Sachmittel. Der/Die Studierende hat dafür Sorge zu tragen, dass die für einen geordneten Besuch der Lehrveranstaltungen erforderlichen Sachmittel wie Bücher, Skripten, Notebook samt geeignetem Internetanschluss und sonstige für die Belange des Studiengangs/der Lehrveranstaltung erforderlichen Lehrbehelfe zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung ihm/ihr zur Verfügung stehen.
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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag
Sachmittel. Der/:Die Studierende hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm:ihr die für einen geordneten Besuch der Lehrveranstaltungen erforderlichen Sachmittel wie Bücher, Skripten, Notebook samt geeignetem Internetanschluss und sonstige für die Belange des Studiengangs/der Lehrveranstaltung erforderlichen Lehrbehelfe zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung ihm/ihr zur Verfügung stehen.
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