SAP VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN. 3.1 SAP stellt den in der Order Form vereinbarten Cloud Service gemäss Abschnitt 2 zur Verfügung. SAP erbringt die in der Order Form vereinbarten Supportleistungen und (soweit vereinbart) Consulting Services. Die Beschaffenheit und Funktionalität der von SAP geschuldeten Leistungen sind abschliessend in der Order Form und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbart. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet SAP nicht. Soweit dem Auftraggeber ein unentgeltlicher Cloud Service zur Verfügung gestellt wird, übernimmt SAP für diesen Cloud Service keinen Support und trifft keine Service Level Zusagen. SAP kann einen unentgeltlichen Cloud Service jederzeit einstellen. Dieser Abschnitt 3.1 hat Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden Bedingungen dieser Cloud AGB. 3.2 Soweit in den Ergänzenden Bedingungen nicht abweichend geregelt, wird SAP eine durchschnittliche monatliche Systemverfügbarkeit für das Produktivsystem des Cloud Service aufrechterhalten, die in der Service Level Vereinbarung („SLA“) geregelt ist, die in der Order Form referenziert wird. Erreicht SAP das SLA nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Service Level Credit in Form einer Vertragsstrafe (Art. 160 ff. OR) wie im SLA detailliert. Der Auftraggeber hat das Service Level Credit Verfahren der SAP einzuhalten. Wenn die Gültigkeit des Service Level Credit durch SAP schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde, wird der Anspruch als Gutschrift auf einen zeitlich nachfolgenden Rechnungsbetrag für den Cloud Service verrechnet, oder – wenn keine künftige Rechnung mehr fällig ist – als Rückvergütung gezahlt. Geleistete Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Falls SAP (i) das SLA in vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder (ii) in fünf oder mehr Kalendermonaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten oder (iii) eine Systemverfügbarkeit von mindestens 95 % für einen Kalendermonat nicht erreicht, kann der Aufraggeber den betroffenen Cloud Service mit einer Frist von dreissig Tagen nach dem Auftreten der Nichteinhaltung schriftlich per Mitteilung an SAP kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem SAP die Kündigung erhalten hat. 3.3 SAP ergreift und unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von SAP im Rahmen des Cloud Service verarbeiteten personenbezogenen Daten, die in der Vereinbarung über die Datenverarbeitung für SAP Cloud Services, auf die in der Order Form Bezug genommen wird, in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben sind. 3.4 Die Leistungsmerkmale des Cloud Service und die SAP Policies können von SAP weiterentwickelt werden und angepasst werden, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten („Kontinuierliche Modifikation“). SAP informiert über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail, auf dem Support Portal, durch Release Notes oder innerhalb des Cloud Service. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft. XXX weist hierauf in der Information hin. 3.5 SAP, SAP SE und / oder ihre Verbundenen Unternehmen dürfen, wie nachfolgend beschrieben, Analysen erstellen, in denen (teilweise) Auftraggeberdaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung des Cloud Service und der Consulting Services durch den Auftraggeber ergeben („Analysen“). Analysen werden Daten anonymisieren und aggregieren und werden als Cloud Materialien behandelt. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden personenbezogene Daten in den Auftraggeberdaten nur zur Erbringung des Cloud Service und der Consulting Services genutzt. Analysen können für die folgenden Zwecke genutzt werden: (a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und die Entwicklung neuer SAP Produkte und Services; (b) Ressourcen- und Supportverbesserung; (c) interne Bedarfsplanung; (d) Training und Entwicklung von Machine Learning Algorithmen; (e) Verbesserungen der Produktperformance; (f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität; (g) Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungenErstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
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Samples: Cloud Services Agreement, Specific Terms for Sell Cloud (Indirect Sales Model)
SAP VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN. 3.1 SAP stellt den in der Order Form vereinbarten Cloud Service gemäss gemäß Abschnitt 2 zur Verfügung. SAP erbringt die in der Order Form vereinbarten Supportleistungen und (soweit vereinbart) Consulting Services. Die Beschaffenheit und Funktionalität der von SAP geschuldeten Leistungen sind abschliessend abschließend in der Order Form und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbart. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet SAP nicht. Soweit dem Auftraggeber ein unentgeltlicher Cloud Service zur Verfügung gestellt wird, übernimmt SAP für diesen Cloud Service keinen Support und trifft keine Service Level Zusagen. SAP kann einen unentgeltlichen Cloud Service jederzeit einstellen. Dieser Abschnitt 3.1 hat Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden Bedingungen dieser Cloud AGB.
3.2 Soweit in den Ergänzenden Bedingungen nicht abweichend geregelt, wird SAP eine durchschnittliche monatliche Systemverfügbarkeit für das Produktivsystem des Cloud Service aufrechterhalten, die in der Service Level Vereinbarung („SLA“) geregelt ist, die in der Order Form referenziert wird. Erreicht SAP das SLA nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Service Level Credit in Form einer Vertragsstrafe (Art. 160 ff. OR§ 339 BGB) wie im SLA detailliert. Der Auftraggeber hat das Service Level Credit Verfahren der SAP einzuhalten. Wenn die Gültigkeit des Service Level Credit durch SAP schriftlich oder per E-E- Mail bestätigt wurde, wird der Anspruch als Gutschrift auf einen zeitlich nachfolgenden Rechnungsbetrag für den Cloud Service verrechnet, oder – - wenn keine künftige Rechnung mehr fällig ist – als Rückvergütung gezahlt. Geleistete Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Falls SAP (i) das SLA in vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder (ii) in fünf oder mehr Kalendermonaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten oder (iii) eine Systemverfügbarkeit von mindestens 95 % für einen Kalendermonat nicht erreicht, kann der Aufraggeber den betroffenen Cloud Service mit einer Frist von dreissig dreißig Tagen nach dem Auftreten der Nichteinhaltung schriftlich per Mitteilung an SAP kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem SAP die Kündigung erhalten hat.
3.3 SAP ergreift und unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen Maßnahmen zum Schutz der von SAP im Rahmen des Cloud Service verarbeiteten personenbezogenen Daten, die in der Vereinbarung über die Datenverarbeitung für SAP Cloud Services, auf die in der Order Form Bezug genommen wird, in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben sind.
3.4 Die Leistungsmerkmale des Cloud Service und die SAP Policies können von SAP weiterentwickelt werden und angepasst werden, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten („Kontinuierliche Modifikation“). SAP informiert über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail, auf dem Support Portal, durch Release Notes oder innerhalb des Cloud Service. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft. XXX weist hierauf in der Information hin.
3.5 SAP, SAP SE und / oder ihre Verbundenen Unternehmen dürfen, wie nachfolgend beschrieben, Analysen erstellen, in denen (teilweise) Auftraggeberdaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung des Cloud Service und der Consulting Services durch den Auftraggeber ergeben („Analysen“). Analysen werden Daten anonymisieren und aggregieren und werden als Cloud Materialien behandelt. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden personenbezogene Daten in den Auftraggeberdaten nur zur Erbringung des Cloud Service und der Consulting Services genutzt. Analysen können für die folgenden Zwecke genutzt werden:
(a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und die Entwicklung neuer SAP Produkte und Services;
(b) Ressourcen- und Supportverbesserung;
(c) interne Bedarfsplanung;
(d) Training und Entwicklung von Machine Learning Algorithmen;
(e) Verbesserungen der Produktperformance;
(f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität;
(g) Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungenErstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
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SAP VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN. 3.1 SAP stellt den in der Order Form vereinbarten Cloud Service gemäss gemäß Abschnitt 2 zur Verfügung. SAP erbringt die in der Order Form im Service Schedule vereinbarten Supportleistungen und (soweit vereinbart) Consulting Services. Die Beschaffenheit und Funktionalität der von SAP geschuldeten Leistungen sind abschliessend in der Order Form und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbartabschließend im Service Schedule beschrieben. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet SAP nicht. Soweit dem Auftraggeber ein unentgeltlicher Cloud Service zur Verfügung gestellt wird, übernimmt SAP für diesen Cloud Service keinen Support und trifft keine Service Level Zusagen. SAP kann einen unentgeltlichen Cloud Service jederzeit einstellen. Dieser Abschnitt 3.1 hat Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden Bedingungen dieser Cloud AGB.
3.2 Soweit in den Ergänzenden Bedingungen nicht abweichend geregelt, wird SAP eine durchschnittliche monatliche Systemverfügbarkeit für das Produktivsystem des Cloud Service aufrechterhalten, die in der Service Level Vereinbarung („SLA“) geregelt ist, die in der Order Form im Service Schedule referenziert wird. Erreicht SAP das SLA nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Service Level Credit in Form einer Vertragsstrafe (Art. 160 ff. OR§ 339 BGB) wie im SLA detailliert. Der Auftraggeber hat das Service Level Credit Verfahren der SAP einzuhalten. Wenn die Gültigkeit des Service Level Credit durch SAP schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde, wird der Anspruch durch den SAP-Reseller als Gutschrift auf einen den zeitlich nachfolgenden Rechnungsbetrag für den Cloud Service verrechnet. Wenn der Auftraggeber einen solchen Anspruch auf Gutschriften hat, oder – wenn keine künftige Rechnung mehr fällig ist – als Rückvergütung gezahltstellt SAP diese Gutschriften an den SAP-Reseller zum Zwecke der Weitergabe an den Auftraggeber aus. Geleistete Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Falls SAP (i) das SLA in vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder (ii) in fünf oder mehr Kalendermonaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten oder (iii) eine Systemverfügbarkeit von mindestens 95 % für einen Kalendermonat nicht erreicht, kann der Aufraggeber den betroffenen Cloud Service mit einer Frist von dreissig Tagen nach dem Auftreten der Nichteinhaltung schriftlich per Mitteilung an SAP kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem SAP die Kündigung erhalten hat.
3.3 SAP verwendet bei der Erbringung des Cloud Service angemessene Sicherheitstechnologien. Als Datenverarbeiter ergreift und unterhält angemessene SAP gemäß anwendbarem Datenschutzrecht technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von SAP Maßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Cloud Service verarbeiteten personenbezogenen DatenService, die wie in der im Service Schedule referenzierten Vereinbarung über die Datenverarbeitung für SAP Cloud ServicesAuftragsdatenverarbeitung geregelt, auf die in der Order Form Bezug genommen wird, in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben sindund erhält diese aufrecht.
3.4 Die Leistungsmerkmale des Cloud Service und die SAP Policies können von SAP weiterentwickelt werden und angepasst werden, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten („Kontinuierliche Modifikation“). SAP oder der SAP-Reseller informiert über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail, auf dem Support Portal, durch Release Notes oder innerhalb des Cloud Service. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den die betroffenen Cloud Service Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft. XXX weist hierauf in der Information hin.
3.5 SAP, SAP SE und / oder ihre Verbundenen Unternehmen dürfen, wie nachfolgend beschrieben, Analysen erstellen, in denen (teilweise) Auftraggeberdaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung des Cloud Service und der Consulting Services durch den Auftraggeber ergeben („Analysen“). Analysen werden Daten anonymisieren und aggregieren und werden als Cloud Materialien behandelt. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden personenbezogene Daten in den Auftraggeberdaten nur zur Erbringung des Cloud Service und der Consulting Services genutzt. Analysen können für die folgenden Zwecke genutzt werden:
(a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und die Entwicklung neuer SAP Produkte und Services;
(b) Ressourcen- und Supportverbesserung;
(c) interne Bedarfsplanung;
(d) Training und Entwicklung von Machine Learning Algorithmen;
(e) Verbesserungen der Produktperformance;
(f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität;
(g) Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungenErstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
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SAP VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN. 3.1 SAP stellt den in der Order Form vereinbarten Cloud Service gemäss gemäß Abschnitt 2 zur Verfügung. SAP erbringt die in der Order Form im Service Schedule vereinbarten Supportleistungen und (soweit vereinbart) Consulting Services. Die Beschaffenheit und Funktionalität der von SAP geschuldeten Leistungen sind abschliessend in der Order Form und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbartabschließend im Service Schedule beschrieben. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet SAP nicht. Soweit dem Auftraggeber ein unentgeltlicher Cloud Service zur Verfügung gestellt wird, übernimmt SAP für diesen Cloud Service keinen Support und trifft keine Service Level Zusagen. SAP kann einen unentgeltlichen Cloud Service jederzeit einstellen. Dieser Abschnitt 3.1 hat Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden Bedingungen dieser Cloud AGB.
3.2 Soweit in den Ergänzenden Bedingungen nicht abweichend geregelt, wird SAP eine durchschnittliche monatliche Systemverfügbarkeit für das Produktivsystem des Cloud Service aufrechterhalten, die in der Service Level Vereinbarung („SLA“) geregelt ist, die in der Order Form im Service Schedule referenziert wird. Erreicht SAP das SLA nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Service Level Credit in Form einer Vertragsstrafe (Art. 160 ff. OR) Konventionalstrafe wie im SLA detailliert. Der Auftraggeber hat das Service Level Credit Verfahren der SAP einzuhalten. Wenn die Gültigkeit des Service Level Credit durch SAP schriftlich oder per E-E- Mail bestätigt wurde, wird der Anspruch durch den SAP-Reseller als Gutschrift auf einen den zeitlich nachfolgenden Rechnungsbetrag für den Cloud Service verrechnet. Wenn der Auftraggeber einen solchen Anspruch auf Gutschriften hat, oder – wenn keine künftige Rechnung mehr fällig ist – als Rückvergütung gezahltstellt SAP diese Gutschriften an den SAP-Reseller zum Zwecke der Weitergabe an den Auftraggeber aus. Geleistete Vertragsstrafen Konventionalstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Falls SAP (i) das SLA in vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder (ii) in fünf oder mehr Kalendermonaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten oder (iii) eine Systemverfügbarkeit von mindestens 95 % für einen Kalendermonat nicht erreicht, kann der Aufraggeber den betroffenen Cloud Service mit einer Frist von dreissig Tagen nach dem Auftreten der Nichteinhaltung schriftlich per Mitteilung an SAP kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem SAP die Kündigung erhalten hat.
3.3 SAP verwendet bei der Erbringung des Cloud Service angemessene Sicherheitstechnologien. Als Datenverarbeiter ergreift und unterhält angemessene SAP gemäß anwendbarem Datenschutzrecht technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von SAP Maßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Cloud Service verarbeiteten personenbezogenen DatenService, die wie in der im Service Schedule referenzierten Vereinbarung über die Datenverarbeitung für SAP Cloud ServicesAuftragsdatenverarbeitung geregelt, auf die in der Order Form Bezug genommen wird, in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben sindund erhält diese aufrecht.
3.4 Die Leistungsmerkmale des Cloud Service und die SAP Policies können von SAP weiterentwickelt werden und angepasst werden, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten („Kontinuierliche Modifikation“). SAP oder der SAP-Reseller informiert über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail, auf dem Support Portal, durch Release Notes oder innerhalb des Cloud Service. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den die betroffenen Cloud Service Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft. XXX weist hierauf in der Information hin.
3.5 SAP, SAP SE und / oder ihre Verbundenen Unternehmen dürfen, wie nachfolgend beschrieben, Analysen erstellen, in denen (teilweise) Auftraggeberdaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung des Cloud Service und der Consulting Services durch den Auftraggeber ergeben („Analysen“). Analysen werden Daten anonymisieren und aggregieren und werden als Cloud Materialien behandelt. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden personenbezogene Daten in den Auftraggeberdaten nur zur Erbringung des Cloud Service und der Consulting Services genutzt. Analysen können für die folgenden Zwecke genutzt werden:
(a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und die Entwicklung neuer SAP Produkte und Services;
(b) Ressourcen- und Supportverbesserung;
(c) interne Bedarfsplanung;
(d) Training und Entwicklung von Machine Learning Algorithmen;
(e) Verbesserungen der Produktperformance;
(f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität;
(g) Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungenErstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
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3.2 Soweit in den Ergänzenden Bedingungen nicht abweichend geregelt, wird SAP eine durchschnittliche monatliche Systemverfügbarkeit für das Produktivsystem des Cloud Service aufrechterhalten, die in der Service Level Vereinbarung („SLA“) geregelt ist, die in der Order Form referenziert wird. Erreicht SAP das SLA nicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Service Level Credit in Form einer Vertragsstrafe (Art. 160 ff. OR§ 1336 ABGB) wie im SLA detailliert. Der Auftraggeber hat das Service Level Credit Verfahren der SAP einzuhalten. Wenn die Gültigkeit des Service Level Credit durch SAP schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde, wird der Anspruch als Gutschrift auf einen zeitlich nachfolgenden Rechnungsbetrag für den Cloud Service verrechnet, oder – wenn keine künftige Rechnung mehr fällig ist – als Rückvergütung gezahlt. Geleistete Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Falls SAP (i) das SLA in vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder (ii) in fünf oder mehr Kalendermonaten in einem Zeitraum von zwölf Monaten oder (iii) eine Systemverfügbarkeit von mindestens 95 % für einen Kalendermonat nicht erreicht, kann der Aufraggeber den betroffenen Cloud Service mit einer Frist von dreissig dreißig Tagen nach dem Auftreten der Nichteinhaltung schriftlich per Mitteilung an SAP kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem SAP die Kündigung erhalten hat.
3.3 SAP ergreift und unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen Maßnahmen zum Schutz der von SAP im Rahmen des Cloud Service verarbeiteten personenbezogenen Daten, die in der Vereinbarung über die Datenverarbeitung für SAP Cloud Services, auf die in der Order Form Bezug genommen wird, in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben sind.
3.4 Die Leistungsmerkmale des Cloud Service und die SAP Policies können von SAP weiterentwickelt werden und angepasst werden, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten („Kontinuierliche Modifikation“). SAP informiert über die Kontinuierliche Modifikation mit angemessener Frist (in der Regel 3 Monate vor Inkrafttreten), insbesondere durch E-Mail, auf dem Support Portal, durch Release Notes oder innerhalb des Cloud Service. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten an den Vereinbarungen der Order Form nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Auftraggeber den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Auftraggeber nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft. XXX weist hierauf in der Information hin.
3.5 SAP, SAP SE und / oder ihre Verbundenen Unternehmen dürfen, wie nachfolgend beschrieben, Analysen erstellen, in denen (teilweise) Auftraggeberdaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung des Cloud Service und der Consulting Services durch den Auftraggeber ergeben („Analysen“). Analysen werden Daten anonymisieren und aggregieren und werden als Cloud Materialien behandelt. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden personenbezogene Daten in den Auftraggeberdaten nur zur Erbringung des Cloud Service und der Consulting Services genutzt. Analysen können für die folgenden Zwecke genutzt werden:
(a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und die Entwicklung neuer SAP Produkte und Services;
(b) Ressourcen- und Supportverbesserung;
(c) interne Bedarfsplanung;
(d) Training und Entwicklung von Machine Learning Algorithmen;
(e) Verbesserungen der Produktperformance;
(f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität;
(g) Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungenErstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
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