Sozialgerichts-Rechtsschutz Musterklauseln

Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich;
Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deut- schen Sozialgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen);
Sozialgerichts-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen vor deutschen Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren
Sozialgerichts-Rechtsschutz. Versicherungssschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
Sozialgerichts-Rechtsschutz wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss, weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet. z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschrän- kung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch- auflage usw. wenn es im privaten Bereich z. B. um die Anfechtung eines Abitur- zeugnisses vor dem Verwaltungsgericht geht. z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der freien Berufe. z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper- verletzung, weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall ver- letzt wurde. z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb),
Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht, um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, d. h. nicht in außergerichtlichen Verfahren. Erledigt sich der Rechtstreit jedoch durch eine außergerichtliche Vertretung und wird ein gerichtliches Verfahren nicht eingeleitet, übernehmen wir die Ihnen entstehenden Kosten bis zur Höhe von 250 €.
Sozialgerichts-Rechtsschutz. Versicherungssschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Inter- essen in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Rahmen des § 2 f ARB. - Verwaltungs-Rechtsschutz - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Versagung, der Rücknahme und des Widerrufs jagd-, waffen- und munitionsrechtlicher Erlaubnisse nach dem Jagd-, Waffen- und Sprengstoffge- setz sowie zur gerichtlichen Abwehr im Zusammenhang damit erlassener behördlicher Auflagen gemäß § 2