Arbeits-Rechtsschutz Musterklauseln

Arbeits-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus – Arbeitsverhältnissen, – öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Arbeits-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- verhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, einschließlich solcher aus arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen, soweit die Zuständigkeit von Arbeits- oder Verwaltungsgerichten gegeben ist;
Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen, die nicht mit dem Berufssport im Zusammenhang stehen;
Arbeits-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltend- machung und Abwehr rechtlicher Ansprüche aus Arbeits- verhältnissen;
Arbeits-Rechtsschutz wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
Arbeits-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus • Arbeitsverhältnissen, • öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche, wenn Auslöser des Streitfalls ein Internetbeitrag ist (Beispiel: Aufgrund einer angeblich rufschädigenden Äußerung eines Ihrer Mitarbeiterin einem sozialen Netzwerk sprechen Sie eine Abmahnung aus). Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Auffiebungsvereinbarungen kein Versi- cherungsfall im Sinne von § 4 Absatz 1 c) vor, übernehmen wir im Einzelfall Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro.
Arbeits-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus – Arbeitsverhältnissen. – öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche. Sie haben auch Versicherungsschutz für den Fall, dass Ihnen während der Vertragslaufzeit von Ihrem Arbeit- geber, auch wenn dieser sich in Insolvenz befindet, ein schriftliches Angebot zur Aufhebung Ihres Arbeits- vertrages vorgelegt wird und kein Rechtsschutzfall im Sinne von § 4 (1) d) ARB vorliegt. In diesem Fall tragen wir die gesetzlichen Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.
Arbeits-Rechtsschutz. Unabhängig von § 4 Abs 1 c) Satz 1 ARB 2013 besteht auch Versicherungs- schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, um die Aufhebung des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber außerhalb der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen zu erreichen, sofern dies zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertra- ges (Aufhebungsvertrag) führen soll. Die Kostenübernahme ist insoweit auf 1 000 EUR für einen Leistungsfall pro Kalenderjahr begrenzt.
Arbeits-Rechtsschutz a) um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus – Arbeitsverhältnissen, – öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtli- cher und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Wir tragen auch ohne Vorliegen eines Rechtsschutzfalls die Kosten bis maximal 1.000 Euro eines von uns benannten Rechtsanwalts, wenn Sie in den folgenden Fällen rechtliche Hilfe benötigen: – Ihr Arbeitgeber legt Ihnen ein auf Sie lautendes Angebot zur einver- nehmlichen Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses vor, – über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden. Treten in einem Kalenderjahr mehrere solche Fälle ein, tragen wir hierfür insgesamt Kosten bis maximal 1.000 Euro. Sie haben den ADAC Rechtsschutz 60+ vereinbart. Sie haben aus- schließlich Schutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus – einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhe- standsbezüge und beihilferechtlicher Ansprüche aus einem öffent- lich-rechtlichen Dienstverhältnis, – einer geringfügigen Beschäftigung nach SGB IV (sog. „Minijob“). Personen, die über Sie mitversichert sind, haben unabhängig von de- ren Alter denselben eingeschränkten Versicherungsschutz wie Sie. (Beispiel: Ihre Ehefrau und Sie sind über den Verkehrs-, Privat-, Berufs-Rechtsschutz abgesichert. Ihre Ehefrau ist 5 Jahre jünger als Sie und berufstätig. Mit Vollendung des 60. Lebensjahrs wandeln Sie Ihren Rechtsschutz in einen ADAC Rechtsschutz 60+ um. 2 Jahre später, Sie sind nun 62 und Ihre Ehefrau 57 Jahre alt, wird Ihrer Ehefrau gekündigt. Für die Kündigungsschutzklage besteht kein Schutz über den ADAC Rechtsschutz 60+.)
Arbeits-Rechtsschutz. 5.1.2.1 um rechtliche Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche wahrzunehmen;