Common use of Rückwärtsversicherung Clause in Contracts

Rückwärtsversicherung. Für Produkthaftpflichtschäden gemäß Ziffern VII. 4.2 ff. (erweiterte Produkthaftpflichtschäden), die während der Wirksamkeit einer unmit- telbaren Vorversicherung eingetreten sind, die dem Versicherungs- nehmer aber zum Zeitpunkt der Beendigung der Vorversicherung noch nicht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, besteht im Rahmen und im Umfang der Bestimmungen dieses Vertrages Versiche- rungsschutz, sofern der Versicherungsschutz ausschließlich deswegen nicht besteht, weil eine zur Vorversicherung für derartige Schäden vereinbarte Nachmeldefrist verstrichen ist. Die Beweislast hierfür trägt der Versicherungsnehmer. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die aus bei Vertragsbeginn bereits bekannten Umständen resultieren. Sämtliche Schäden, die danach unter diesem Vertrag zu regulieren sind, gelten - neben den tatsächlich in diesem Zeitraum eingetretenen Schäden - als im ersten Versicherungsjahr dieses Vertrages eingetre- ten, so dass hierfür die Versicherungssummen und Jahreshöchster- satzleistungen des ersten Versicherungsjahres zur Verfügung stehen. Sofern in der Vorversicherung niedrigere Versicherungssummen und Jahreshöchstersatzleistungen vereinbart waren, ist die Versicherungs- leistung aus diesem Vertrag auf diese Beträge begrenzt.

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