Sachstand Musterklauseln

Sachstand. Die FLG beabsichtigt, außerhalb des in Abschnitt VII. beschriebenen, zur Planfest- stellung nachgesuchten Vorhaben, im Rahmen eines Bebauungsplans 09.55.00 „Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen“ durch die Hansestadt Lübeck Baurecht für insgesamt weitere ca. 2.300 ebenerdige Stellplätze nördlich der Blankenseer Straße schaffen zu lassen. Der Umfang dieser Planung geht aus dem als Anlage 6 beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes hervor. Zwischen den Verbänden und der FLG besteht grundsätzliche Übereinstimmung dahingehend, - dass es dem Schutz und der Schonung sowie Erhaltung von Umwelt und Natur dient, einen Teil der zusätzlich erforderlichen Park- und Stellplätze nicht auf dem Flughafengelände selbst, sondern nördlich der Blankenseer Straße unterzubringen, und - dass aus Sicht der Verbände keine diese Vorteile überwiegenden Belange gegen eine derartige Standortwahl und die ebenerdige Ausführung sprechen.
Sachstand. Die FLG ist bereit, den gegen das am 20.01.2005 planfestgestellte Ausbauvorhaben insbesondere von den Verbänden vorgetragenen naturschutzfachlichen Einwendungen Rechnung zu tragen und die von ihr geplante Flughafenerweiterung in Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.01.2005 i.d.F. seiner Teilaufhebung (abgesehen von der parallelen bauleitplanerischen Absicherung von Parkmöglichkeiten nördlich der Blankenseer Straße) nur noch in folgendem Umfang zu beantragen: - Verlängerung der Start- und Landebahn um nur noch 60 m in Richtung Westen und 95 m in Richtung Osten mit Anlage von Wendeplatten mit Verzicht auf die bahnparallele Verlängerung von Rollwegen, - Verlegung der westlichen Landeschwelle 07 um 120 m nach Westen, - Erweiterung der Vorfeldflächen im Norden und Süden der Start- und Landebahn, - Hochbauzone Nord für ein Passagierabfertigungsgebäude und periphere Flughafenbetriebseinrichtungen sowie Betriebsflächen für Bodenverkehrsdienste, - Errichtung von Anflugbefeuerung sowie Verlegung der Mittellinien- und Aufsetzzonenbefeuerung für die erweiterte Start- und Landebahn, die Rollwege und Vorfelder, - Navigationseinrichtungen zur Herstellung der Allwetterbetriebsstufe CAT II/III in Betriebsrichtung 07 sowie Navigationseinrichtungen zum Erhalt der Allwetterbetriebsstufe CAT I in Betriebsrichtung 25 und der erforderlichen Anflugbefeuerung von maximal 720 m, - Erweiterung der landseitigen Erschließung der Hochbauzone Nord mit Vorfahrt und Ausbau der Stellplatzanlagen auf dem Flughafengelände auf insgesamt ca. 3.200 ebenerdigen Stellplätzen, - Hochbauzone Süd für Gebäude für die Allgemeine Luftfahrt, für Flugzeugwerftbetrieb und den Vereinsflug, - Notwendige Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen, wie Erschließungsstraße für Hochbauzone Süd und Betankung, - Entwässerung gemäß der beiliegenden Entwässerungsplanung (s. Anlage 5) mit mind. 95 % Enteisungsmittel-Rückhalt, im Bereich des Enteisungsplatzes mind. 99 %, Regenklärbecken, zentralem Regenrückhaltebecken RRB für 5-jährlichen Regen in der Blankenseebachniederung mit Retentionsbodenfilter sowie Einleitung in den Blankenseebach. Gelöscht: Abschluss der Der Umfang der Planungen geht aus dem als Anlage 5 beigefügten Entwurf des Plans der baulichen Anlagen sowie des Plans der Flugbetriebsflächen und des Plans der Technischen Ausrüstung hervor.
Sachstand. Im Landkreis Karlsruhe werden Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen, Metal- len, Kunst- und Verbundstoffen gemeinsam mit stoffgleichen Wertstoffen, für die der Landkreis Karlsruhe entsorgungspflichtig ist, in einer Wertstofftonne gesammelt. Das gesammelte Wertstoffgemisch wird in modernen Anlagen sortiert, so dass alle gewon- nenen Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können. Die Kosten für die Sammlung und Sortierung der Wertstoffe sowie die Entsorgung der Reste tragen die Dualen Systeme und der Landkreis jeweils anteilig. Inzwischen organisieren zehn Dua- le Systeme für den Handel die haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen. Glasverpackungen werden dagegen nach Farben getrennt in Depotcontainern erfasst, zu denen man das Altglas selbst hinbringen und einwerfen muss. An dieser Sammlung ist der Landkreis nicht beteiligt. Sie wird von den Dualen Systemen selbst organisiert und finanziert. Viele Depotcontainer stehen auf öffentlichen Flächen, für deren Bereit- stellung und Unterhaltung die Städte und Gemeinden von den Dualen Systemen ein sogenanntes Nebenentgelt erhalten. Dieses Sammelsystem wurde bereits im Jahr 1992 auf der Grundlage der seinerzeit geltenden Verpackungsverordnung zwischen dem Landkreis Karlsruhe und den Dualen Systemen abgestimmt und vereinbart. Dieses Sammelsystem hat sich nun seit fast 30 Jahren bewährt. In der Vergangenheit hatten die Dualen Systeme aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Änderung des Sammelsystems und auf eine getrennte Sammlung von Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbundstoffen und von Papier, Pappe und Kartonagen gedrängt. Sie erhofften sich daraus Kosteneinsparungen. Im Hinblick auf den mit einer Umstellung verbundenen erheblichen Kostenaufwand wollten sie jedoch zunächst die seinerzeit bereits diskutierten gesetzlichen Vorgaben abwarten und solange die gemeinsame Sammlung beibehalten.
Sachstand. Die Stadt und der Erbbauberechtigte vereinbaren in diesem Vertrag ein Erbbaurecht zwecks
Sachstand. In der nachfolgenden Tabelle sind die vom SRH vorgefundenen Vergütungsregelungen dar- gestellt. Nach Angaben der SAB machten diese für das Jahr 2008 insgesamt eine Höhe von rd. 54 Mio. € aus.
Sachstand. Vor dem Hintergrund rückläufiger Stiftungserträge und aufgebrauchter Rücklagen ist die finanzielle Situation des Museumsvereins stark angespannt. Nach dem von der Verwal- tung geprüften Liquiditätsplan für die Jahre 2013, 2014 und 2015 ist der Museumsverein spätestens ab dem Jahr 2014 nicht mehr in der Lage, den vertraglich vereinbarten Finan- zierungsanteil – d. h. ein Drittel der Betriebskostenunterdeckung - zu leisten. Die noch vorhandenen Rücklagen werden bei Beibehaltung der bestehenden Regelung spätestens im Laufe des Jahres 2014 aufgebraucht sein, so dass der Verein im Laufe des Geschäfts- jahres 2014 gezwungen wäre, Insolvenz anzumelden.
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