Sozialgerichts-Rechtsschutz Musterklauseln

Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Geltendmachung und Abwehr von sozialrecht- lichen Ansprüchen vor Sozialgerichten in Deutschland;
Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deut- schen Sozialgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen);
Sozialgerichts-Rechtsschutz. Versicherungssschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
Sozialgerichts-Rechtsschutz wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss, weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet. z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschrän- kung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch- auflage usw. wenn es im privaten Bereich z. B. um die Anfechtung eines Abitur- zeugnisses vor dem Verwaltungsgericht geht. z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der freien Berufe. z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper- verletzung, weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall ver- letzt wurde. z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb),
Sozialgerichts-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten ab dem gerichtlichen Verfahren wahrzunehmen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz. Wahrnehmung rechtlicher Interessen des versicher- ten Vereins bzw. der versicherten Organisationen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutsch- land (z.B. Streitigkeiten mit der Künstlersozialkasse) ⮚ Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Geltendmachung von Ansprüchen für alle Hilfsge- schäfte im Zusammenhang mit der Einrichtung oder der Ausstattung von Büro- und sonstigen Vereins- räumen, beim Kauf von Geräten und Anlagen, Mo- biliar und Material (z.B. für die Geschäftsstelle. ⮚ Steuer-Rechtsschutz und Daten- Rechtsschutz in Gerichtsverfahren. • Straf-Rechtsschutz, um sich gegen den Vor- wurf einer Straftat zu verteidigen. • Bei dem Vorwurf einer nur vorsätzlich begeh- baren Straftat gilt: Der Straf-Rechtsschutz besteht, soweit versicherte Personen selbst betroffen sind • Wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, gilt: Der Versicherte hat sich gegen den Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens verteidigt. Wir haben hierfür Kosten getragen. Der Versicher- te muss uns diese Kosten erstatten. Diese Verpflichtung besteht aber nicht, wenn das Verfahren durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wurde. • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, um sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu verteidigen; • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, um sich in Disziplinar- und Standesrechtsverfah- ren zu verteidigen. - Alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertre- ter/innen der versicherten Organisationen sowie alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder, - Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Per- sonen und mitarbeitenden Betreuer/innen, - Alle Aufsichtführenden der mitversicherten Einrich- tungen, die in der Trägerschaft der jeweiligen versicher- ten Organisationen stehen, jeweils für ihre Tätigkeit gemäß der Satzung. • Europa, • weltweit 000.000 € je Schadensfall weltweit Strafkautionen sind beschränkt auf: 000.000 € Europa 000.000 € weltweit 000.000 € je Schadensfall Europa 000.000 € je Schadensfall weltweit Strafkautionen sind beschränkt auf: 000.000 € Europa 000.000 € weltweit ⮚ Verkehrs- bzw. Fahrzeug- mit Fahrer-Rechtsschutz Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentü- mer, Besitzer, Fahrer oder Halter von Pkws, Kombis oder Bussen bis zu 9 Sitzplätzen oder auch anderer Fahrzeuge (LKW, Anhänger, etc.). ⮚ Miet- bzw. Grundstücks-Rechtsschutz Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder din...
Sozialgerichts-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
Sozialgerichts-Rechtsschutz wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss, weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Un- fall- oder Rentenversicherung nicht leistet. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahr- erlaubnis, Fahrtenbuchauflage usw. Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten wenn es im privaten Bereich z. B. um die Anfechtung eines Abiturzeugnisses vor dem Verwaltungsgericht geht. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfah- ren der freien Berufe. Straf-Rechtsschutz z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahr- lässigen Körperverletzung, weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbe- scheid.