Common use of Schadenersatz-Rechtsschutz Clause in Contracts

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: durchblicker.at, makler.chegg.net, www.versichern24.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen privat- rechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermögens- schäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung Verlet- zung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: mietervereinigung.at, www.mietervereinigung.at, mietervereinigung.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener eines erlittenen Personen-, Sach- oder VermögensschädenVermögensschadens, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: durchblicker.at, durchblicker.at, durchblicker.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner bloßer Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehenentstehen (versicherbar gemäß Pkt. 2.7.).

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Samples: www.generali.at, www.oeamtc.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungs- interesse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: www.aatca.at, durchblicker.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder VermögensschädenVermögensschä- den, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen zwi- schen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehenentstehen (versicherbar gem. Pkt. 2.4.).

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Samples: durchblicker.at, ergo-versicherung.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen Schadenersatzan- sprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener erlittene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermögens- schäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher vertragli- cher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: durchblicker.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: www.porschebank.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprü- chen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen privat- rechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten Pflich- ten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher vor- vertraglicher Pflichten entstehenentstehen (versicherbar gem. Pkt. 2.4.).

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Samples: www.wko.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Wüstenrot Versicherungs-AG Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: www.wuestenrot.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen Schadenersatz- ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermögens- schäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehenentstehen (versicherbar gem. Pkt. 2.4.).

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Samples: durchblicker.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder VermögensschädenVermö- gensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. reiner Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner bloßer Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinaus- gehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: www.porschebank.at

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprü- chen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen privat- rechtlichen Inhalts wegen erlittener eines erlittenen Personen-, Sach- oder VermögensschädenVermögensschadens, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermögens- schäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern ent- stehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: durchblicker.at