche von “die reklamezentrale” kann der Kunde nur mit un- bestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Rückvergütung. 4.1 Fördernehmer:innen, die Windkraftanlagen mit einer tatsächlichen Engpassleistung ab 20 MW, Wasserkraftanlagen mit einer tatsächlichen Engpassleistung ab 20 MW und Photovoltaikanlagen mit einer tatsächlichen Engpassleistung ab 5 MW betreiben, haben, sofern der Referenzmarktwert den anzulegenden Wert um mehr als 40% übersteigt, 66% des übersteigenden Teils der Marktprämie der EAG-Förderabwicklungsstelle rückzuver- güten (vgl. § 11 Abs 6 EAG). Die Rückvergütungsverpflichtung bezieht sich auf den ge- samten den anzulegenden Wert übersteigenden Teil. Für den rückzuvergütenden Betrag verrechnet die EAG-Förderabwicklungsstelle keine Zinsen.
Rückvergütung. Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausdrücklich schriftlich ausbedungen, ist die nicos nicht verpflichtet, dem Auftraggeber für eine Einräumung eines Nutzungsrechts an der Indivi- dualsoftware an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung zu zahlen. Eine solche Rückvergütungs- pflicht bedarf vielmehr einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Rückvergütung. Hat der Kunde einen Betrag für zu viel bezahlte Monate von der Hoi Internet AG zugute, wird dem Kunden der Betrag rückvergütet und auf das vom Kunden angegebene Konto überwiesen. Für die Überweisung fallen einmalige Kosten für den administrativen Aufwand an, der sich aus einer Bearbeitungsgebühr sowie den Kosten für die Banktransaktion zusammensetzt.
Rückvergütung. 7.1. Gegen Ansprüche von Xxxxxxx Xxxxxxxxx kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Rückvergütung. In folgenden Fällen hat Sofel einen Anspruch auf eine Rückvergütung bereits ausgerichteter Vermittlungsgebühren: - der vermittelte Kandidat tritt die Stelle nicht an; - das Arbeitsverhältnis wird innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit durch den vermittelten Kandidaten gekündigt oder auf dessen Wunsch hin durch Aufhebungsvertrag aufgelöst; - das Arbeitsverhältnis wird innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit aufgrund ungenügender Leistung, Verhalten oder einer Pflichtverletzung des Kandidaten durch Sofel gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst. Beendigung des Vertrages bis: Rückvergütung vom Personalvermittlungsbüro an Sofel AG: (in % des bezahlten Vermittlungshonorar) Bei Nichtantritt der Stelle 100% Ende des 3. Monats 80% Die Rückvergütung (exklusive Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Beendigung des Vertrages bzw. nach entsprechender Mitteilung der Sofel AG von Personalvermittlungsbüro zu leisten.
Rückvergütung. Eine Rückvergütung des Beitrags wegen mangelnder Ausnutzung eines Avalklassenlimits oder des Gesamtlimits erfolgt nicht. Dies gilt unabhängig von den Gründen, die zur geringen Ausnutzung führten, z. B. auch bei berechtigter Ablehnung von Avalaufträgen durch X+X.