Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.