Satzung. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsbereich und Geschäftsjahr § 1 1. Der im Jahre 1906 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und führt den Namen: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Itzehoe. 3. Der Verein betreibt alle Versicherungszweige in der Erstversicherung, jedoch die Lebens-, Kranken-, Kredit- und Kautionsversicherung nur in der Rückversicherung. In der Kraftfahrtversicherung werden nicht versichert die Wagnisse des gewerblichen Güterfernverkehrs, der Kraftfahrzeug- hersteller, des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks, Kraftomnibusse, Lehrlastkraftwagen und Selbstfahrervermietlastkraftwagen. In den von ihm nicht betriebenen Versicherungszweigen kann der Verein den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln. 4. Das Vereinsgebiet ist das Inland und Ausland. 5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1. Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Beginn oder mit dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgten Übergang eines Versicherungs- verhältnisses. Einen Versicherungsvertrag mit dem Verein können alle natürlichen und juristischen Personen abschließen. 2. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Beendigung des Versicherungs- vertrages. Ausscheidende Mitglieder verlieren alle auf der Mitgliedschaft beruhenden Rechte, sie haften jedoch für die Verbindlichkeiten des Vereins aus dem laufenden Geschäftsjahr. 3. Der Verein kann auch Versicherungen zu festem Beitrag abschließen, ohne dass die Versicherungsnehmer Mitglieder des Vereins werden. Der Umfang derartiger Versicherungsabschlüsse darf jedoch 10 % der jährli- chen Gesamtbeitragseinnahme nicht übersteigen. A. der Vorstand, B. der Aufsichtsrat, C. die Hauptversammlung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Satzung. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsbereich und Geschäftsjahr § 1Geschäftsjahr
1. Der im Jahre 1906 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und führt den Namen: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.:
2. Der Verein hat seinen Sitz in Itzehoe.
3. Der Verein betreibt alle Versicherungszweige in der Erstversicherung, jedoch die Lebens-, Kranken-, Kredit- und Kautionsversicherung nur in der Rückversicherung. In der Kraftfahrtversicherung werden nicht versichert die Wagnisse des gewerblichen Güterfernverkehrs, der Kraftfahrzeug- herstellerKraftfahrzeughersteller, des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks, Kraftomnibusse, Lehrlastkraftwagen Kraftomnibusse und SelbstfahrervermietlastkraftwagenLehrlastkraftwagen. In den von ihm nicht betriebenen Versicherungszweigen kann der Verein den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln.
4. Das Vereinsgebiet ist das Inland und Ausland.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Bekanntmachungen des Vereins werden in den öffentlichen Blättern veröffent- licht.
1. Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Beginn oder mit dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgten Übergang eines Versicherungs- verhältnisses. Einen Versicherungsvertrag mit dem Verein können alle natürlichen und juristischen Personen abschließen.
2. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Beendigung des Versicherungs- vertrages. Ausscheidende Mitglieder verlieren alle auf der Mitgliedschaft beruhenden Rechte, sie haften jedoch für die Verbindlichkeiten des Vereins aus dem laufenden Geschäftsjahr.
3. Der Verein kann auch Versicherungen zu festem Beitrag abschließen, ohne dass die Versicherungsnehmer Versicherungsnehmerinnen oder -nehmer Mitglieder des Vereins werden. Der Umfang derartiger Versicherungsabschlüsse darf jedoch 10 20 % der jährli- chen jährlichen Gesamtbeitragseinnahme nicht übersteigen.
A. der Vorstand,
B. der Aufsichtsrat,
C. die Hauptversammlung.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Satzung. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsbereich und Geschäftsjahr § 1Geschäftsjahr
1. Der im Jahre 1906 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und führt den Namen: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.:
2. Der Verein hat seinen Sitz in Itzehoe.
3. Der Verein betreibt alle Versicherungszweige in der Erstversicherung, jedoch die Lebens-, Kranken-, Kredit- und Kautionsversicherung nur in der Rückversicherung. In der Kraftfahrtversicherung werden nicht versichert die Wagnisse des gewerblichen Güterfernverkehrs, der Kraftfahrzeug- herstellerKraftfahrzeughersteller, des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks, Kraftomnibusse, Lehrlastkraftwagen und Selbstfahrervermietlastkraftwagen. In den von ihm nicht betriebenen Versicherungszweigen kann der Verein den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln.
4. Das Vereinsgebiet ist das Inland und Ausland.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.. § 3
1. Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Beginn oder mit dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgten Übergang eines Versicherungs- verhältnissesVersicherungsverhältnisses. Einen Versicherungsvertrag mit dem Verein können alle natürlichen und juristischen Personen abschließen.
2. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Beendigung des Versicherungs- vertragesVersicherungsvertrages. Ausscheidende Mitglieder verlieren alle auf der Mitgliedschaft beruhenden Rechte, sie haften jedoch für die Verbindlichkeiten des Vereins aus dem laufenden Geschäftsjahr.
3. Der Verein kann auch Versicherungen zu festem Beitrag abschließen, ohne dass die Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer Mitglieder des Vereins werden. Der Umfang derartiger Versicherungsabschlüsse darf jedoch 10 10% der jährli- chen jährlichen Gesamtbeitragseinnahme nicht übersteigen.übersteigen § 4
A. der Vorstand,
B. der Aufsichtsrat,
C. die Hauptversammlung.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Satzung. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsbereich und Geschäftsjahr § 1Geschäftsjahr
1. Der im Jahre 1906 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und führt den Namen: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.:
2. Der Verein hat seinen Sitz in Itzehoe.
3. Der Verein betreibt alle Versicherungszweige in der Erstversicherung, jedoch die Lebens-, Kranken-, Kredit- und Kautionsversicherung nur in der Rückversicherung. In der Kraftfahrtversicherung werden nicht versichert die Wagnisse des gewerblichen Güterfernverkehrs, der Kraftfahrzeug- herstellerKraftfahrzeughersteller, des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks, Kraftomnibusse, Lehrlastkraftwagen Kraftomnibusse und SelbstfahrervermietlastkraftwagenLehrlastkraftwagen. In den von ihm nicht betriebenen Versicherungszweigen kann der Verein den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln.
4. Das Vereinsgebiet ist das Inland und Ausland.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.. § 2 Die Bekanntmachungen des Vereins werden in den öffentlichen Blättern ver- öffentlicht. § 3
1. Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Beginn oder mit dem aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgten Übergang eines Versicherungs- verhältnisses. Einen Versicherungsvertrag mit dem Verein können alle natürlichen und juristischen Personen abschließen.
2. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Beendigung des Versicherungs- vertrages. Ausscheidende Mitglieder verlieren alle auf der Mitgliedschaft beruhenden Rechte, sie haften jedoch für die Verbindlichkeiten des Vereins aus dem laufenden Geschäftsjahr.
3. Der Verein kann auch Versicherungen zu festem Beitrag abschließen, ,ohne dass die Versicherungsnehmer Versicherungsnehmerinnen und -nehmer Mitglieder des Vereins werden. Der Umfang derartiger Versicherungsabschlüsse darf jedoch 10 20 % der jährli- chen jährlichen Gesamtbeitragseinnahme nicht übersteigen.. § 4
A. der Vorstand,
B. der Aufsichtsrat,
C. die Hauptversammlung.
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Samples: Private Liability Insurance