Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) a. Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam Bestimmung rechts- unwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer GesetzesänderungGe- setzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem FalleFall, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene BestimmungBestim- mung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren er- kennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem die- sem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - – soweit rechtlich möglich - – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) 8.1 Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit -soweit rechtlich möglich - möglich- dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden5as se, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine 5as seine Regelung gelten soll, die - – soweit rechtlich möglich - – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
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