Common use of Schadenersatz-Rechtsschutz Clause in Contracts

Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. (Hierunter fällt z.B. die Geltendmachung eigener Scha- denersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner.) Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respek- tiert werden müssen, z.B. Eigentum.)

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Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. (Hierunter fällt z.B. die Geltendmachung eigener Scha- denersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner.) Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhenberu- hen. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respek- tiert respektiert werden müssen, z.z. B. EigentumEigen- tum.)

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Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. (Hierunter fällt z.B. die Geltendmachung eigener Scha- denersatzansprüche Schaden- ersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den UnfallgegnerUn- fallgegner.) Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respek- tiert werden müssen, z.B. Eigentum.)

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Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. (Hierunter fällt z.B. die Geltendmachung eigener Scha- denersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner.) Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respek- tiert werden müssen, z.B. Eigentum.)

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Schadenersatz-Rechtsschutz. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. (Hierunter Hier- unter fällt z.z. B. die Geltendmachung eigener Scha- denersatzansprüche Schadenersatz- ansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner.) Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respek- tiert respektiert werden müssen, z.z. B. Eigentum.)

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